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Kapitel 8 Die DiGA ist gelistet – Und jetzt?

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Mit Aufnahme in den Fast-Track ist ein Etappenziel erreicht, mehr nicht. Über langfristigen Erfolg oder Misserfolg entscheiden wahrscheinlich die ersten 12 Monate nach Aufnahme.

Einige DiGA werden für die ersten 12 Monate nur konditional in den Fast-Track aufgenommen. Nur wenn die Evidenz bestätigt, was beim Antrag als Claim definiert wurde, kann eine solche DiGA dauerhaft im deutschen Gesundheitswesen verschrieben und genutzt werden. Warum die Evidenz nicht nur Minimalclaims validieren sollte und wie man sich gut auf Preisverhandlungen mit dem GKV-SV vorbereiten kann (dem zweiten großen Meilenstein im Leben einer DiGA) – diesen Zusammenhang erläutern wir in diesem Kapitel.

Es reicht aber nicht ein gutes Produkt mit einer hohen Zahl von „Weekly Active User“ (WAU) und dem Segen des BfArM zu haben. Wenn du keinen klaren Mehrwert für ÄrztInnen und PsychotherapeutInnen hast, werden diese deine DiGA kaum verschreiben. Wir geben dir Einblicke in den Alltag eines Arztes/einer Ärztin, der/die ambulant tätig ist, und zeigen auf, was du tun musst, um diese entscheidende Zielgruppe richtig anzusprechen.

Du hast die Leistungserbringer überzeugt, deine DiGA zu verordnen. Aber wie funktioniert der Verschreibungsprozess einer DiGA auf Rezept genau – und was musst du als Hersteller sicherstellen, um sowohl die DiGA verordnungsfähig zu gestalten als später auch mit den Krankenkassen abrechnen zu können? DiGA-Herstellerverbände und Krankenkassen gemeinsam mit dem GKV-SV haben sich im Vorfeld auf ein einheitliches technisches Verfahren geeinigt, welches sowohl mit der bestehenden IT-Infrastruktur der ÄrztInnen funktioniert als auch sämtliche datenschutzrechtliche Anforderungen erfüllt.

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