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4.5.4 Hydranten
ОглавлениеAls Löschwasserentnahmemöglichkeiten aus dem öffentlichen oder privaten Trinkwassernetz dienen der Feuerwehr Hydranten. Deren Ausführung ist im DVGW Arbeitsblatt W 331/I-VII, den HydrantenrichtlinienHydrantenRichtlinien, geregelt [4.12]. Daneben gelten für die Installation die Norm DIN 1988-600 [4.14] und für die Konstruktion der Hydranten DIN EN 14339 [4.16] und DIN EN 14384 [4.17] (Die überwiegende Mehrzahl aller Hydranten in Deutschland entspricht allerdings noch den nunmehr durch die genannten Europanormen abgelösten DIN 3321 bzw. DIN 3322 [4.20], [4.21]). Diese Normen sehen verschiedene Nenndrucke vor, in Deutschland werden die Hydranten weiterhin überwiegend für 16 bar Nenndruck ausgelegt.
Es werden UnterflurhydrantenUnterflurhydranten (UFH nach DIN EN 14339UFHUnterflurhydranten) und ÜberflurhydrantenÜberflurhydranten (ÜFH nach DIN 14384ÜFHÜberflurhydranten) unterschieden (Abbildung 4-4). Weil Unterflurhydranten sich oberflächenbündig problemlos im öffentlichen Verkehrsraum unterbringen lassen, geben die Wasserversorgungsunternehmen diesen generell den Vorzug. Aus Sicht der Feuerwehr dagegen, haben Überflurhydranten entscheidende Vorteile:
sie sind leicht auffindbar (Schnee)
ihre Wasserlieferung ist bei gleichen Anschlussbedingungen und gleicher Nennweite deutlich größer (Tabelle 4-3)
die Gefahr des Zuparkens ist weitaus geringer
die Inbetriebnahme ist schneller möglich
Wo immer möglich fordern die Brandschutzdienststellen daher die Einrichtung von Überflurhydranten.
Abbildung 4-5:
Hydranten – links Unterflurhydranten – rechts Überflurhydranten
HydrantenAbbildungIn geschlossenen Ortschaften werden von den Brandschutzdienststellen die folgenden Abstände von HydrantenHydrantenAbstände angestrebt:
in offenen Wohngebieten | ca. 120 m |
in geschlossenen Wohngebieten | ca. 100 m |
in Geschäftsstraßen | ca. 80 m |
Maximal sollen die Hydrantenabstände 150 m nicht überschreiten [4.32]; ist dies der Fall, muss dies durch andere Löschwasserentnahmestellen kompensiert werden (Abbildung 4-1).
Anmerkung: | Nach DVGW sind „… in angemessenen Abständen“ Hydranten einzuplanen …, |
DVGW 400-1 konkretisiert: „…in Ortsnetzen unter 150 m …“ |
Auch diese Abstände berücksichtigen – neben dem unterschiedlichen Brandrisiko – die Schlauchausstattung der Löschfahrzeuge. Auch bei Ausfall eines Hydranten wegen Unzugänglichkeit oder technischem Defekt ist die Löschwasserversorgung noch vom nächsten Hydranten möglich. Zum Verfahren der Entnahme von Löschwasser aus Hydranten siehe Abbildung 4-5 sowie bei Kircher [4.2] oder de Vries [4.22].
Art | Nennweite | Mindestdurchfluss1) (bei Druckdifferenz 1 bar) | |
Unterflurhydranten DIN EN 14 3 39 | DN 80 | 60 m³/h 2) | |
DN 100 | 75 m³/h 2) | ||
Überflurhydranten DIN EN 14 3 84 | mit einem geöffneten oberen Abgang | mit zwei geöffneten oberen Abgängen | |
DN 80 | 80 m³/h 3) | 140 m³/h 4) | |
DN 100 | 80 m³/h 3) | 140 m³/h 4) | |
DN 150 | 140 m³/h | 280 m³/h | |
1) die Normen empfehlen jedoch höhere Volumenströme, bisher in Deutschland übliche Hydranten liefern 2) ca. 100 % mehr 3) ca. 50 % mehr 4) ca. 25 % mehrWasserlieferungv. HydrantenHydrantenWasserlieferung Das Arbeitsblatt DVGW W 405 fordert allerdings in der neuesten Ausgabe von 2008 [4.6] von jedem Hydranten nur noch eine Mindestwasserlieferung von 24 m³/h, da die Leitungsdurchmesser künftig nicht mehr ausreichen werden, um die obigen Volumenströme liefern zu können. Der Betriebsdruck der Hydranten soll bei Nennleistung 1,5 bar nicht unterschreiten [4.32]. |
Tabelle 4-3:
Wasserlieferung verschiedener Hydrantentypen
Abbildung 4-6:
Beispiel: Löschwasserversorgung im Löschbereich 300 m und Nutzung durch die Feuerwehr