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2 Der fachspezifische Kernkompetenzbereich des Professionswissens
ОглавлениеZwei wesentliche Aspekte sollen nun zur weiteren Legitimation des von uns hervorgehobenen fachspezifischen Kernkompetenzbereichs des Professionswissens ausführlicher erläutert werden:
1) die Einbettung dieses professionellen Kompetenzbereichs in den Rahmen des aktuellen standard- und kompetenzbasierten Schulbildungskonzepts
2) seine besondere Relevanz im Hinblick auf die fachspezifische Ausbildung für den Lehrerberuf.
Da es uns in diesem Beitrag, wie bereits erläutert, um die fachspezifische Kernkompetenz von Lehrenden und damit um die Fokussierung auf einen abstrahierbaren Teilbereich ihrer Professionskompetenz geht, werden wir von nun an genauer – und in gewisser Weise exemplifizierend – das Schulfach Spanisch und seine spezifische Lehramtsausbildungssituation im Auge behalten. Wir konzentrieren uns dabei auf den Teilbereich Lehramts-Master Spanisch der universitären Fremdsprachenausbildung und seine Folgen für den angehenden Lehrer bzw. die angehende Lehrerin im Schulfach Spanisch.
Für die Schule gibt es bislang in der Tat noch keinen offiziellen Beschluss der Kultusministerkonferenz zu den Bildungsstandards im Fach Spanisch. Dieses Versäumnis ist gravierend, da sich das Fach Spanisch seit Jahren eines hohen Zulaufs an Schülern erfreut und mit seinen besonderen Bedingungen einer ‚zweiten Fremdsprache‘ und oft auch einer ‚spät einsetzenden Fremdsprache‘ (ab Kl. 10) dringend einer besonderen Berücksichtigung bedarf. Bis jetzt gibt es aber nur die im Rahmen von Bildungsplänen einzelner Schulen entwickelten Standard-Formulierungen zum Spanischen, die sich in der Regel an den verfügbaren KMK-Beschlüssen zum Englisch- und Französischunterricht orientieren. Die KMK hat Ende 2003 einen Beschluss zu den „Bildungsstandards für die erste Fremdsprache (Englisch/Französisch) für den Mittleren Schulabschluss“ verfasst und Ende 2012 die „Bildungsstandards für die fortgeführte Fremdsprache (Englisch/Französisch) für die Allgemeine Hochschulreife“ folgen lassen (siehe KMK 2003 und KMK 2012). In beiden Beschlüssen geht es um die Grundlagen eines kompetenzorientieren Ausbildungssystems, das Bildungsinhalte eben nicht mehr als fixen Lehr- und Lernstoff, sondern auf dem Wege einer Kompetenzerweiterung der Schülerinnen und Schüler zu vermitteln versucht. Die für die Fremdsprachen wesentlichen Kompetenzbereiche werden im Beschluss von 2003: 8 wie folgt differenziert:
1) Kommunikative Fertigkeiten
2) Verfügung über die sprachlichen Mittel
3) Interkulturelle Kompetenzen
4) Methodische Kompetenzen
Im Beschluss für die fortgeführte Fremdsprache von 2012: 12 erfolgt knappe neun Jahre später bereits eine modifizierte und erweiterte Differenzierung in:
1) Funktionale kommunikative Kompetenz
2) Interkulturelle kommunikative Kompetenz
3) Text- und Medienkompetenz
4) Sprachbewusstheit
5) Sprachlernkompetenz
Das zu dem KMK-Beschluss von 2012 gehörige Schema sieht wie folgt aus (vgl. KMK 2012: 12):
Abbildung 1
Kompetenzbasiertes Schulbildungskonzept
Die Erforschung und Messung des Professionswissens in dem von uns hervorgehobenen fachspezifischen Kompetenzbereich muss genau an den hier ausdifferenzierten komplexen Anforderungen an den Fremdsprachenlehrer ansetzen. Sein Fachunterricht muss darauf ausgerichtet sein, all die hier genannten Kompetenzbereiche seiner Schülerinnen und Schüler zu fördern und sie bei den entsprechenden Lernprozessen durch geeignete Bildungsinhalte und Vermittlungsmethoden zu unterstützen. Die für die Schülerschaft relevanten Kompetenzbereiche sind letztlich alle handlungsorientiert, so dass es sich beim modernen Fremdsprachenunterricht längst nicht mehr um eine statische Vermittlung deklarativen Wissens handelt. Im Vordergrund stehen die kommunikativen Kompetenzen sowie der kompetente Umgang mit Sprache, Texten und Medien auf einem reflektierten Niveau. Diese Zielsetzungen sind letztlich nur von den Schülerinnen und Schülern selbst umzusetzen, so dass Aspekte wie Motivation, Selbstregulation und konstruktivistisches Lernverhalten eine zentrale Rolle spielen. Die Fremdsprachenlehrkraft braucht zur Anregung solcher Lernprozesse bei ihren Schülerinnen und Schülern einen hohen Anteil an professioneller Kompetenz des ersten von uns unterschiedenen Bereichs (vgl. Kap. 1). Sie ist und bleibt aber bei der konkreten Unterrichtsgestaltung auf festgelegte fachliche Bildungsinhalte und ihre Vermittlungswege konzentriert, um die Kompetenzerweiterung ihrer Schülerinnen und Schüler innerhalb eines angemessenen Fachunterrichts unter Berücksichtigung curricularer Vorgaben und vergleichbarer Aufgaben- und Prüfungsstandards zu gewährleisten. Diese Konzentration aber betrifft das Professionswissen des von uns dargestellten Bereichs 2 (vgl. Kap 1). Insofern stellt sich aus der Sicht der Fremdsprachenlehrkraft die Frage, inwieweit ihr professionelles Fachwissen zu Problemfeldern der interkulturellen Begegnung, zu kommunikativen Fertigkeiten und ihrer Perfektionierung sowie zur kritischen Analyse des Einsatzes von Texten in Medien bei der unterrichtlichen Umsetzung der für ihr Fach geltenden Bildungsstandards zweckdienlich sein kann. Von genau dieser Fragestellung wird auch, wie weiter unten noch erläutert wird, die von uns unternommene empirische Untersuchung zum Professionswissen im Fach Spanisch geleitet.