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C. Anfechtung wegen Eigenschaftsirrtum, § 119 Abs. 2 BGB
ОглавлениеEs handelt sich bei der Schwangerschaft nicht um einen dauerhaften Faktor, eine verkehrswesentliche Eigenschaft ist darin also nicht zu sehen. Auch ein Anfechtungsrecht nach § 119 Abs. 2 BGB besteht daher nicht.