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„1757, den 28. Oktober“, so liest man im Nassauer Kirchenbuch, „haben Herr Karl Philipp Freiherr vom und zum Stein und dessen Frau Gemahlin Henriette Karoline geborene Langwerth ein Söhnlein taufen lassen, geboren den 25. abends und genannt: Heinrich Friedrich Karl.“1 Vielleicht hat der Pfarrer sich bei dieser Eintragung etwas vertan, denn die Eltern feierten den Geburtstag dieses Söhnleins stets am 26. Oktober, und so hielt es auch Karl vom Stein selbst. Er wurde fast 74 Jahre alt, vollbrachte Herausragendes und erwarb sich damit den Anspruch auf ständiges Gedenken. Dem Leben und Wirken dieses Mannes sei in der Folge nachgegangen.

Freiherr vom Stein

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