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Traditionell wichtige Rolle in der Bildung der Lernenden

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Als Lernort nehmen die Berufsfachschulen mehrere wichtige Funktionen ein. Pahl (2009) definiert diese in Abgrenzung zu allgemeinbildenden Schulen und auf der Grundlage gängiger Funktionsmodelle wie folgt:

– berufliche Ausbildungs- und Qualifizierungsfunktion,

– Erziehungs- und Sozialisationsfunktion (Einordnung in die Berufs- und Lebenswelt),

– Selektionsfunktion (Einstufung in das Ausbildungs- und Beschäftigungssystem),

– Allokationsfunktion (Bereitstellung von Fachkräften),

– Integrationsfunktion (unter Berücksichtigung der Bedingungen und Anforderungen der Wirtschaft),

– Kulturüberlieferungsfunktion (unter dem Anspruch der Berufs-, Allgemein- und Menschenbildung),

– Zuordnungsfunktion (an weiterführende Bildungsangebote und die Berufswelt),

– Versorgungsfunktion (für Abgängerinnen und Abgänger allgemeinbildender Schulen) (S. 523).

Die traditionell gewichtige Stellung, welche die Berufsfachschule damit in der Bildung der Lernenden einnimmt, ist allseits anerkannt und wurde auch im Rahmen der bundesgesetzlichen Arbeiten immer wieder unterstrichen. Bereits im ersten (1930 von den eidgenössischen Räten verabschiedeten) Berufsbildungsgesetz wurde der Lehrabschluss zwingend vom Besuch einer Berufsfachschule abhängig gemacht. In den nachfolgenden Revisionen wurde die Bedeutung des schulischen Teils der beruflichen Grundbildung wiederholt untermauert und präzisiert.[1] Neben der Vermittlung beruflichen Wissens und praktischer Lebenshilfen sollten die Berufsfachschulen insbesondere die Voraussetzung für lebenslanges Lernen und Höherqualifizierung schaffen.

1978 folgte der eigenständige Bildungsauftrag, der die Gleichwertigkeit gegenüber anderen Schultypen unterstrich und gemäss Bundesrat zum Ausdruck brachte, dass die Berufsfachschule «auch kein blosses Anhängsel an die praktische Ausbildung im Betrieb darstellt» (BBl 1977 I, S. 708). Mit dem 2004 in Kraft getretenen aktuellen Berufsbildungsgesetz (SR 412.10) wurde dieser Bildungsauftrag nochmals erweitert und geschärft. Gemäss Art. 21 Abs. 2 haben Berufsfachschulen:

– «die Entfaltung der Persönlichkeit und Sozialkompetenz der Lernenden durch die Vermittlung der theoretischen Grundlagen zur Berufsausübung und durch Allgemeinbildung zu fördern;

– die unterschiedlichen Begabungen zu berücksichtigen und mit speziellen Angeboten den Bedürfnissen besonders befähigter Personen und von Personen mit Lernschwierigkeiten Rechnung zu tragen;

– die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann sowie die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen durch entsprechende Bildungsangebote und -formen zu fördern».

Gerade das Berufsbildungsgesetz (BBG) von 2004 löste eine Welle der Modernisierung aus, die von allen Involvierten und nicht zuletzt von den Berufsfachschulen ein hohes Mass an Engagement erforderte: Reformarbeiten zu sämtlichen Ausbildungs- und Prüfungsreglementen, Einführung der zweijährigen beruflichen Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) und damit verbundene Unterstützungsangebote wie die fachkundige individuelle Begleitung sowie nachgelagert neue Erlasse zum Berufsmaturitäts- und allgemeinbildenden Unterricht.

Durch diese Anpassungen sahen sich die Berufsfachschulen mit neuen Anforderungen konfrontiert; in vielerlei Hinsicht war ein Umdenken nötig. Zwei Aspekte möchte ich an dieser Stelle besonders hervorheben, weil sie mit Blick auf die künftigen Herausforderungen aktuell bleiben: Erstens die Handlungskompetenzorientierung; denn wie in der Botschaft des Bundesrates zum Gesetzgebungsprozess festgehalten, sind die Berufsfachschulen dafür verantwortlich, «das situationsbezogene Erfahrungslernen in übergeordnete Zusammenhänge zu stellen, die für eine dauerhafte Orientierung wichtig sind» (BBl 2000, S. 5701). Und zweitens war schon damals klar, dass der künftige Trend in Richtung Flexibilisierung gehen wird und dabei die Berufsfachschulen gefordert sind, aktiv zu werden in Bezug auf «neue Unterrichtsformen und -angebote, modulare Sequenzen und differenzierte Prüfungsverfahren» (ebd., S. 5702).

Perspektiven auf den Lernort Berufsfachschule (E-Book)

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