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ff) Sicherheitsmaßnahmen
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Die durch den Provider umzusetzenden Sicherheitsmaßnahmen (was ist zu tun) sowie deren Ausgestaltung (wie ist es zu tun) können sich z.B. aus den aktuellen Versionen des Rahmenwerks „Sicherer IT-Betrieb“ des SIZ ergeben. Die dort empfohlenen Maßnahmen einschließlich der Empfehlungen für erhöhten und hohen Schutzbedarf (z.B. Maßnahmen der Qualifizierungsstufe A, B, C und Z des IT-Grundschutz-Katalogs) sollten auch wesentlicher Vertragsbestandteil sein.
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Eventuell sind ergänzende oder abweichende Sicherheitsmaßnahmen durch den Provider umzusetzen, insofern sie sich aus den nachfolgenden Verpflichtungen ergeben:
– | individuelle Vereinbarungen (z.B. Aufträge), |
– | interne Vorgaben des Kunden (z.B. Organisationsanweisungen, OPDV), |
– | externe Vorgaben (z.B. BDSG, GoBS, KWG) und |
– | Sicherheitsmaßnahmen gemäß individueller Risikoanalyse bei sehr hohem Schutzbedarf. |
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Dabei können die nachfolgenden aufgeführten Sicherheitsmaßnahmen und Services als Beispiele dienen, welche IT-Security Leistungen der Provider zu erbringen hat und welche man dazu im Outsourcing-Vertrag vereinbaren kann:
– | mehrstufiges Firewall-System sowie kontinuierliche Überwachung der Firewall-Systeme, um bei Angriffen verzugslos steuernd reagieren zu können, |
– | mehrstufiges Anti-Spam Verfahren, |
– | zentrales System zur Verschlüsselung von E-Mails mit verschiedenen Verfahren (einschließlich S/Mime, PGP, HTTPS und StartTLS). |
– | automatisches Provisioning von beantragten Benutzerberechtigungen an die IT Systeme um sicherzustellen, dass die genehmigten Berechtigungen (Soll-Zustand) mit dem in den IT-Systemen tatsächlich bestehenden (Ist-Zustand) übereinstimmt. |