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5.7.2.2 Falschalarme und BMA-Betriebsarten
ОглавлениеMit der Erhöhung der Nachweisempfindlichkeit einer BMA erhöht sich andererseits jedoch auch die Häufigkeit von Falschalarmen, d.h. Alarmierungen der Feuerwehr, die nicht auf Grund eines tatsächlichen Brandes erfolgen. Falschalarme, die durchschnittlich in rund 81 % der Brandalarme durch BMA vorliegen (Diewald et al. [5.63]), verursachen Kosten infolge des Einsatzes der Feuerwehr, der nur bei bestimmungsgemäßer Auslösung des Alarmes, also bei Bränden, nach den Brandschutzgesetzen der Länder kostenfrei ist, und möglicher Betriebsunterbrechungen durch Räumung von Gebäuden, Abfahren von Anlagen etc. (siehe hierzu unter Punkt 5.8.6).
Für FalschalarmeFalschalarme d. BMA anfällige Bereiche sind u.a. solche, in denen folgende Störgrößen auftreten können:
Staubanfall (z.B. bei staubendem Schüttgut)
Flusenanfall (z.B. bei Textilbetrieben)
Bearbeitung von Holz, Kunststoff etc.
Dämpfe und Aerosole (z.B. Ölnebel, Dämpfe von Schneidöl, auf heißen Oberflächen abgelagerte Öl- und Schmutzreste)
Abgase von Verbrennungsmotoren
Tabakrauch, Kerzenrauch
Wasserdampf in Küchen (aus Konvektomaten u. ä)
Um Falschalarme soweit technisch möglich zu vermeiden, dürfen in Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 und VdE 0833-2 nur Brandmelder eingesetzt werden, die in einem der Teile der DIN EN 54 technisch beschrieben sind. Darüber hinaus können Brandmeldeanlagen mit automatischen Brandmeldern in den Betriebsarten TM oder PM ausgeführt und betrieben werden. Für BMA mit Handfeuermeldern ist nur die Betriebsart OM zulässig.