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Die Assekuranz in der Zinsfalle!

Lebensversicherer haben mit niedrigen Zinsen zu kämpfen.

Mit der problematischen Regulierung der Versicherer und der Neubewertung von Garantien kommen die Ertragsanforderungen der Versicherer durch die anhaltend niedrigen Zinsen hinzu. Noch nie hatte die Branche mit so geringen Zinsen zu kämpfen. Dies eignet sich für solche Euro-Staaten, die sich durch die verordnete Niedrigzinspolitik der EZB, Europäischen Zentralbank, günstig refinanzieren können. Für die Versicherer mit ihren garantierten Mindestzinsen aus Altverträgen und sogar aus den Neuverträgen ist es ein schweres Geschäft. Versicherer dürfen kein starkes Risikopotential in Aktien aufbauen, weil kein ausreichendes Eigenkapital vorhanden ist oder das Risikobudget durch die verschiedenen Börsencrashs bereits aufgezehrt wurde.

Zusätzliche Risiken entstehen durch eine verordnete Niedrigzinspolitik der EZB.

Euro-Staaten nutzen die von der EZB verordnete Zinssituation. Die Eurokrise wird zunächst mit niedrigen Zinsen bekämpft. Versicherer legen das Ihnen anvertraute Vermögen zu einem hohen Anteil in festverzinslichen Wertpapieren an. Wenn die vereinnahmten Zinsen niedriger sind als die von den Versicherern einzuhaltenden Garantiezinsen, gibt es ein Problem!

Für die Lebensversicherungssparer bedeutet es:

 geringere Garantiezinsen für den Sparanteil

 geringere laufende Überschüsse

 geringere Fälligkeitsboni / Überschussanteile

Hinzu kommt die schleichende Inflation. Schon heute mindert die Inflation das Lebensversicherungskapital der Verbraucher mehr als bisher. Bei einem Garantiezins von 3,5 % und einer Inflation von 2 % bleibt aktuell ein kleines Plus stehen. Bei einem Garantiezins von 1,75 % und einer Inflation von 2 % erzielen Versicherungsnehmer einen negativen Realzins und Verbraucher müssen bei Fälligkeit eine Teilversteuerung der Erträge vornehmen (auf die Versteuerung wird hier nicht eingegangen).

Faktisch kommt kaum ein Überschuss zustande, denn aus den Prämienzahlungen der Versicherungsnehmer wird nur ein Teil, der Sparanteil, verzinst. Gerade bei den Verträgen, die mit einer Garantieverzinsung von 1,75 % bestehen, ist bei einer Inflationsrate von 2 % „landunter“ zu vermelden. Mit der hier beschriebenen Inflation, Verzinsung und Versteuerung erzielen Verbraucher von Beginn an einen Wertverlust.

Die Zuweisungen der Überschüsse werden pro Jahr geringer sein oder die Überschüsse fallen aus. Nicht garantierte und ausgewiesene Überschüsse werden minimiert.

Die schleichende Enteignung der Altersversorgung!

Durch die feste Laufzeit, eingeschränkte Verfügbarkeit, geringes Realzinsniveau oder sogar negative Realzinsen kommt die Inflation im Verhältnis zum Niedrigzins einer schleichenden Enteignung der Altersversorgung gleich. Die Konsequenzen für die Verbraucher werden von den Versicherern bedeckt gehalten.

Die Werbung mit den Überschussanteilen ist vorbei!

Garantien werden von der Assekuranz zukünftig vermutlich nur noch für gewisse Laufzeiten gegeben. Der Verbraucher kauft die „Katze im Sack“. Die Konsequenz: Keine Garantien mehr von der Assekuranz bis zur Endfälligkeit!

Was erwartet die Verbraucher in 20 oder 30 Jahren? Gibt es garantierte Ablaufleistungen? Werden Garantien neu festgelegt? Wird in das Vertragswerk eingegriffen? Werden die Verträge durch Änderungen steuerlich beschädigt?

All diese Fragen sind im neuen Aufsichtsrecht zu klären. Das sollte zügig vom Verbraucherschutz und von den Regulierungsbehörden aufgegriffen werden, damit die Verbraucher wissen, worauf sie sich einlassen.

Die 10.000 Euro Lüge

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