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4.6.1 Löschwasserteiche

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LöschwasserteicheLöschwasserteichen. DIN 14210 sind künstlich angelegte offene Löschwasservorratsräume mit Löschwasserentnahmestellen (Punkt 4.6.4). Sie sind in DIN 14210 [4.25] genormt. Löschwasserteiche sollen mindestens 1000 m³ Wasser enthalten. Geringere LöschwasserinhalteWasservorratv. LW-Teichen sind grundsätzlich möglich, wenn aufgrund einer Risikoanalyse für das zu schützende Objekt ein geringerer LöschwasserLöschwasserBedarfbedarf berechnet wurde, jedoch muss dies dann durch den Eigner des Löschwasserteiches gegenüber der Brandschutzbehörde nachgewiesen und eingehend begründet werden. Für wesentlich geringere Löschwasservorratsmengen ist im Allgemeinen die Errichtung von Löschwasserbehältern – Punkt 4.6.3 – sinnvoller.Anforderungenan Löschwasserteiche

Da LöschwasserteicheLöschwasserteicheAusführung im Winter regelmäßig zufrieren werden, muss die Tiefe mindestens 2 m betragen, um unterhalb der Eisdecke Löschwasser entnehmen zu können. Die zur Wasserentnahme über Pumpen der Feuerwehr notwendigen Einrichtungen (LöschwasserentnahmestellenLöschwasserentnahmestellenSaugschächte u. Saugrohre) Saugrohre

 Saugschacht oder

 Saugrohr

müssen so hergestellt werden, dass sie frostfrei bleiben und jederzeit genutzt werden können. SaugschächteSaugschächte müssen Mindestdurchmesser von 1 m haben und begehbar sein. Das zum Saugschacht führende Zulaufrohr muss mindestens 300 mm Durchmesser haben und teichseitig mit einem Einlaufsieb abgeschlossen sein.

SaugrohreSaugrohre LöschwasserentnahmestellenSauganschlüssemüssen mindestens 125 mm Innendurchmesser haben und dürfen nicht länger als 10 m sein. Auch sie müssen teichseitig mit einem Sieb abgedeckt sein. Als SauganschlussSauganschlüsse sind Löschwasser-Sauganschlüsse nach DIN 14244 [4.27] zu verwenden. Allgemein gilt, dass die maximale geodätische Saughöhegeodätische Saughöhe (d.h. die Höhe von Mitte Fahrzeugpumpe bis zum niedrigsten Punkt des Zulaufrohres bzw. Saugrohres) zur Entnahme von Löschwasser 7,5 m nicht überschreiten darf. Dabei ist pauschal für alle Löschfahrzeuge von der Höhe der Mitte der Fahrzeugpumpe 1,5 m über der Aufstellebene auszugehen.

Der Boden des Löschwasserteiches muss zur jeweiligen Entnahmestelle hin leicht abfallen. Als Schmutzfang sind vor den Zulaufrohren bzw. Saugrohren Schlammfanggruben erforderlich.

Löschwasserteiche nach DIN 14210 können in beliebiger Form erstellt werden. Die Wände müssen den zu erwartenden Belastungen (im Wesentlichen Erddruck, Eisschub, Auflast durch heranfahrende Löschfahrzeuge) widerstehen bzw. diese sicher ableiten. Dies erfordert im Allgemeinen die Konstruktion des Löschwasserteiches mit Betonwänden. Wenn der Unfallschutz es erfordert, sind Löschwasserteiche mit einer mindestens 1,1 m hohen Einfriedung zu umgeben.

Die Befüllung von LöschwasserteichenLöschwasserteicheBefüllung muss stets mindestens dem ausgewiesenen Volumen (d.h. in der Regel mindestens 1000 m³) LöschwasserteicheInhalt/Wasservorratentsprechen. Sie kann erfolgen durch:

 Nachfüllung aus dem Trinkwassernetz,

 Einleitung von Niederschlagswasser,

 aus fließenden Gewässern,

 durch Grauwasser (geklärtes Schmutzwasser).

Fließende Gewässer dürfen jedoch nicht durch den Löschwasserteich hindurchgeführt werden, da dann die Gefahr einer Verschlammung oder des Eintrages von Schwemmgut zu befürchten ist, was die Nutzung des Löschwasserteiches beeinträchtigen könnte. Bei der Nutzung von Trinkwasser zur Befüllung und Nachspeisung von Löschwasserteichen sind die einschlägigen Vorschriften für Trinkwassernetze zu beachten.

Die wesentlichen Merkmale von Löschwasserteichen zeigt Abbildung 4-7.

Abbildung 4-7:

Löschwasserteich, links entsprechend DIN 14210, rechts als Naturteich, der den feuerwehrtechnischen Anforderungen entsprechend nutzbar gemacht wurde (der Saugschacht entspricht DIN 14210)

LöschwasserteicheAbbildungUm der Feuerwehr die Entnahme von Löschwasser zu ermöglichen, sind die Teiche mit FeuerwehrzufahrtenFeuerwehrzufahrtenzu LW-Entnahmestellen und Aufstellflächen für Löschfahrzeuge LöschwasserentnahmestellenZufahrtenZufahrtenzu LW-Entnahmestellenauszustatten, die der DIN 14090 [4.29] bzw. nach dem jeweiligen Landesrecht den Anforderungen der Musterrichtlinie über Flächen für die Feuerwehr entsprechen (vergl. Punkte 3.2 und 3.3). Je nach der beabsichtigten Löschwasserentnahme sind an Löschwasserteichen nach DIN 14210 ein oder mehrere AufstellplätzeAufstellflächenan LW-Entnahmestellen für Feuerwehrfahrzeuge anzulegen (Punkt 4.6.4). Die Entnahmeeinrichtung ist dann so auszuführen, dass die entsprechende Anzahl von Fahrzeugen gleichzeitig Löschwasser entnehmen kann, d.h. also zum Beispiel durch mehrere Saugmöglichkeiten, einen größeren Saugschacht oder andere Maßnahmen. Feuerwehrzufahrtenzu LW-Teichen

Aus gestalterischer Sicht sind Löschwasserteiche, die vollständig den Anforderungen der DIN 14210 entsprechen, häufig nicht befriedigend. Es wird vielmehr eine naturnahe Ausgestaltung gewünscht. Eine derartige ästhetische Ausgestaltung ist grundsätzlich möglich, wenn die für die Nutzbarkeit als LöschwasserteichLöschwasserteicheals Naturteiche wesentlichen Bestimmungen eingehalten werden. Ein Beispiel hierfür zeigt Abbildung 4-7 in der rechten Hälfte.

Löschwasserteiche sind durch ihre Eigentümer in einem Pflegezustand zu erhalten, der die jederzeitige Benutzbarkeit sicherstellt.

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