Читать книгу Pflege in der Epileptologie - Группа авторов - Страница 69
2.3 Lessons learned
Оглавление• Für die Anfallsbeobachtung und -dokumentation ist entscheidend und handlungsleitend, welche Indikation vorliegt.
• Je präziser die Fragestellung aus dem interdisziplinären Team für Behandlung, Diagnostik und Pflege vorliegt, umso zielgerichteter und effektiver kann beobachtet werden.
• Eine gemeinsame Sprache der unterschiedlichen Professionen zur Anfallsdokumentation ist notwendig, damit eine systematische, einheitliche und professionelle Darstellung der Anfälle ermöglicht wird und der gesamte Pflege- und Behandlungsprozess für alle Beteiligten, insbesondere für die Patient*innen, nachvollziehbar wird.
• Welche Information durch das interdisziplinäre Team für Diagnostik, Behandlung und Pflege benötigt wird, ist handlungsleitend für die Dokumentation der Anfälle.
• Eine Anfallsdokumentation ist digital und papiergestützt möglich.
• Apps für das Krankheitsmanagement bei Epilepsie wurden bereits entwickelt und unterstützen Betroffene sinnvoll im Alltag.
• Pflegende sollten eine Wissensbasis über die unterschiedlichen Anfallsformen, die es gibt, erwerben.
• Bei der Begleitung der Anfälle ist die Sicherheit das oberste Paradigma.
• Wenn möglich, sollte bei einem Anfallsereignis getestet werden, ob der Bewusstseinszustand oder die kognitiven Fähigkeiten verändert sind.
• Stürze und Sturzfolgen sind insbesondere bei tonischen und klonischen Anfällen ein häufiges Phänomen, Sturzprävention sollte von Beginn der Behandlung an aktiv durchgeführt werden.
• Langdauernde Anfälle sollten konsequent medikamentös behandelt werden und die Patient*innen sollten in dieser Phase dauerhaft in ihren Vitalfunktionen überwacht werden.
• Das Risiko für SUDEP (sudden unexpected death in epilepsy) sollte bei allen neuen Patient*innen ermittelt werden und darauf abgestimmte Interventionen sollten erfolgen.
• Auf der Intensivstation steht die Sicherung der Vitalfunktionen im Vordergrund, trotzdem sollte die Behandlung der Epilepsie in das allgemeine Behandlungskonzept integriert werden.
• Patient*innen am Lebensende sollten ausreichend Dosen eines Bedarfsmedikamentes zur Verfügung haben, um auftretende Anfälle kontrollieren und unterbrechen zu können.