Читать книгу Arbeitsrecht - Jean-Martin Jünger - Страница 85
d) Verdrängung durch vorrangige Individualabrede?
Оглавление136
Weiter ist zu prüfen, ob vorrangige Individualabreden bestehen, die den AGB widersprechen.
Gem. § 305b BGB hat die individuelle Vereinbarung Vorrang, sodass die AGB-Klausel als abbedungen angesehen wird.