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Betriebsart PM

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Brandmeldeanlagen mit personellen Maßnahmen zur Vermeidung von Fehlalarmen

Bei dieser Betriebsart wird vor der Weiterleitung des Alarmes durch anwesendes Personal überprüft, ob tatsächlich ein Brand vorliegt. Dabei müssen folgende Bedingungen eingehalten sein:

 Die Alarmverzögerung darf nur während der Anwesenheit von Personen in den überwachten Bereichen wirksam sein.

 Wenn die eingelaufene Meldung nicht nach höchstens 30 Sekunden quittiert wird, muss der Alarm automatisch weitergeleitet werden.

 Nach der Quittierung darf die Erkundungszeit in Deutschland maximal 3 Minuten betragen, danach muss der Alarm automatisch weitergeleitet werden.

 Bei Eingang einer weiteren Brandmeldung während der Erkundungszeit muss der Alarm unverzögert sofort automatisch weitergeleitet werden.

 Das Einschalten der Verzögerung darf nur manuell möglich sein, das Ausschalten muss automatisch erfolgen.

 Die Brandmeldungen von Handfeuermeldern sollten stets unverzögert weitergeleitet werden.

 Die Ansteuerung von Brandschutzeinrichtungen (Punkt 5.6.5) muss stets ohne Verzögerung erfolgen.

Aus Sicht der Feuerwehren ist insbesondere die Betriebsart PM kritisch zu sehen, da im Brandfall bis zu 3,5 Minuten verloren gehen können, so dass die Eingreifzeit (Punkt 2.4.1) sich entsprechend verlängert. Gerade bei zu erwartender hoher Brandausbreitungsgeschwindigkeit oder bei Anwesenheit von Personen, die sich nicht ausreichend selbst helfen können (in Krankenhäusern oder Altenheimen) kann im Einzelfall eine solche Verzögerung zu vermeidbaren Sach- oder Personenschäden führen (vergl. Punkt 1.3.3).

Abwehrender und Anlagentechnischer Brandschutz

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