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§ 1 Verwaltung im frühneuzeitlichen Policeystaat des 17. und 18. Jahrhunderts
ОглавлениеA. Verwaltung im Kontext frühneuzeitlicher Staatlichkeit1 – 20
I. Die „Policey“ als neue Funktion protostaatlicher Herrschaft zu Beginn der Neuzeit1 – 6
II. Das ältere Policeyverständnis der beginnenden Neuzeit7 – 10
III. Verwalten als „Wirtschaften“: Die ökonomische Policey und das neue Verwaltungsverständnis des 18. Jahrhunderts11 – 20
B. Die institutionellen Strukturen der frühneuzeitlichen Verwaltung: Behördenorganisation und -aufbau21 – 41
I. Die Ausgangslage seit dem Beginn der Neuzeit21 – 34
1. Der Hofrat als Herrschaftsorgan auf der Zentralebene24 – 27
2. Dezentrale Verwaltung in Amtssprengeln28 – 30
3. Provinziale Zwischenebene31
II. Die Umstellungen der Behördenorganisation im Laufe des 18. Jahrhunderts35 – 41
C. Die Akteure der Verwaltung: Die Beamten und ihr Tätigkeits- und Anforderungsprofil in der Frühen Neuzeit42 – 49
II. Planungs- und Entwicklungsaufgaben47
III. Leistungsverwaltung48, 49
D. Das Policeyrecht: Eine frühe Form des Verwaltungsrechts?50 – 60
I. Das Policeyrecht im Gefüge der frühneuzeitlichen Rechtsgebiete50 – 56