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4.6.3 Löschwasserbehälter

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In Deutschland werden überwiegend unterirdische Löschwasserbehälter als Bestandteil der öffentlichen Löschwasserversorgung genutzt. Sonstige – oberirdische – Löschwasserbehälter aus Beton oder Metall (Löschwassertanks) findet man vorwiegend nur als Bestandteile von Sprinkleranlagen oder auch als Löschwassertanks in Industriebetrieben, d.h. als private Löschwasserbehälter. In anderen europäischen Ländern werden gelegentlich auch Kunststoffblasen als Löschwasserbehälter verwendet, eine Variante die in Deutschland allenfalls als vorrübergehende Einrichtung – z.B. bei nicht nur kurzfristiger Beeinträchtigung der sonstigen Löschwasserversorgung – anzutreffen ist.

LöschwasserbehälterUnterirdische Löschwasserbehälter nach DIN 14230 [4.26] sind künstlich angelegte überdeckte Löschwasservorratsräume mit Löschwasserentnahmestellen. Das nutzbare Fassungsvermögen von Löschwasserbehältern soll mindestens Tabelle 4-5 entsprechen. Sofern weniger als 75 m³ nutzbarer Löschwasserinhalt vorhanden ist, ist ein Nachweis zu führen, dass dieWasservorratv. LW-Behältern Löschwassermenge für den beabsichtigten Zweck ausreichend ist. Da unterirdische Löschwasserbehälter auch als überdeckte und ggf. befahrbare Löschwasserteiche aufgefasst werden können, gelten die wesentlichen technischen Anforderungen hinsichtlich nutzbarer Wassertiefen, geodätischer Saughöhe, Festigkeit der Umfassungswände, Ausführung der Saugschächte bzw. Saugrohre, Frostfreiheit des Wasservorrates und der Entnahmeleitungen etc. hier ebenfalls. Gleiches gilt für die ZufahrtenZufahrtenzu LW-Behältern Feuerwehrzufahrtenzu LW-Behälternund AufstellflächenAufstellflächenan LW-Behältern für die entnehmenden Feuerwehrfahrzeuge (Punkt 4.6.4).

Löschwasserbehälter nach DIN 14230
Fassungsvermögen Anzahl Saugrohre
klein 75 m³ bis 150 m³ mind. 1
mittel 150 m³ bis 300 m³ mind. 2
groß mehr als 300 m³ mind. 3Löschwasserbehälternach DIN 14230

Tabelle 4-5:

Löschwasserbehälter nach DIN 14230

Bei der Befüllung der Löschwasserbehälter darf kein Schmutzwasser eingeleitet werden, auch bei Befüllung aus der Sammelwasserversorgung sind die entsprechenden wasserhygienischen Vorschriften (hier insbesondere die DIN 1988-6 [4.12]) einzuhalten. Abbildung 4-9 zeigt eine schematische Darstellung unterirdischer Löschwasserbehälter nach DIN 14230.

Aus brandschutztechnischer Sicht sind an oberirdische Löschwasserbehälter ebenfalls die relevanten die Anforderungen aus DIN 14230 zu stellen (Abbildung 4-9). Oberirdische Tanks sind daher in frostgefährdeten Bereichen (d.h. mindestens in Nordeuropa) zu beheizen. Zusätzlich muss die Nutzung des Inhaltes auch bei Ausfall der allgemeinen Energieversorgung gewährleistet sein; eine Ersatzenergieversorgung für Heizung und ggf. Entnahmeeinrichtungen ist sicher zu stellen (z.B. über Pumpen mit Verbrennungsmotoren oder Ersatzstromversorgungsanlagen). Bei Bränden in der Nachbarschaft oberirdischer Löschwasserbehälter muss deren Standsicherheit und Nutzbarkeit im Brandfall mindestens bis zum Ende der rechnerischen Nutzungszeit gesichert sein (z.B. durch Abstand oder Kühlung durch Berieselung, vergl. Punkt 8.2.1).

Abbildung 4-9:

Unterirdischer Löschwasserbehälter nach DIN 14230 – Beispiel (auch als Stahl- oder Kunststoffbehälter üblich)

Abwehrender und Anlagentechnischer Brandschutz

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