Читать книгу Hertensteiner Gespräche in Heilbronn - Heinrich Kümmerle - Страница 9

5. Zukünftige Struktur der EU als Europäischer Bundesstaat

Оглавление

Moderator war Michael Georg Link MdB. Er kam sehr schnell zu der Tatsache, dass der Europäische Bundesstaat schon seit Langem rechtlich verbindlich als Ziel sowohl in den EU-Verträgen als auch im Grundgesetz festgelegt wurde.

Seine erste Schlussfolgerung, man müsse vom jetzigen Ist-Zustand ausgehend herausfinden, was für einen Bundesstaat man wolle und wie in diesem die Zuständigkeiten verteilt sein sollen. Deshalb wurde die Arbeitsgruppe in die folgenden Untergruppen geteilt:

Europäischer Bundesstaat: Welche Institutionen brauchen wir dafür?

In der Diskussion gab es aber dann doch den radikalen Vorschlag, die Europäische Union aufzugeben und völlig neu zu entwickeln. Die Diskussion dieses Ansatzes brachte zwar gute Einsichten, wie eine „neue EU“ aussehen könnte, wurde aber von den meisten Teilnehmern als nicht umsetzbar angesehen. Deshalb solle die Fortentwicklung der EU weiterhin nur auf der Basis des „jetzigen Standes“ erfolgen.

Allerdings wurde auch festgestellt, dass weder der Rat noch die Kommission eine solche Aufgabe „nebenbei“ erledigen könne.

Um eine fundierte Diskussions- und Entscheidungsgrundlage zu erhalten, sollte erneut ein Konvent einberufen werden, u.a. mit folgenden Schwerpunktaufgaben:

 Bestandsaufnahme und Bewertung des bisher gelaufenen Integrationsprozesses;

 Entwicklung der Grundlagen für die künftigen EU-Strukturen;

 Darstellung der Umsetzungsschritte zur „neuen EU“.

Wie soll die Kompetenzverteilung sein?

Unstrittig war die weitere Stärkung der Kompetenzen des Europäischen Parlaments (z.B. die Einräumung des Initiativrechts). Das Parlament sollte dabei und dies gemäß einer echten Gewaltenteilung zum Kontrollorgan einer künftigen europäischen Regierung ausgebaut werden.

Dafür ist auch eine europaweite Vereinheitlichung der Bestimmungen zur Wahl des Europäischen Parlaments, u.a. mit dem Ziel einer möglichst gleichgewichtigen Repräsentanz der Bürger aller EU-Mitgliedsstaaten notwendig.

Der Rat der Staats- u. Regierungschefs ist z. Zt. das Hauptorgan der EU. Die Mitglieder des Rats werden nicht unmittelbar gewählt. Sie erhalten ihre Legitimation indirekt durch die Wahlen in den Mitgliedsländern. Der Rat soll ein Teil der EU-Legislative bleiben aber zu einer „zweiten Kammer“, neben dem Europäischen Parlament werden. Deren Mitglieder wären dann in den jeweiligen Mitgliedstaaten oder gar in den jeweiligen Regionen unmittelbar zu wählen.

Alle Teilnehmer waren sich einig, dass diese Strukturänderung auf große nationale Widerstände stoßen werden.

Die EU-Kommission in ihrer jetzigen Form ist ein „Mischgebilde“ mit legislativen und exekutiven Aufgaben. Sie sollte zur europäischen Regierung (Exekutive) unter Kontrolle der Legislative umgebaut werden.

Zudem wurde die Frage gestellt, was für Aufgaben und Verantwortlichkeiten den Mitgliedsstaaten bleiben, wenn ein Bundesstaat Verantwortung übernähme und darüber hinaus auch die Regionen weiter gestärkt würden.

Nachdem die Arbeitsergebnisse vorgestellt waren, wurde die Diskussion in der Gesamtgruppe fortgeführt; wobei der Aspekt der Sanktionierung immer mehr in den Vordergrund trat.

Die fehlenden oder nicht hinreichenden Sanktionierungsmöglichkeiten von antieuropäischen Fehlverhalten innerhalb der EU sei die wesentliche Gefahr für deren Existenz.

Deshalb wurde bis zuletzt darüber debattiert, welche Sanktionierungsmechanismen und -möglichkeiten in einem Europäischen Bundesstaat zwingend vorhanden sein müssen.

Das Subsidiaritätsprinzip war ebenfalls bis zuletzt Punkt der Diskussion, hierbei besonders, auf welcher Ebene man ein europäisches Sozialsystem ansiedeln solle.

Hertensteiner Gespräche in Heilbronn

Подняться наверх