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5.6.3.3 Interne drahtgebundene Übertragungswege der BMA

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Wie unter Punkt 5.6.3.2 ausgeführt, müssen Übertragungswege innerhalb einer BMA überwacht werden. Übertragungswegeinterne d. BMAInnerhalb einer BMA darf ein durch einen Übertragungsweg versorgter Meldebereich eine Gesamtfläche von bis zu 6000 m² umfassen. Es dürfen auch mehrere Brandabschnitte durch einen Übertragungsweg versorgt werden. Dabei muss die Anlage aber so fehlertolerant geplant sein, dass bei Leitungsunterbrechung oder Kurzschluss etc. nur ein Meldebereich mit

 einer Fläche von ≤ 1600 m², max. 32 Meldern/Melderpunkten bzw. einem linienförmigen Melder oder Auswertebereich eines Ansaugrauchmelders incl. zugeordneter Funktionsgruppen oder

 max. 10 Handfeuermeldern incl. zugeordneter Funktionsgruppen oder

 eine Funktionsgruppe.

ausfällt. Funktionsgruppen sind z.B. das Erfassen und Ausgeben von Meldungen und/oder Informationen, Alarmierung und Steuerung von Sicherheitseinrichtungen innerhalb eines Alarmierungsbereiches oder Brandabschnittes (Punkt 5.6.5). DIN VDE 0833-2 enthält weitere detaillierte Randbedingungen für den Anschluss von Meldern.

Für die elektrischen ÜbertragungswegeÜbertragungswegeFunktionsfähigkeit (Leitungen) innerhalb einer BMA fordern DIN 14675-1 und DIN VDE 0833-2 darüber hinaus die FunktionsfähigkeitFunktionsfähigkeitv. Übertragungswegen auch im Brandfall und verweisen hierzu auf die „Musterrichtlinie über brandschutztechnischen Anforderungen an Leitungsanlagen“ (MRLAMLARBrandmeldeanlagen [5.40]). Nach Kapitel 5.3 MLAR müssen Leitungen von Brandmeldeanlagen für 30 Minuten funktionsfähig bleiben, also z.B. feuerhemmend von anderen Bereichen abgetrennt oder in der Feuerwiderstandsklasse P 30 nach DIN EN 13501-3 ausgeführt werden. Da die durch die Leitungen versorgten Elemente der BMA (Melder, Alarmierungseinrichtungen) selbst keine Feuerwiderstandsdauer besitzen, bedeutet dies (siehe z.B. in [5.42]), dass die Leitungen so zu verlegen sind, dass bei Brandeinwirkung lediglich die unmittelbar betroffenen Anlagenteile (Melder, Alarmierungseinrichtungen) ausfallen. Alle übrigen Anlagenteile (z.B. in anderen Brandabschnitten) müssen für mindestens 30 Minuten funktionsfähig bleiben. Dieses Schutzziel kann – neben der Abschottung oder Ausführung als P 30-Kabel – z.B. auch durch Doppelleitungen auf verschiedenen Leitungswegen oder Ringleitungen realisiert werden.

Abbildung 5-6:

Ausführung von internen drahtgebundenen Übertragungswegen von BMA

Ist im Einzelfall ein Raum mit geringer Brandlast (nach DIN VDE 0833-2, siehe Punkt 5.8.3) nicht durch Brandmelder überwacht, so können dort Leitungen ohne Funktionserhalt verwendet werden, sofern etwaige Auflagen der Baugenehmigung dies nicht verbieten.

Abwehrender und Anlagentechnischer Brandschutz

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