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2. Die Diözesansynoden sind Teil der Rezeption des Kirchenbildes des II. Vatikanischen Konzils in dem vom Kirchenrecht festgelegten Rahmen

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Wir wissen, wie sich die Institution der Diözesansynoden im Kirchenrecht darstellt. Der CIC (Codex Iuris Canonici) von 1983 gibt den institutionellen Rahmen vor, wie Diözesansynoden abgehalten und gefeiert werden sollen (Kanon 460–468). So ist dieser Schritt der Diözese Poitiers – in Bezug auf die Weltkirche – im Einklang zu sehen mit dem Kirchenbild des II. Vatikanischen Konzils und seiner institutionellen Umsetzung gemäß den Normen des CIC von 1983. Es besteht aber genau so ein Einklang – in Bezug auf die Kirche in Frankreich – mit der Perspektive, die die Bischöfe in ihrem Brief „In der heutigen Gesellschaft den Glauben vorschlagen“ zum Ausdruck gebracht haben.

Die erste Diözesansynode unter der Leitung von Bischof Rozier wurde 1983 gefeiert und verkündet mit dem Leitwort „Wege des Evangeliums“. Die zweite Synode wurde 2003 unter der Leitung von Bischof Rouet gefeiert und verkündet mit dem Leitwort: „Diener und Dienerinnen des Evangeliums“. Unsere Erfahrung im Blick auf diese beiden Diözesansynoden erlaubt uns wirklich zu sagen, dass eine Synode die tiefe Natur der Kirche als Ort der Versammlung zum Ausdruck bringt; sie stellt sicher, dass die Meinung von allen gehört werden kann, weil alle repräsentiert sind; sie garantiert den Status des apostolischen Dienstamtes: Der Bischof beruft die Synode ein, steht der Versammlung vor und verkündet die synodalen Beschlüsse. Er verortet die Diözesankirche im konkreten menschlichen und kulturellen Kontext. Er ermöglicht Initiativen im Blick auf die Sendung der Kirche, das Heil des Evangeliums zu verkünden. So können wir sagen, dass wir die beiden Synoden als spirituelles Ereignis gelebt haben, welches das missionarische Bewusstsein einer Diözese herausbildet und ihre pastorale Ausrichtung im Glauben verwurzelt.

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