Читать книгу Steuerstrafrechtliche Risiken in Krise und Insolvenz - Jens M. Schmittmann - Страница 41

II. Problemfelder aus dem Zeitraum vor Insolvenzantragstellung bzw. vor Anordnung von Sicherungsmaßnahmen

Оглавление

216

Der Zeitraum vor Insolvenzantragstellung bzw. vor Anordnung von Sicherungsmaßnahmen bedarf der sorgfältigen Beachtung durch den Insolvenzverwalter.

217

Die Insolvenzantragstellung selbst führt nicht zu Einschränkungen in der Handlungsfähigkeit des Schuldners bzw. seiner Organe. Gleichwohl ist der Eingang des Insolvenzantrags beim Insolvenzgericht keinesfalls unbeachtlich, da eine Reihe von Insolvenzanfechtungstatbeständen, §§ 129ff. InsO, an die Insolvenzantragstellung anknüpft. Dies betrifft die Anfechtung kongruenter Deckungen gemäß § 130 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InsO, die Anfechtung inkongruenter Deckungen gemäß § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO, die Anfechtung unmittelbar nachteiliger Rechtshandlungen gemäß § 133 Abs. 1 Nr. 2 InsO, die Vorsatzanfechtung gemäß § 133 Abs. 1 Satz 1 InsO sowie die Anfechtung im Zusammenhang mit Gesellschafterdarlehen gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InsO.

218

Verfügungsbeschränkungen treten durch die Insolvenzantragstellung nicht ein.

219

Maßgeblich ist der Eingang des Insolvenzantrags beim Insolvenzgericht. Auf den Eingang beim Amtsgericht kommt es nicht an.31

Steuerstrafrechtliche Risiken in Krise und Insolvenz

Подняться наверх