Читать книгу Hafterlebnisse eines DDR-Bürgers 2. Teil - Jürgen Brand - Страница 13

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Bald darauf war unser nettes Gespräch zu Ende und ich erfuhr, dass ich nun 14 Tage Arrest hatte. Am liebsten hätte ich ihm gesagt, dass er ein Perversling sei und Freude daran hatte, andere zu quälen. Doch musste ich etwas auf die Wortwahl achten, weil ich spätestens 1981 entlassen werden wollte. In einem freien Land hätte man wegen Beamtenbeleidigung wahrscheinlich einige Hundert Mark Geldstrafe bekommen, aber in der DDR bekam man dafür eine monate- oder sogar jahrelange Gefängnisstrafe aufgebrummt, weil eine Beleidigung als „Staatsverleumdung“ oder sogar als „staatsfeindliche Hetze“ ausgelegt werden konnte.

Hafterlebnisse eines DDR-Bürgers 2. Teil

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