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Vorwort

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Ein neuer Kommentar zum Steuerstrafrecht? Besteht dafür überhaupt Bedarf?

Wir meinen ja!

Den ersten Anlass für die Idee, dieses Projekt umzusetzen, bot die Reform des Rechts der strafbefreienden Selbstanzeige. Steuerstrafrecht zeigt sich dabei als ein innovatives (und mitunter besonders schnelllebiges) Rechtsgebiet, was sich in den letzten Jahren auch in zahlreichen Diskussionen zur Reform des Instituts der Selbstanzeige dokumentierte. Deshalb soll der Kommentar Raum zur Darstellung und Entwicklung innovativer Lösungsansätze bieten und die Diskussion durch neue Perspektiven und neue Argumente bereichern. Damit er insbesondere für die Praxis einen Mehrwert bietet, liegt ein deutlicher Fokus auf der Auseinandersetzung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Steuer- und Steuerstrafrecht.

Insgesamt sechzehn Autorinnen und Autoren sind an dem Kommentar beteiligt, wobei besonders erfreulich ist, dass sowohl Autorinnen und Autoren aus der Praxis (Richter und Strafverteidiger) als auch aus der Wissenschaft gewonnen werden konnten. So konnte ein Kommentar entstehen, in dem sowohl erfahrene Praktiker aus dem Bereich des Steuerstrafrechts als auch Wissenschaftler, deren Forschungsinteresse dem Steuerstrafrecht gilt, die steuerstrafrechtlich relevanten Gebiete kommentieren. Im Vordergrund stehen dabei besonders die Aktualität der Darstellung und die praktische Relevanz der Kommentierung, ohne die Wissenschaftlichkeit zu vernachlässigen.

Unser besonderer Dank gilt dem Verlag C.F. Müller, der von Beginn an von diesem Projekt überzeugt war und es ebenso kompetent wie freundlich begleitet und unterstützt hat.

Anregungen und Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne per E-Mail entgegen an steuerstrafrecht@cfmueller.de.

Bielefeld und Frankfurt, Juli 2016

Dr. Silke Hüls

und

Dr. Tilman Reichling

Steuerstrafrecht

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