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Rechtstipp

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Wenn ihr Ware in die Europäische Union importiert, seid ihr der „Inverkehrbringer“ und haftet wie ein Hersteller, müsst also die kleinen und großen Verpflichtungen erfüllen, die euch als Abnehmer beim Großhändler egal sein können.

Ein Beispiel ist die Kennzeichnungspflicht nach dem Produktsicherheitsgesetz, die besagt, dass an jedem Produkt Name und Adresse des Herstellers (also eure Daten) fest angebracht sein müssen – ein Aufkleber an der Umverpackung reicht also nicht aus. Bei Textilien muss dazu noch ein so genannter Waschzettel mit Hinweisen zu Materialzusammenstellung und Waschhinweisen angebracht sein (kennt man von seinen Klamotten).

Verlasst euch nicht darauf, dass der chinesische Hersteller das schon wissen und von selbst richtig machen wird. Macht er nicht! Ihr seid dafür verantwortlich, dass diese Regularien eingehalten werden.

Das Seller- Handbuch

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