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5.6.3.4 Interne nicht drahtgebundene Übertragungswege der BMA
ОглавлениеDIN VDE 0833-2 [5.26] bestimmt in Punkt 6.6.2 weiter, dass bei nicht drahtgebundenen Übertragungswegen sinngemäß zu verfahren, d.h. insbesondere das gleiche Sicherheitsniveau zu erreichen ist. Damit sind auch Brandmeldeanlagen möglich, bei welchen die einzelnen Brandmelder oder Brandmeldergruppen über Funk (i. A. SRD-Band, 868 MHz bis 870 MHz) mit der Brandmeldezentrale kommunizieren.
Bei diesem Anlagetyp wird in der Regel an den Daten-Ring-Bus der drahtgebundenen Melder ein Funk-Bus-Interface angekoppelt, das an entsprechende Bus-Koppler des Brandmeldesystem-Ringbus angeschlossen wird (Abbildung 5-7). Wenn dieses Bus-Interface die vom Funkteil des Interface empfangenen Signale direkt in das Bus-Protokoll des jeweiligen Brandmeldesystems überträgt, kann die komplette Parametrierung an der Brandmelderzentrale vorgenommen werden, an der alle Informationen zur Verfügung stehen.
Abbildung 5-7:
Ausführung von internen, nicht drahtgebundenen Übertragungswegen von BMA – schematisches Beispiel (vergl. auch Punkt 5.6.3.3)
Hybrid-Brandmeldeanlagenicht drahtgebundene ÜbertragungswegeÜbertragungswegenicht drahtgebundenSelbstverständlich müssen auch diese BMA (die dann üblicherweise als Hybrid-Brandmeldeanlage bezeichnet werden) und ihre Melder den allgemeinen Anforderungen an Detektionssicherheit, Ausfallsicherheit der Energieversorgung etc. genügen. DIN EN 54-25 [5.31] bestimmt dazu (vergl. auch bei Schreyer [5.42]): ÜbertragungswegeAnforderungen bei HF-Vernetzung ÜbertragungswegeFunktionsfähigkeit bei HF-Vernetzung HF-Vernetzungvon Brandmeldeanlagen
dass die HF-Anlagenteile mit einer nicht ausgenutzten Dämpfungsreserve von mindestens 10 dB zu erstellen sind (zum Problem des so genannten Fadings von HF-Signalen in Gebäuden siehe z.B. bei Vollenweider [5.47]),
dass die HF-Anlagenteile zur Verbindung mit der BMZ ein Übertragungsprotokoll verwenden müssen, dass sicherstellt, dass keine Alarmmeldung verloren geht,
dass die mittels HF angebundenen Anlagenteile individuell als zu einer bestimmten BMA gehörig identifizierbar sind und die HF-Signale dieser Anlagenteile nicht von einer anderen BMA akzeptiert werden,
dass bestimmte Störeinflüsse der HF-Anlage nicht zu Fehlfunktionen führen,
dass auch bei weiteren Nutzern innerhalb des gleichen Frequenzbandes die Funktionsfähigkeit der HF-Anlagenteile zu gewährleisten ist,
dass der Verlust der Fähigkeit der HF-Anlage Meldungen innerhalb der in DIN EN 54-2 festgelegten Zeiten an die BMZ zu übertragen innerhalb von weniger als 7 Minuten angezeigt werden muss.