Читать книгу Gesetzessammlung zum Telekommunikationsrecht der Europäischen Union - Группа авторов - Страница 50
На сайте Литреса книга снята с продажи.
Artikel 16 Überprüfungsverfahren
ОглавлениеDie Kommission überprüft regelmäßig das Funktionieren der nationalen Genehmigungsverfahren und die Entwicklung grenzüberschreitender Dienstleistungen innerhalb der Gemeinschaft und erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat Bericht; zum ersten Mal geschieht dies spätestens drei Jahre nach dem Beginn der Anwendung dieser Richtlinie gemäß Artikel 18 Absatz 1 Unterabsatz 2. Zu diesem Zweck kann die Kommission von den Mitgliedstaaten Informationen verlangen, die unverzüglich bereitzustellen sind.