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II. Studium und weitere Ausbildung

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Im Oktober 1773 wurde Stein, noch nicht ganz sechzehn Jahre alt, unter Leitung eines Hofmeisters, Friedrich Rudolf Salzmann, an die Universität Göttingen geschickt, die damals einen großen Ruf genoss. Salzmann, nur acht Jahre älter als sein Schützling, stammte aus dem Elsass und war erst kurz vor der Abreise nach Göttingen in Nassau eingetroffen, dem ohnehin verschlossenen Karl also nicht vertraut. Er versuchte den Tageslauf des jungen Studenten ganz genau zu regeln – Karl beklagte einmal, er müsse selbst melden, wenn er ‚aufs Häuschen‘ wolle. So kam es zu Spannungen zwischen den beiden jungen Leuten. Salzmann erstattete regelmäßig in Nassau Bericht. Über Fleiß und Arbeitseifer Karls hatte er nicht zu klagen, wohl aber über dessen Verhalten, namentlich über seinen Widerspruchsgeist. Bereits im Januar 1774 kündigte er die Abgabe seines Amtes an. Daraufhin ließ Karoline vom Stein ein Machtwort nach Göttingen abgehen. Sie äußerte unumwunden, dass sie sich wohl in ihrem Sohn getäuscht habe und viel von dem zurücknehmen müsse, was sie über ihn gesagt habe. Dringend bat sie ihn, seine brüsken Manieren zu lassen. „Ich beschwöre Dich, nicht jene jämmerliche Idee zu nähren, als ob Fügsamkeit Dich herabwürdigte und als ob Du nicht erwachsen wärest, wenn Du Dich nicht über alles hinwegsetztest, was man Dir sagen kann.“4 Bald danach konnte Salzmann ein verändertes Verhalten seines Schützlings melden, aber ein gründlicher Wandel trat doch nicht ein. So gab er im Herbst seine Stellung auf und kehrte bald nach Straßburg zurück, wo er sich als Buchhändler, Verleger und Publizist betätigte. Der neue Hofmeister, Christlieb, ein Pfarrerssohn aus Württemberg, war bis dahin Erzieher im Steinschen Hause und hatte Stein auf die Universität vorbereitet. So kam er mit ihm auch jetzt sehr gut zurecht.

Die Bemerkung der Mutter, sie müsse viel von dem zurücknehmen, was sie über Karl gesagt und wofür sie sich gewissermaßen verbürgt habe, wird im Zusammenhang mit Gesprächen gestanden haben, die die Eheleute damals über die Zukunft der Familie und des Steinschen Vermögens führten. Es wurde entschieden, ein Fideikommiss zu errichten und den Besitz damit unteilbar zu machen. Der darüber im Februar 1774 geschlossene und von den vier Söhnen beschworene Familienvertrag ließ offen, wem der Fideikommiss zufallen sollte, regelte aber die Entschädigungen der anderen Kinder eingehend. Erst im Oktober 1779 traf Karl Philipp vom Stein die förmliche Entscheidung zugunsten seines dritten Sohnes Karl und ergänzte den Vertrag deshalb durch einen Zusatz.

Salzmann teilte bald nach dem Beginn des Wintersemesters 1773/74 nach Nassau mit, dass Stein die Vorlesung von Johann Georg Heinrich Feder besuchte, der, beeinflusst von Jean-Jacques Rousseau, Christian Wolff und John Locke, Philosophie las und ab 1777 dazu beitrug, das richtungweisende Werk von Adam Smith über die Ursachen des Nationalreichtums in Deutschland bekannt zu machen. Feder beriet Salzmann wegen des Studiums. Stein hörte juristische Vorlesungen, über das Reichsrecht von Johann Stephan Pütter, einem vorzüglichen Kenner der Materie, über das Römische Recht von Georg Ludwig Boehmer, und anderes, aber er widmete sich den Rechtswissenschaften nicht so sehr aus Neigung, sondern weil seine Eltern es wünschten. Viel mehr interessierten ihn andere Themen. Ab dem Sommersemester 1774 zählte er zu den Hörern des Historikers August Ludwig Schlözer, dessen Bibliothek nicht weit von Steins Wohnung entfernt war, wie Salzmann ausdrücklich bemerkte – daraus wird zu schließen sein, dass Stein sie benutzte.

Schlözer war seit 1770 Professor in Göttingen, davor hatte er in St. Petersburg gelehrt und einige Jahre in Schweden verbracht. Seine Vorlesungen waren außerordentlich gut besucht, sowohl die „Universalgeschichte“ als auch, in noch stärkerem Maße, der cursus politicus, den er ab 1772 regelmäßig hielt. Es muss als sicher angenommen werden, dass auch Stein diese Politikvorlesung hörte. Schlözer trug vor, der Zweck des Staates sei es, dem Individuum Schutz zu gewähren und für das wirtschaftliche und geistige Wohlergehen des Volkes zu sorgen. Dafür habe er die günstigsten Rahmenbedingungen zu schaffen, sich sonst aber nur wenig in die gesellschaftlichen Verhältnisse einzumischen. Alle Herrschaft war nach Schlözer delegiert, die beste Regierungsform die Mischverfassung. Der Monarch sollte zwar das Haupt der Exekutive sein, die Verwaltung tatsächlich aber den Ministern und den zuständigen Behörden überlassen und im Wesentlichen die Rolle einer über den Gewalten stehenden moralischen Autorität spielen. Die Existenz von Ständen erklärte Schlözer für unabdingbar, wo sie nicht bestünden, müssten sie hergestellt werden. Für die beste Lösung hielt Schlözer zwei Kammern, eine als Vertretung des Adels, die andere als gewählte Repräsentation. Das aktive Wahlrecht sollte etwa jeder dritte männliche Erwachsene haben, diese Qualifikation sollte an den Besitz eines gewissen Vermögens gebunden sein. Die Gesetzgebung sollte dem Zweikammerparlament gemeinsam mit dem Monarchen zustehen. Die Stände sollten in voller Öffentlichkeit wirken, nur dann war nach Schlözer ein Gemeingeist möglich. Nachdrücklich betonte er die Bedeutung der öffentlichen Meinung, er sprach von ihr als freiwilligen Ständen; diese freiwilligen Stände sollten Anregungen geben und Missstände aufdecken. Die Rechtspflege war unabhängigen und nur auf das Recht verpflichteten Richtern zu überlassen. Die Adelsprivilegien sollten weitgehend zurückgeführt werden. Des Weiteren sprach sich Schlözer für die Bauernbefreiung und das eigenverantwortliche Wirtschaften der Individuen aus. In Buchform legte er diese Ansichten erst 1793 als „Allgemeines Staatsrecht und Staatsverfassungslehre“ vor, in der Einleitung betonte er jedoch ausdrücklich, dass er seit 22 Jahren nichts anderes gelehrt habe.

Man kann guten Gewissens sagen, dass Stein durch seine akademischen Lehrer und vor allem durch Schlözer mit der Gedankenwelt des Frühliberalismus vertraut gemacht wurde. In diesem Sinne wirkten auch die Freundschaften, die er in Göttingen schloss, die mit August Wilhelm Rehberg und Ernst Brandes. Für Letzteren war Montesquieus „Geist der Gesetze“ eines der größten Denkmäler des menschlichen Geistes. Dieses Buch wollte Stein sofort anschaffen und erhielt die Erlaubnis dafür. Darin befasste sich Montesquieu in einem Kapitel am Beispiel Englands, aber auch unter Berufung auf die römische Republik, mit den drei Gewalten im Staat und erklärte die Sache der Freiheit für völlig verloren, wenn sie in einer Hand vereinigt wären. Man müsse sie verteilen und zugleich kombinieren, wolle man eine gemäßigte Monarchie schaffen. Dabei empfahl er ein Zweikammerparlament und gab dem Monarchen ein Veto gegen dessen Beschlüsse. Stein machte sich mit dem Werk bestens vertraut und zitierte später immer wieder daraus. Es ist anzunehmen, dass die drei Studenten Stein, Rehberg und Brandes sich bei ihren Treffen auch über Montesquieu und die gewaltenteilende Monarchie, das Verfassungsmodell des Liberalismus über mehr als ein Jahrhundert, unterhielten. Auf jeden Fall sprachen sie über nationalökonomische Fragen. Stein betonte rückblickend, dass der freundschaftliche Verkehr mit Rehberg und Brandes seine Vorliebe für die staatswirtschaftlichen Schriften der Franzosen und Engländer bestärkt habe, also für die Physiokraten und für Adam Smith. Für derlei Gespräche ließ der von Salzmann aufgestellte Zeitplan wenig Zeit. Der Tag gehörte zum größeren Teil den Lehrveranstaltungen, die übrige Zeit bis in den Abend hinein der Nachbereitung. Christlieb dürfte etwas weniger streng vorgegangen sein.

Zu den Lehrern Steins, allerdings nicht zu den akademischen, gehörte auch der osnabrückische Jurist und Historiker Justus Möser. Dieser war ab 1764 Konsulent der Regierung im Hochstift Osnabrück und damit während der lang dauernden Minderjährigkeit des evangelischen Bischofs Friedrich von York, den sein Vater Georg III. von England 1763 im Alter von wenigen Monaten in diese Position gebracht hatte, faktisch Regent des Landes. Als Schriftsteller machte Möser sich früh einen Namen. 1768 erschien seine (1780 erneut aufgelegte) „Osnabrückische Geschichte“. In ihr gab er einleitend einen Abriss der deutschen Verfassungsgeschichte seit den ältesten Zeiten und legte dar, dass das Recht der Teilnahme an den staatlichen Angelegenheiten immer auf Eigentum beruht habe, sehr lange auf Landbesitz, später, mit dem Aufkommen der Städte, auch auf Geldvermögen. Nur der Eigentümer konnte Bürger sein, die Eigentumslosen bildeten die Gruppe der Knechte. Die Eigentümer nannte Möser auch Aktionäre am Staat, und nur diese Aktionäre hatten das Recht zur Beteiligung an der Gesetzgebung, das zugleich eine moralische Pflicht war. Den Zusammenhang von Freiheit und Eigentum betonte Möser sehr stark. Für die gesunde Entwicklung eines Staates war nach Möser ein stattlicher Bauernstand unabdingbar, und in diesem Sinne war er im Hochstift auch tätig. Die „Osnabrückische Geschichte“ befand sich in Steins Besitz. Es ist unbekannt, wann er mit den dort vorgetragenen Ansichten bekannt wurde, gab er doch in seinen vielerlei Briefen und Aufzeichnungen nur ganz selten Hinweise auf seinen Bildungsgang. Anzunehmen ist jedoch, dass er schon sehr früh auf Möser aufmerksam wurde, vielleicht durch Rehberg, der bis 1779 in Göttingen Geschichte studierte, 1783 Sekretär des Bischofs von Osnabrück wurde und dort natürlich mit Moser in Beziehung trat. Es ist unwahrscheinlich, dass Stein, wie in der Literatur gelegentlich zu lesen ist, durch die Lektüre Kants auf den Gedanken kam, der Rang als Staatsbürger werde durch Eigentum geschaffen; die entsprechenden Schriften Kants stammen erst aus den 1790er Jahren.

Ostern 1777 verließ Stein nach sieben Semestern neunzehnjährig Göttingen, ohne einen formellen Abschluss gemacht zu haben; das war bei seiner Abstammung und den Verbindungen seiner Eltern auch nicht nötig. Für einige Monate ging er nach Wetzlar, „um den Kammer-Gerichts-Prozeß zu erlernen“.5 Den Winter 1777/78 brachte er in Mainz zu und bereiste danach die Höfe in Mannheim, Darmstadt, Stuttgart und München. Er knüpfte dabei viele Kontakte und gewann einen guten Einblick in die deutsche Staatenwelt. Im Anschluss daran hielt er sich drei Monate in Regensburg auf, um den Geschäftsgang des Reichstags kennenzulernen. Im Frühjahr 1779 ging er über Salzburg und Passau nach Wien. Sein eigentliches Ziel dort war der Reichshofrat, das zweite hohe deutsche Gericht, an dem stets einige Plätze für Protestanten reserviert waren. In den neun Monaten in der Kaiserstadt widmete er sich indessen vor allem dem gesellschaftlichen Leben, auch machte er kleine Reisen in die Steiermark und nach Ungarn. Seine Abneigung gegen eine Tätigkeit bei den Reichsgerichten, die er schon in Wetzlar empfunden hatte, festigte sich, auf der anderen Seite lockte ihn das friderizianische Preußen, für das seine Mutter so eingenommen war und in dessen Dienst der ältere Bruder nun stand.

Freiherr vom Stein

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