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Energiemanagement/Energiesparen

{Energiesparen}

{Energiesparen}

Die Einsparung von Energie zählt zu den wichtigsten Aufgaben eines Hausmeisters. Dabei gehören zur Energie sowohl die Heizenergie (z. B. Erdgas, Fernwärme, Heizöl) als auch die elektrische Energie (Strom).

Rechtliche Rahmenbedingungen

Energieeinsparverordnung (EnEV) {Energiesparen, Energiesparverordnung (EnEV)} {Energieeinsparverordnung (EnEV)}

Erneuerung von Heizungsanlagen

Die Energieeinsparverordnung sieht vor, den Jahres-Primärenergiebedarf in neugebauten Wohngebäuden und grundlegend sanierten Gebäuden zu begrenzen. Für Sie als Hausmeister dürften v. a. die gesetzlichen Vorgaben im Bestandsbereich von Gebäuden wichtig sein. Denn nach § 10 EnEV dürfen nämlich Heizkessel, die mit Heizöl oder Erdgas betrieben werden und vor dem 01.10.1978 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr genutzt werden. Mit Heizöl oder Erdgas befeuerte Heizkessel, die vor dem 01.011985 eingebaut oder aufgestellt worden sind, dürfen seit 2015 nicht mehr betrieben werden, und Heizkessel mit Heizöl oder Erdgas, die nach dem 01.01.1985 eingebaut oder aufgestellt worden sind, müssen spätestens nach Ablauf von 30 Jahren durch eine neue Heizungstechnologie ersetzt werden. Um hier zu einer technologisch passenden und energieeffizienten Lösung zu kommen, sollte frühzeitig mit den Planungen begonnen werden, denn gerade in Altgebäuden gibt es immer wieder Probleme mit der technischen Realisierung von neuen Heizungsanlagen.

Überprüfung von Klimaanlagen

Darüber hinaus müssen Sie nach § 10 EnEV dafür sorgen, dass bei den Heizungsanlagen in Ihren betreuten Objekten bisher ungedämmte Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen gedämmt sind. Ebenso sind Sie nach § 12 EnEV dazu verpflichtet, die in Ihren betreuten Objekten eingebauten Klimaanlagen (mit einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als zwölf Kilowatt) erstmals im zehnten Jahr nach Inbetriebnahme einer Erstinspektion zu unterziehen. Sollten im Laufe der Zeit wesentliche Bauteile, wie etwa Wärmeüberträger, Ventilator oder Kältemaschine, erneuert werden, ist ebenfalls eine Inspektion durchzuführen.

Abweichend hiervon haben Sie als Hausmeister die Aufgabe, die am 01.10.2007 mehr als vier und bis zu zwölf Jahre alten Anlagen innerhalb von sechs Jahren, die über zwölf Jahre alten Anlagen innerhalb von vier Jahren und die über 20 Jahre alten Anlagen innerhalb von zwei Jahren erstmals einer Inspektion zu unterziehen. Sie sollten also kontrollieren, ob diese Prüfintervalle in der Vergangenheit eingehalten wurden. Mit einer regelmäßigen Überprüfung der Klimaanlagen gewährleisten Sie nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch Einsparungen im Energiebereich.

Energieausweise {Energieausweise} {Energiesparen, Energieausweise}

Weiterhin verpflichtet Sie die EnEV dazu, in öffentlich genutzten Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr und einer Nutzfläche von mehr als 250 m2 einen Energieausweis auszuhängen. Private Eigentümer von Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr müssen den Ausweis ab einer Nutzfläche von 500 m2 aushängen. Im privaten Bereich wird ein Energieausweis jedoch erst dann benötigt, wenn das Gebäude vermietet, verkauft oder verpachtet werden soll. Dann muss der Energieausweis dem möglichen Kaufinteressenten vorgelegt werden, z. B. im Rahmen einer Wohnungs- oder Hausbesichtigung. Eigentümer, die ihr Gebäude selbst bewohnen, benötigen keinen Energieausweis. Auch für Gebäude mit einer Nutzfläche unter 50 m² besteht keine Ausweispflicht.

Hinweis
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis berücksichtigt primär die Verbrauchswerte der zurückliegenden Jahre, die stark vom Verhalten der Bewohner abhängen. Beim Bedarfsausweis berechnet ein Energieberater, anhand einer technischen Analyse aller Gebäudedaten, den Energiebedarf – unabhängig vom Nutzerverhalten. Der energetische Zustand des Hauses sowie mögliche Sanierungsmaßnahmen, mit denen der Zustand verbessert und der Wert der Immobilie gesteigert werden kann, können so wesentlich exakter ermittelt werden..

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) {Energiesparen, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz} {Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)}

Im EEWärmeG wird der Einsatz erneuerbarer Energien verbindlich vorgeschrieben. Demnach soll ein Teil des Wärmeenergiebedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Als Wärmeenergiebedarf gelten bei Wohn- und Nichtwohngebäuden der Energiebedarf für Heizung und Warmwasserbereitung sowie der Kühlbedarf. Das Gesetz beschränkt sich primär auf Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Der Einsatz erneuerbarer Energien in bestehenden Gebäuden oder bei Sanierungen ist nicht verpflichtend. Folgende erneuerbare Energien können eingesetzt werden:

Bei einer Nutzung von Solarkollektoren sollen mindestens 15 % des Wärme- und Kälteenergiebedarfs hierdurch gedeckt werden.
Wird feste Biomasse (z. B. Holzpellets oder Hackschnitzel) eingesetzt, muss die Energieversorgung zu mindestens 50 % aus dieser Energie erfolgen.
Auch bei Geothermie hat die Energieversorgung zu mindestens 50 % aus dieser Energie zu erfolgen.
Bei einer Nutzung von Biogas muss der Wärmeenergiebedarf zu mindestens 30 % daraus gedeckt werden.
Der Einsatz von flüssiger Biomasse ist nur dann zulässig, wenn sie in den besten verfügbaren Heizkesseln eingesetzt wird (derzeit Brennwertkessel). Die Energieversorgung muss zu mindestens 50 % aus dieser Energie erfolgen.

Energiesparmöglichkeiten {Energiesparmöglichkeiten} {Energiesparmöglichkeiten, baulich-technisch} in einem Objekt nach Gewerken gegliedert

Neben den im Folgenden dargestellten technischen und baulichen Überprüfungen von Maßnahmen, die der Einsparung von Energie dienen, werden anschließend Kriterien des organisatorischen Energiesparens erläutert. Jede Vorgabe, die sich an Verhaltensänderungen der Nutzer orientiert, lässt sich jedoch erfahrungsgemäß schwerer und weniger dauerhaft umsetzen als technische oder bauliche Maßnahmen. Daher ist den baulich-technischen {Energiesparmöglichkeiten, baulich-technisch} Maßnahmen, wenn möglich, der Vorzug zu geben.

Die Maßnahmen, welche von einem Hausmeister im Rahmen der rechtlichen Vorgaben an technische Anlagen umgesetzt werden dürfen, bewegen sich meist nur im Bereich des Bedienens von Anlagen (Ausnahme: Der Hausmeister verfügt über eine spezifische Berufsausbildung im entsprechenden Gewerk). Nichtsdestotrotz ist es wichtig, dass ein Hausmeister die Möglichkeiten kennt und diese, ggf. mit Unterstützung von Fachunternehmen und Partnerunternehmen, schließlich umsetzt.

Heizung/Dampf

Preisvergleich der Anbieter für Fernwärme durchführen
die im Tagesverlauf benötigten Nutzungszeiten zusammenstellen, um die Nachtabsenkung so früh wie möglich vorzunehmen, ohne dass Nutzer Nachteile haben
einzelne Regler reparieren (lassen) und im Idealfall mit Sperrmechanismen versehen, damit der Nutzer Maximum und Minimum nicht überschreiten kann
Ventilstellungen, Temperaturen und Druck regelmäßig auf ordnungsgemäße Werte überprüfen
die Auslegung der Vorlauftemperatur überprüfen und ggf. reduzieren

Raumlufttechnische Anlagen

Der Druck sollte immer nach Vorgabe des Herstellers bzw. des betreuenden Fachbetriebs eingestellt sein.
Umstellung auf Sommer- bzw. Winterbetrieb (wenn Möglichkeit vorhanden) rechtzeitig vornehmen
Luftmengen und Außenluftzufuhr prüfen und ggf. mit betreuendem Fachunternehmen neu einstellen

Kältetechnik

Hydraulik muss einwandfrei funktionieren.
Temperaturwerte müssen immer der Vorgabe des Herstellers bzw. des betreuenden Fachbetriebs entsprechen.

Betriebs {Betriebswasser}- und Trinkwasser {Trinkwasser}

Betriebswasser {Betriebswasser} (Brauchwasser/Nutzwasser) wird vornehmlich für Abläufe der Produktion verwendet und muss in den hygienischen Anforderungen nicht ganz den hohen Anforderungen an Trinkwasser entsprechen. Um Betriebs- und/oder Trinkwasser zu sparen, gibt es folgende Möglichkeiten:

Perlatoren an Waschbecken zur Senkung des Wasserdurchflusses einbauen und damit den Wasserverbrauch minimieren
Durchflussmenge der Toilettenspülung beschränken, z. B. durch automatischen Stoppmechanismus
Brauseköpfe regelmäßig entkalken
Wassertemperatur ggf. senken
die regelmäßig verwendete Warmwassermenge überprüfen, ggf. die beheizte Wassermenge reduzieren und die Aufheizzeiten auf die Entnahmezeiten anpassen
die Möglichkeiten von Regenwassernutzung prüfen, ggf. bei Umbaumaßnahmen eine Regenwasserzisterne einbauen
Regenwassersammelstellen zur Grünanlagenbewässerung einrichten; nach Rücksprache mit der Stadt oder Gemeinde sind hierfür zusätzliche Zähler zu installieren
regelmäßige Schulung der Nutzer zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser und Informationen dazu zur Verfügung stellen
die Veränderung von Prozessabläufen (z. B. in der Produktion) prüfen
Möglichkeiten der Trennung von Betriebs- und Trinkwasser schaffen, damit sichergestellt ist, dass kein Trinkwasser für industrielle Prozesse Verwendung findet
Grauwasser (minimal verunreinigtes Trinkwasser, z. B. nach dem Händewaschen oder gesammeltes und gefiltertes Regenwasser) kann bei Vorliegen entsprechender Installationen z. B. für Toilettenspülungen verwendet werden.

Regelungstechnik

die aktuellen Zeiten für die Nachtabsenkung ermitteln und prüfen, ob diese ggf. bereits früher eingesetzt werden kann. Die Nachtabsenkung verringert die Solltemperatur für den Tag (z. B. 21 °C) auf eine niedrigere Solltemperatur in der Nacht (z. B. 18 °C). Da Heizsysteme z. T. träge reagieren und Gebäude Wärme in den Bauteilen speichern, kann das Absenken der Temperatur meist schon deutlich früher eingeleitet werden, ohne dass es zum Ende der Nutzungszeit (z. B. 18:00 Uhr) zu kühlen Temperaturen und damit zu Nachteilen für die Nutzer kommt.
die Vor- und Rücklauftemperaturen auf mögliche Senkung prüfen
Veränderung von Raumbelegungen anstreben, wenn mehrere Gebäudeteile wegen der Nutzung einzelner Räumer geheizt werden müssen

Druckluft

Verlustzeit bei Verbrauchern prüfen, um Leckagen schnell beseitigen zu können

Beleuchtung

den Bedarf an Anzahl und Leistung der Leuchten und Leuchtmittel prüfen und ggf. reduzieren
Bewegungsmelder in wenig genutzten Gebäudeteilen einsetzen (z. B. in Kellerräumen)
automatische Abschaltung der Beleuchtung z. B. in Toiletten und Fluren, sodass ein Dauerbetrieb vermieden wird
Schaltung von Lichtbändern prüfen und ggf. ändern
Nutzungszeiten von Gebäudeteilen auf nötige Vollausleuchtung hin prüfen und ggf. verringern
Strategie für den Wechsel von Leuchtmitteln festlegen: – jedes Leuchtmittel unmittelbar nach dessen Ausfall austauschen – Anzahl der Leuchtmittel pro Einheit/Ebene/Gebäude/Bereich festlegen, die nach deren Ausfall ersetzt wird, z. B. erst nach einem Ausfall von zehn der 100 Leuchtstoffröhren werden die zehn Röhren ausgetauscht – Nach dem Ausfall einer festgelegten Anzahl von Leuchtmitteln alle Leuchtmittel austauschen, da bei Leuchtmitteln gleicher Art davon ausgegangen werden kann, dass diese eine bestimmte Lebensdauer haben und nach den ersten Ausfällen bald weitere folgen werden. Diese Strategie kann bei hohen Kosten für den Wechsel (z. B. durch den Einsatz eines Steigers) die wirtschaftlich günstigste und zeitsparendste Strategie sein.

Bauphysik

Einsatz einer Mehrfachverglasung bei anstehenden Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen prüfen
Wärmebrücken sowie Undichtheiten ermitteln und Maßnahmen zu deren Reduktion vorschlagen bzw. umsetzen
Schaltzeiten der Beschattungsanlagen prüfen und ggf. anpassen, z. B. außen liegende Beschattungsanlagen nachts herunterfahren, um ein Aufheizen in den Morgenstunden zu vermeiden; die ggf. vorhandene Kühlleistung wird somit verringert.
Dämmungen an Rohren, Bauteilen, Leitungen etc. regelmäßig auf Mängel prüfen und ggf. nachbessern

Organisatorische {Energiesparmöglichkeiten, organisatorisch} Maßnahmen zum Energiesparen

Auch durch organisatorische Veränderungen lassen sich Energieeinsparpotenziale ausnutzen, wie die folgenden drei Beispiele zeigen.

Nutzerverhalten

Nutzer sind darüber aufzuklären, dass nicht Fenster in Dauerkippstellung ein besonders gutes Lüften ergeben, sondern regelmäßiges Stoßlüften (mehrmals täglich für einige Minuten) die besten Effekte für die Sauerstoffzufuhr und ein sparsames Heizen bringt. Stoßlüften ist besonders geeignet zur Verringerung der Luftfeuchtigkeit. Ein kurzes Lüften führt zu einem geringeren Wärmeverlust an der Einrichtung und den Innenwänden, wodurch weniger geheizt werden muss. Gleiches gilt auch im Sommer: Hier kann die Kühllast verringert werden, indem vermieden wird, dass durch Lüften bei sehr hoher Außentemperatur eine Aufheizung der Innenräume entsteht.
Sensibilisierung der Nutzer für das Ausschalten des Lichts, Schließen von Türen und Fenstern, vollständiges Zudrehen von Wasserhähnen etc.

Vielfach sind gerade in älteren Gebäuden keine wirkungsvollen Maßnahmen zum Energiesparen umzusetzen, sodass das Nutzerverhalten nicht mit technischen Änderungen unterstützt werden kann. Hier ist die Sensibilisierung der wesentliche Baustein zur Einsparung von Energie.

Lastgang und Lastmanagement

Ein Lastgang stellt den Verbrauch von z. B. Strom oder Gas über den Tagesverlauf in einem Unternehmen, Gebäude oder bei einer anderen Verbrauchsstelle dar. Hierfür liegen im Idealfall Messwerte über einen Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten vor. Vielfach kann der zuständige Netzbetreiber bzw. das Versorgungsunternehmen diese Werte liefern. Die Auswertung des Lastgangs liefert eine Übersicht über die jeweiligen Verbrauchswerte und damit auch Spitzenverbrauchszeiten, z. B., wenn zu Arbeitsbeginn alle PCs, Lichter und Kaffeemaschinen eingeschaltet werden und Aufzüge sowie automatische Türen Hochbetrieb haben. Viele Unternehmen zahlen ihren Strom anhand der Spitzenlast, denn diese Menge muss vom Betreiber bzw. Anbieter stets bereitgehalten werden.

Lastmanagement ist die Optimierung des Lastgangs und damit die Reduzierung der Spitzen, denn vielfach sind die Kosten in den Hauptverbrauchszeiten wesentlich höher als die in den Nebenverbrauchszeiten. Das Lastmanagement versucht nun, den Lastgang und die Spitzenlast zu optimieren, um damit Strom- und/oder Gaskosten zu senken. Es gibt hierfür zwei Möglichkeiten:

Verlagerung der Spitzenlast: Es ist zu prüfen, welche Abnehmer von den Spitzenzeiten verlagert werden können, ohne dass ein Nachteil entsteht (z. B. Zeitschaltuhren an Kühlschränken, die zwischen 07:30 Uhr und 08:00 Uhr die Stromzufuhr unterbinden).
Begrenzung der Spitzenlast: Mit technischer Begrenzung der Maximallast lässt sich die Spitzenlast regeln. Hierzu wird eine definierte Reihenfolge der ggf. vorzunehmenden Abschaltung von Abnehmern eingerichtet. Ist die Spitzenlast auf einen Höchstwert eingestellt, schaltet bei Erreichen des Werts ein produktionsunabhängiger Großverbraucher (z. B. Dunstabzug in der Küche) für einige Sekunden ab, bis der Höchstwert wieder gehalten werden kann. Ein Überschreiten der festgelegten Spitzenlast ist also nicht möglich.

Sind Maßnahmen aus einem der beiden Bereiche oder gar aus beiden Bereichen umgesetzt worden, sollte eine Anpassung der Verträge mit dem Energielieferanten erfolgen, damit die Maßnahmen auch in finanzieller Hinsicht belohnt werden.

Energieeinspar- und Energieliefercontracting {Energieliefercontracting}

Um Kosten für Energie einzusparen, gibt es seit vielen Jahren die Möglichkeit, externe Fachunternehmen heranzuziehen. In der einfachsten Variante wird mit dem Fachunternehmen ein Vertrag über eine Einspargarantie und den jeweiligen Verteilungsschlüssel der monetären Einsparungen abgeschlossen (Energieeinsparcontracting {Energieeinsparcontracting}).

Darüber hinaus lassen sich aber auch Contractingverträge abschließen, welche die Konzeption, Planung, Finanzierung, Umsetzung und den Erfolgsnachweis der Energieeinsparmaßnahmen umfassen. Im Idealfall erfolgt die Refinanzierung der Investitionen und Dienstleistungen für ein solches Vorhaben während der Vertragsdauer, also aus garantierten Energiekosteneinsparungen. Für Unternehmen, die selbst nicht über das nötige Fachwissen verfügen, hat ein Contractingvertrag auch den Vorteil, die Verantwortung für das Vorhaben gänzlich abzugeben und sich das Ergebnis festschreiben zu lassen.

Beim Anlagencontracting baut und betreibt das Fachunternehmen die Anlagen zur Energiegewinnung bzw. -verteilung selbst und stellt dem Nutzer nur die Energie zur Verfügung, weshalb es z. T. auch Energieliefercontracting genannt wird. Der Nutzer kauft die Energie dann zwar teurer, muss sich aber nicht mehr um Wartung, Instandsetzung usw. der Anlagen kümmern. Das Fachunternehmen, auch Contractor genannt, begrenzt ihr Risiko mit teilweise sehr lang angelegten Lieferverträgen. Je nach Umfang kann ein Vertrag auf fünf bis zu 30 Jahre abgeschlossen werden. Da die Fachunternehmen die Preise moderat halten muss und zusätzlich noch einen Gewinn erreichen will, sind regelmäßige Maßnahmen zur Energieeinsparung auf aktuellstem technischen Stand für sie selbstverständlich. Eine garantierte Einsparung für den Kunden gibt es hier nicht.

Das 1x1 für den Hausmeister

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