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31.5.1 Einteilung nach Kennedy

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Die älteste Klassifikation ist die topographische Einteilung nach Kennedy (1932). Bei ihr werden die Lückengebisse in vier Grundklassen (Hauptklassen) eingeteilt, die mit römischen Zahlen angegeben werden. Entsprechend unterscheidet man folgende Kennedy-Grundklassen:

 I beidseitig verkürzte Zahnreihe

 II einseitig verkürzte Zahnreihe

 III einseitig, doppelseitig oder mehrfach unterbrochene Zahnreihe

 IV über die Mittellinie reichende frontale bzw. frontolaterale Schaltlücke

Ein Zahnbogen gilt als verkürzt, wenn (neben dem Weisheitszahn) mindestens der zweite Molar fehlt. Je nachdem, ob die Kennedy-Grundklassen I bis III eine oder mehrere (für Klasse III: weitere) Schaltlücken aufweisen, kann eine genauere Differenzierung in Unterabteilungen vorgenommen werden, wobei dies durch die arabischen Ziffern 1 bis 3 hinter der jeweiligen römischen Ziffer angegeben wird (Abb. 30-1 bis 30-4). Dabei ist zu beachten, dass der Übergang von Unterklasse 2 zu Unterklasse 3 nicht präzise definiert ist, da sich unter dem Begriff „nur noch geringer Restzahnbestand“ jeder etwas anderes vorstellt. Zur Klassifizierung eines Lückengebisses in eine Kennedy-Klasse I–III schaut man zunächst, ob noch zweite (bzw. falls vorhanden, dritte) Molaren vorhanden sind. Ist dies in beiden Kieferhälften der Fall, handelt es sich unabhängig eventuell vorhandener zusätzlicher Lücken auf jeden Fall um einen unterbrochenen Zahnbogen, also um eine Kennedy-Klasse III. Sind die genannten Molaren nur noch in einer Kieferhälfte vorhanden, so liegt eine Kennedy-Klasse II vor. Die Kennedy-Klasse IV ist ein Spezialfall der Klasse III. Sie weist keine weitere Unterteilungsmöglichkeit in Unterklassen auf. Sobald nämlich zusätzlich zu einer frontalen oder frontolateralen Schaltlücke eine weitere Schaltlücke oder eine Freiendsituation dazukommt, handelt es sich nicht mehr um eine Kennedy-Klasse IV, sondern um eine Klasse III, II oder I.


Abb. 31-1 a Kennedy-Klasse I (Grundklasse): bilateral verkürzte Zahnreihe. b Kennedy-Klasse I1: bilateral verkürzte Zahnreihe und eine Lücke. c Kennedy-Klasse I2: bilateral verkürzte Zahnreihe und mehrere Lücken. d Kennedy-Klasse I3: bilateral verkürzte Zahnreihe bei nur noch geringem Restzahnbestand.


Abb. 31-2 a Kennedy-Klasse II (Grundklasse): unilateral verkürzte Zahnreihe. b Kennedy-Klasse II1: unilateral verkürzte Zahnreihe und eine Lücke. c Kennedy-Klasse II2: unilateral verkürzte Zahnreihe und mehrere Lücken. d Kennedy-Klasse II3: unilateral verkürzte Zahnreihe bei nur noch geringem Restzahnbestand.


Abb. 31-3 a Kennedy-Klasse III (Grundklasse): durch eine Lücke unterbrochene Zahnreihe. b Kennedy-Klasse III1: durch zwei Lücken unterbrochene Zahnreihe. c Kennedy-Klasse III2: durch mehrere Lücken unterbrochene Zahnreihe. d Kennedy-Klasse III3: durch mehrere Lücken unterbrochene Zahnreihe bei nur noch geringem Restzahnbestand.


Abb. 31-4 Kennedy-Klasse IV: frontal (über die Mittellinie reichende) unterbrochene Zahnreihe.

Eine nur bis zum ersten Molaren reichende lückenlose Bezahnung stellt in der Regel die volle Funktionsfähigkeit des Kauorgans sicher. Daher ist in einem solchen Fall primär keine prothetische Versorgung notwendig, es sei denn, ein im Gegenkiefer vorhandener zweiter Molar wird nicht von einem Antagonisten abgestützt. Zur Vermeidung einer Elongation wird in diesem Fall eine prothetische Lösung geplant. Fehlen bei einem Patienten bei ansonsten voller Bezahnung und normalen skelettalen Beziehungen der Kiefer zueinander nur die zweiten und dritten Molaren, so wären die Zahnbögen zwar verkürzt, bedürften aber keiner Therapie. Eine weitere Reduktion mit Verzicht auf eine prothetische Therapie ist nach dem Konzept der verkürzten Zahnreihe (SDA) möglich.

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