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dd) IT-Sicherheitsbeauftragter
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Der Provider sollte einen geeigneten IT-Sicherheitsbeauftragten einsetzen, der das ISMS des Providers für die dem Kunden erbrachten IT-Services betreibt. Der IT-Sicherheitsbeauftragte des Providers sollte sich dabei mindestens einmal pro Woche zu einem Jour fixe mit dem Kunden treffen.
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Der Provider sollte bei sicherheitsrelevanten Angelegenheiten den IT-Sicherheitsbeauftragten des Kunden – und soweit relevant zusätzlich den Datenschutzbeauftragten des Kunden – in seine Informations- und Entscheidungsprozesse mit einbeziehen.
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Auch sollte der Provider akzeptierten, dass der IT-Sicherheitsbeauftragte des Kunden – bei Gefahr im Verzuge – gegenüber den Mitarbeitern des Providers in sicherheitsrelevanten Angelegenheiten, die den Kunden betreffen, weisungsbefugt ist. Dadurch sollte aber weder ein Arbeitsverhältnis begründet werden noch ein Fall der Arbeitnehmerüberlassung i.S.v. §§ 1 ff. AÜG vorliegen.