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1 Bund im Alten Orient

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Das politische und soziale Leben der altorientalischen Welt ist von Vertragabschlüssen bestimmt. Sowohl Verträge zwischen Einzelpersonen als auch zwischen Völkern (Mari- und Amarnatexte) oder zwischen Königen und Vasallen (Asarhaddon, Vertrag von Sefire) sind in der altorientalischen Literatur vielfach belegt. Für die syrisch-hethitische Spätbronzezeit gelten Verträge als die beste und ausführlichste Quelle, die Geschichte dieser Völker und ihres Umfeldes zu rekonstruieren. Die Verträge wurden entweder zwischen Gleichgestellten (Vertrag zwischen Hattushili III. und Ramses II.) oder zwischen einem König und seinen Vasallen (siehe die Vasallenverträge Asarhaddons, vgl. BAGG 2008; RÜTERSWÖRDEN 2008; → Assur) geschlossen. Diese Vasallenverträge folgen im Allgemeinen demselben Schema: Einer Präambel, die den Oberherrn bzw. die Partner des Bundes identifiziert, und einer historischen Einleitung folgen eine Grundsatzerklärung und verschiedene Einzelbestimmungen. Eine Liste von Göttern, die als Zeugen des Bundes dienen, sowie die Aufstellung von Segenssprüchen und Flüchen schließen das vertragliche Übereinkommen ab. Im Zusammenhang mit der Verschriftlichung des Vertrages wurden auch rituelle Zeremonien abgehalten. Die Riten, die sowohl in Mari (18. Jh.) als auch bei den Assyrern im 8. Jh. praktiziert wurden, weisen sehr starke Ähnlichkeiten zu Ritualen auf, die sich im AT finden (Gen 15; Jer 34,18).

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