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5.6.2 Energieversorgung der BMA

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BMZBrandmelderzentraleBrandmelderzentraleAufgabenBrandmeldeanlagenEnergieversorgungEnergieversorgungv. BrandmeldeanlagenDie BMA muss von zwei unabhängigen Stromquellen über überwachte Übertragungswege (Punkt 5.6.3.2) versorgt werden. Eine der Stromquellen muss das öffentliche Stromnetz oder eine vergleichbar zuverlässige Quelle sein, die andere, davon unabhängige, kann eine (wieder aufladbare) Batterie sein. In der Regel ist die Netzausfallüberbrückung durch Batterie auf 72 Stunden zu bemessen; bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (Überwachung, Meldung, Instandsetzung innerhalb 24 Stunden) kann sie auf 30 Stunden verringert werden. Bei ständiger Verfügbarkeit von Fachpersonal, Ersatzteilen und Ersatzstromversorgung darf diese Zeit sogar auf 4 Stunden herabgesetzt werden.

Sofern eine BMA Bestandteile enthält, die HF-Verbindungen nutzen, sind Konfigurationen denkbar, bei denen keine materiellen Übertragungswege für Informationen oder Energie (Leitungen, siehe Punkt 5.6.3) zu bestimmten Anlagenteilen – z.B. Brandmeldern – vorhanden sind. In diesem Fall müssen die betreffenden Anlagenteile hinsichtlich der Energieversorgung den Vorgaben der DIN EN 54-25 [5.31] entsprechen, d.h. insbesondere: BrandmeldeanlagenEnergieversorgung bei HF-VernetzungEnergieversorgungbei HF-vernetzten BMA

 Innerhalb des Gehäuses eine autonome Energiequelle (Batterie) enthalten,

 die den normalen Betrieb des Bestandteils über mindestens 36 Monate ohne Einschränkungen ermöglicht (Aebersold et al. [5.33]),

 vor Ausfall der Energiequelle ein Störsignal absenden, das auf die schwache Energieversorgung hinweist,

 bei Erreichen dieses Zustandes noch mindestens für 30 Minuten einen Alarmzustand aufrechterhalten können.

Abwehrender und Anlagentechnischer Brandschutz

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