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I. Kooperationsgesetze der Länder

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Die bedeutendsten kooperationsrechtlichen Regelungen finden sich in den Kooperationsgesetzen der Länder, diese werden als Gesetze über kommunale Gemeinschaftsarbeit[24] bzw. als Gesetz über kommunale Zusammenarbeit[25] betitelt; die historische Bezeichnung lautet Zweckverbandsgesetz[26]. Vereinzelt sind die kooperationsrechtlichen Regelungen auch in den allgemeinen Kommunalordnungen enthalten[27]. Die Kooperationsgesetze regeln übereinstimmend die öffentlich-rechtliche Arbeitsgemeinschaft, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung sowie den Zweckverband, häufig finden sich auch Regelungen der gemeinsamen öffentlich-rechtlichen Anstalt.

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