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5.6.3.5 Externe Übertragungswege der BMA
ОглавлениеÜbertragungswegeexterne d. BMAAufgabe der BMZ ist nach der Branddetektion und Lokalisierung die Alarmierung (siehe Punkt 5.6.4) einer ständig besetzten Stelle, in der Regel der Feuerwehr. Zur Verbindung der Übertragungseinrichtung der BMA mit der Alarm-Auswerteeinrichtung der Feuerwehr dienten traditionell sog. Standleitungen, d.h. dauerhaft geschaltete physikalische Leitungswege. Diese überwachten Standleitungen waren im Besitz der Feuerwehr oder mussten von Netzbetreibern (z.B. der Deutschen Telekom) angemietet werden. Die Kosten hierfür wurden und werden auf der Grundlage der Anschlussbedingungen an den Betreiber der BMA weitergegeben. Hierdurch entstanden und entstehen relativ hohe Betriebskosten für die Brandmeldeanlage. Daher werden heute (2021) echte Standleitungen im Wesentlichen nur noch innerhalb von Liegenschaften verwendet, wo sie als Telefon oder Datenleitungen ohnehin vorhanden sind. Immer noch nutzen viele Übertragungseinrichtungen das ISDN – Integrated Services Digital Network – als Übertragungsweg, einige auch noch das analoge Telefonnetz, beides leitungsvermittelte Dienste.
Die meisten Telekommunikationsvorgänge laufen heute mit Hilfe so genannter Internetprotokolle ab, so dass die hohe Geschwindigkeit von Internet-Breitbandverbindungen mittels DSL-Anschlüssen genutzt werden kann. Der Verbindungsaufbau zwischen Sender und Empfänger der Nachricht und die Datenübermittlung erfolgen mittels spezieller Verbindungs- und Übertragungsprotokolle (Software), die vom Internet-Dienstanbieter (Provider) zur Verfügung gestellt werden. Die Server des Providers steuern auch den Nachrichtenfluss, der in Form von Datenpaketen erfolgt. Dabei wird i.d.R. lediglich eine logische Verbindung zwischen Sender (Schnittstelle S2) und Empfänger (Schnittstelle S3) aufgebaut, d.h. es besteht keine permanente, eindeutig identifizierbare physikalische Verbindung (vergl. Abbildung 5-8). Die einzelnen Datenpakete werden u.U. über völlig unterschiedliche Wege übermittelt und erst beim Empfänger wieder zur vollständigen Nachricht zusammengefügt.
Alle leitungsvermittelten Nachrichtendienste (dazu gehört auch das ISDN-Netz) werden spätestens in den nächsten Jahren eingestellt. Bereits seit 2019 bieten viele Netzbetreiber für Neuanschlüsse nur noch paketvermittelte Dienste an. Auch die Alarmmeldungen von Brandmeldeanlagen müssen daher heute das oben grob beschriebene paketvermittelte Next-Generation-Network als Übertragungsweg nutzen. Weitere Information zum NGN findet man in [5.48] und [5.49]; zu notwendigen Umrüstmaßnahmen vorhandener AÜA in [5.50] und [5.51].
DIN 14675 fordert für Brandmeldeanlagen die „Sicherstellung der Alarmübertragung“, d.h. es müssen (mindestens) zwei unterschiedliche Übertragungswege für die Alarmmeldung zur Verfügung stehen. Hierzu sind stehende oder bedarfsgesteuerte Verbindungen zulässig. Bedarfsgesteuerte Verbindungen werden erst bei Übertragungsnotwendigkeit in einem Nachrichtenetz nach den dort geltenden Regeln aufgebaut und nach Austausch der Nachricht wieder abgebaut.
Stehende Verbindungen sind charakterisiert durch:
Aufbau bei Installation der BMA
werden nicht mehr aufgelöst
stehen der BMA exklusiv für die Übertragung zur Verfügung
die Nachrichtenübermittlung ist jederzeit in beide Richtungen möglich
Abbildung 5-8:
Redundante Übertragungswege – Beispiel
Auf Grund der Nutzung des Internets als Übertragungsweg sind auch so genannte virtuelle Standleitungen möglich. Diese Verbindungen sind zwar ständig aufgebaut, können jedoch – sofern die BMA gerade keine Nachrichten sendet oder empfängt – auch für andere Nachrichten genutzt werden. Zusätzlich zu den oben genannten Eigenschaften der stehenden Verbindung werden virtuelle Standleitungen auch durch das Netz selbst überwacht.
Für die externen Übertragungswege von BMA gelten folgende Anforderungen:
Die Übertragungswege müssen den technischen Anforderungen (u. A. hinsichtlich Übertragungsdauer, Verfügbarkeit, Überwachung und Sicherheit der Information) der EN 54-21 [5.34] und damit jenen der DIN EN 50136-1-1 [5.38] entsprechen.
Bei Unterbrechung des ersten Übertragungsweges muss die ÜE unmittelbar und automatisch über den zweiten Weg mit der Alarm-Auswerteeinrichtung verbunden werden.
Bedarfsgesteuerte Verbindungen sind nur zulässig, wenn eine zweite bedarfsgesteuerte Verbindung über eine zweite Trasse oder wenn eine Festverbindung über ein paketvermittelndes Datennetz zur Verfügung steht (Abbildung 5-8).
Bedarfsgesteuerte Verbindungen dürfen nicht aus dem als Hauptübertragungsweg genutzten paketvermittelten Datennetz gebildet werden.
Übertragungswege über bedarfsgesteuerte Verbindungen müssen bestimmte in Anhang A der Norm genannte Bedingungen einhalten.
Der Ausfall eines Übertragungsweges muss über den anderen an den Betreiber der AÜA und/oder an die Feuerwehr gemeldet werden.
Mindestens einer der Übertragungswege muss teilnehmerseitig über eine Ersatzstromversorgung gemäß Punkt 5.6.2 verfügen.
Unter den neuen, oben angedeuteten Bedingungen des NGN sind daher die in Tabelle 5-3 aufgeführten Übertragungswege für Brandmeldungen zulässig und zukunftsfähig.
Hauptübertragungsweg stehende Verbindung 1) | Ersatzweg bedarfsgesteuerte Verbindung |
über IP | über GSMC 2) |
über IP | über GPRS 3), UMTS 4) oder LTE 5) |
über UMTS | über GRPS 2) |
über GRPS | über UMTS |
1) i.d.R. virtuelle Verbindung 2) GSMC – global System for Mobile Communications; heute meistgenutzter Mobiltelefondienst, jedoch nicht mehr das modernste System, Mobilfunkstandard der 2. Generation 3) GRPS – General Packet Radio Service; paketorientierter Datenübertragungsdienst in GSM-Netzen 4) UMTS – Universal Mobile Telecommunications System, Mobilfunkstandard der 3. Generation 5) LTE – Long Term Evolution; Mobilfunkstandard der 4. Generation |
Tabelle 5-3:
Zukunftsfähige Übertragungswege für BMA (entsprechen DIN 14675 und EN 54-21)