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Energieerlaubnis

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Ist das energetische Gleichgewicht etabliert, so stellt der Anwender die erste Frage; das ist in der Regel die Frage nach der „Energieerlaubnis“ zum Arbeiten. Der bewusste Verstand des Klienten hat zwar bereits zugestimmt, es können jedoch durchaus Gründe vorliegen, die gegen eine Energiearbeit sprechen und deren sich der Klient nicht bewusst ist.

Dieses Vorgehen ist eine äußerst wichtige Komponente in der Arbeit eines HK-Anwenders und diese wird nur dann fortgesetzt, wenn die Erlaubnis erteilt wurde. Oberstes Gebot für die Arbeit mit der Health Kinesiology ist der Respekt vor dem Klienten: Der Klient hat seine bewusste Zustimmung zu dieser Arbeit dadurch gegeben, dass er einen Termin für eine HK-Sitzung vereinbart hat; der HK-Anwender will jedoch auch die energetische Erlaubnis zur gemeinsamen Arbeit einholen.

Erhält der HK-Anwender die Energieerlaubnis nicht, so besteht in manchen Fällen die Möglichkeit, über den Muskeltest den genauen Grund für die Verweigerung zu erfahren und festzustellen, wann die Arbeit fortgesetzt werden darf. Der häufigste Grund dafür, dass die Erlaubnis nicht erteilt wird, ist der, dass der Klient kurz zuvor eine andere Behandlung oder Anwendung erhalten hat. Vielleicht hat er kurz vorher ein homöopathisches Medikament eingenommen oder eine Shiatsu-Massage erhalten; in manchen, seltenen Fällen kann es auch einfach nicht angemessen sein, noch mehr Veränderungen vorzunehmen, selbst wenn diese grundsätzlich positiv wären.

Um die Energieerlaubnis zu erhalten, stellt der Anwender folgende Frage:

●Haben wir die Erlaubnis, jetzt zusammen zu arbeiten?

Die Antwort lautet in der Regel „Ja“. In diesem Fall fragt der Anwender weiter:

●Gibt es einen Grund, warum wir nicht zusammen arbeiten sollten?

Die Antwort auf diese Frage lautet in der Regel „Nein“. Lautet die Antwort auf diese Frage jedoch „Ja“, so bedeutet dies, dass einige kleinere Veränderungen vorgenommen werden sollen, bevor die Sitzung fortgesetzt werden kann. Diese Veränderungen lassen sich mit Hilfe des Muskeltests genau feststellen. Häufig muss der Klient noch ein Glas Wasser trinken, er muss noch bequemer liegen oder es sind noch weitere Erklärungen über die genaue Vorgehensweise erforderlich.

Einmal suchte mich ein neuer Klient auf, von dem ich zunächst keine Energieerlaubnis zur Zusammenarbeit erhielt, bis wir uns darauf einigten, dass bestimmte Themen ausgeklammert bleiben würden. Der Klient gab dazu keine Erklärung. Einige Tage danach hatte die Schwester dieses Klienten einen Termin bei mir und erzählte mir, dass ihr Bruder ihr von dem Vorfall erzählt habe. Seine Frau hatte ihr anvertraut, dass er vor dem Termin eine Liste mit den Themen zusammengestellt hatte, über die er auf keinen Fall mit mir sprechen wollte.

In manchen Fällen liegt der Grund für die Verweigerung der Zustimmung aber auch beim Anwender und nicht beim Klienten. So erhielt ich zum Beispiel in einem Fall als Antwort auf die zweite Frage ein „Ja“ und fand durch den Muskeltest heraus, dass ich etwas tun sollte. Vor dem Termin mit diesem Klienten hatte ich mir eine Suppe gekocht (mein Arbeitsplatz ist ein Teil meines Wohnhauses). Zu Beginn der Sitzung ging mir die Überlegung durch den Kopf, ob ich wohl den Herd ausgeschaltet hatte. Ich sollte in die Küche gehen und den Herd überprüfen. Ich wäre wohl auch nicht in der Lage gewesen, optimal zu arbeiten, wenn ich mir dabei ständig überlegt hätte, ob vielleicht mein Haus abbrennen würde!

In der Regel erteilt das Energiesystem des Klienten jedoch die Erlaubnis zur Arbeit. Wurde diese Energieerlaubnis erst einmal erteilt, so macht man davon während der gesamten Sitzung Gebrauch, denn es werden verbale Fragen an das Energiesystem gestellt, auf den Testarm wird sanfter Druck ausgeübt und seine Reaktionen werden in „Ja“ und „Nein“ übersetzt.

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