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1. Das Märchen von der Polizei
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Die Polizei - Dein Freund und Helfer !
Sie möchten einmal wie James Bond sein ? - Ich hatte einmal dazu die
Gelegenheit :
Eine Fahrtrichtung der Autobahn war total gesperrt. Auf der Mittellinie ein Polizeiauto - die Türen rechts und links geöffnet. Ich e wollte die Totalsperrung mit 110 km/h durchbrechen. Die Polizistin rettete sich mit einem Sprung ins Auto. Noch 100 Meter, 3,3 Sekunden, dann hätte ich es geschafft. Da tritt der Polizist in meine Fahrspur und geht zweimal mit ausgestreckten Arm in die Hocke - so wollte er mich zum langsameren Fahren auffordern. Ich blieb aber stur bei 110 km/h. Leider fehlten 2 cm an Platz und so rammte ich die offene Tür und musste deshalb halten. - Wie der Polizist das überlebt t hatte, weiß ich nicht (und er wohl auch nicht) .
Als der Unfall dann aufgenommen wurde, bekam ich eine Verwarnung über 35 € - keine Punkte in Flensburg ! ! ! - Grund: „Auffahren auf ein haltendes Fahrzeug“.
Ist das nicht märchenhaft ?
Gedankenstrich
Natürlich sind nicht alle Märchen wahr - auch dieses nicht ! In diesem Fall einzig der Aufprall auf die Tür und die Verwarnung über 35 Euro wegen „Auffahren auf ein haltendes Fahrzeug“ (und keine Punkte in Flensburg).
Die Vorgeschichte
Meine Frau hatte die Alzheimer Krankheit. Beim Einsteigen in die S-Bahn zog sie im letzten Moment das Bein zurück und kam so zwischen Waggon und
Bahnsteig. - Panik ! - Mit einem Bein auf dem Bahnsteig stehend, mit dem anderen Beim im Waggon, versuchte ich meine Frau aus dieser Lage zu befreien - dauernd die sich schließende Tür im Rücken. Würde diese schließen,
würde der Zug abfahren und meine Frau zu Tode gequetscht (zu dieser Zeit
schauten die S-Bahn-Führer vor der Abfahrt nicht raus). - Geschafft, aber diese
Situation nicht noch einmal !
In Asien gibt es vielfach „Platforms“ - da kann man leichter ein- und auch aussteigen da gleiche Höhe. Der Spalt zwischen Zug und Plattform ist gering (nur Achtung bei Schuhen mit Pfennigabsätzen) und wird oft noch mit einer ausfahr-baren Schiene überbrückt.
Wegen obigen Vorfall entschloss ich mich, noch mit 65 Jahren den Führerschein
zu machen und kaufte einen Renault-Kangoo (Schiebetür zum behilflichen Ein- und Aussteigen). Kein Vollkasko, da nur wenige Fahrten im Jahr. Anlässlich einer
Fahrt in die ehemalige DDR zum Besuch von Verwandten und Freunden dann
der Verkehrsunfall - mit der Polizei:
Noch eine ältere Autobahn ohne Standspur - eine weitgezogene Kurve. Geringer
Verkehr - ich folge mehreren Lastfahrzeugen in etwa 200 m Entfernung mit glei-
cher Geschwindigkeit von etwa 110 km/h. Ein Polizeiauto mit Blaulicht blockiert
die rechte Fahrspur. Grund: Ein Wohnwagengespann mit einer Reifenpanne, es
ragt in die Fahrspur hinein. Die vorausfahrenden Lastwagen wechseln auf die Überholspur und passieren das Polizeifahrzeug, ohne dabei ihre Geschwindigkeit zu verringern. Auch ich setzte zum Überholen an. Als ich noch etwa 75 m vom Polizeiwagen entfernt war, reißt der Polizist die Fahrertür auf - springt raus und tobt ! Ohne Toben hätte ich wohl den Abstand zur Tür etwas vergrößert und wäre vorbeigekommen. So aber machte ich eine Vollbremsung! - Ich streifte die Tür und kam nach etwa 10 Metern zum Stehen. (Aufprall-Geschwindigkeit noch etwa 45 km/h). Hinter mir traten Lastwagenfahrer in die Bremse - so parkte ich den Wagen direkt hinter dem Wohnwagen. - Auch das Polizeiauto schloss sich an - die Tür war umgebogen und ließ sich nicht mehr schließen.
Nach einer Stunde kam ein anderer Polizeiwagen, um den Unfall aufzunehmen.
0,0 Promille - Ehrensache, die Autofahrt war ja geplant. Auf die Frage, was ich
denn falsch gemacht hätte, ging der Polizist zum Fahrzeug und schaltete die
Brückenanzeige an. Da lief nun das Band „HALT“ und danach „POLIZEI“ ab. Er
wollte mir weißmachen, dass man so laufenden Autobahnverkehr stoppen kann.
Gedacht ist diese Anzeige, um sich vor oder direkt hinter einem Fahrzeug zu setzen, welches man zum Anhalten bewegen will. - Ich hatte den Eindruck, dass beide Polizisten ehemalige VOPOS ( Volkspolizisten ) aus den neuen Bundes-ländern waren. Wenn möglich, lassen sie sich von alten DDR-Bürgern berichten,
welches Image VOPOS damals hatten. Wenn nicht, dann muss hier ein alter
DDR-Witz reichen:
„Warum sind VOPOS immer zu zweit?“
„Damit sie insgesamt wenigstens 10 Jahre Volksschule zusammenbringen!“
Übrigens, die „Fahrerin“ (laut Fahrtenbuch) saß ja auf den Beifahrersitz - aber
bei einem Blaulicht-Einsatz wollte der Chef offenbar selbst gerne fahren. Sie hat während der Wartezeit den Wagen nie verlassen und fühlte sich unbeteiligt. Kam ich in ihre Nähe, vermied sie jeglichen Augenkontakt - sie wollte sich her- aushalten und genoss die warme Sonne. -
Ich hatte keine Vollkasko-Versicherung und mein Schaden für die Reparatur be-lief sich auf ungefähr 6.000 €. Bekanntlich gibt es für die Polizei eine „Selbst-
Versicherung“, aber wo liegen da mal so schnell 20.000 € (Gesamtschaden) in
Zeiten „knapper Kassen“ rum? -
Wären die Schäden, die bei Polizei-Einsätzen anfallen, wirklich so gering, dann wären wohl auch die Prämien entsprechend. - Jeder Autofahrer weiß ja, wie genau die Versicherungen das Risiko jeweils abschätzen können. –
In meinem Fall also hier eine denkbar schlechte Anfangsbedingung ! - So kommt
der Leser nun in den Genuss eines weiteren Märchens - diesmal von der Polizei geschrieben. Dafür brauchte sie allerdings sehr viel Zeit und ich musste meine
Versicherung mehrmals von einer vorzeitigen Regulierung abhalten.
Nun das Märchen:
Das Polizeifahrzeug parkte jetzt nicht mehr rechts von der Mittellinie sondern
stoppte mittig, beide Türen geöffnet. - Die LKWs konnten so natürlich nicht mehr überholen und standen nun 20 m vor dem Streifenwagen. Beide Polizisten befanden sich nun bereits außerhalb ihres Fahrzeuges, um Reifenteile auf Höhe des Streifenwagens zu beseitigen. Der Polizeibeamte erkannte schon 100 m (!) vor der Kollision mein Auto, begab sich noch 2 Meter (!!) auf den linken Fahrstreifen, um mich durch verkehrsübliche Handzeichen zu verlangsamen und anzuhalten. Ich aber zeigte keine erkennbare Reaktion und fuhr, nach eigenen Angaben mit 110 km Geschwindigkeit (!!!) in die geöffnete Tür. Gedankenstrich!
(100 Meter, 110 km/h, nach etwa 3 Sekunden wäre er wohl tot gewesen!).
Mit einem Reflex konnte sich auch die „Fahrerin“ noch in Sicherheit bringen (durch einen Sprung in den Streifenwagen). Viele Stunden später bekam sie
dann noch einen Schock und war 2 Wochen krankgeschrieben!
Da durchbricht jemand auf der Autobahn eine T o t a l s p e r r u n g ( wegen eines geplatzten Reifens ! ? ), die Fahrerin rettet sich durch einen Sprung ins Fahrzeug, vielleicht noch einen Toten (hätte man die Aussage des Polizisten einmal nachgestellt ).
Wie würden S i e so einen Idioten bestrafen? - Der Führerschein wäre wohl weg, und, und, und !
Für all das bekam ich damals bei der Unfallaufnahme n u r eine Verwarnung über 35 € ( wegen Auffahren auf ein stehendes Fahrzeug ). - Keine Punkte in Flensburg, da keine Personenschäden auch keine Strafanzeige.
Ist das nicht m ä r c h e n h a f t ?
Der Richter fand das jedenfalls alles schlüssig und beendete das Verfahren mit
der Mitteilung, dass uns das Urteil schriftlich zuginge. Ich ging damals davon aus, dass ich vor Gericht gewinnen würde und bat zwei lokale Zeitungen, dem Prozess beizuwohnen. Vielleicht war gerade eine Katze entlaufen oder aber sie kannten bereits den Ausgang - die Presse war jedenfalls nicht vertreten.
Da meine Frau schwerbehindert war, wäre ein Gerichtstermin am Ort sinnvoll gewesen. Wer schon einmal einen kurzfristigen Termin für eine Kurzzeitpflege haben wollte, wird dies verstehen - Laut Gesetzgeber: Nein, geht nicht !
Wann dürfen Polizisten ohne Risiko lügen? - Wenn sie sicher sein können, dass dies nicht rauskommt! - Das ist gewährleistet, wenn Polizisten ihren Richter kennen! Dies ist eher möglich, wenn das Gericht am Ort des Beschuldigten zuständig ist ( Berufsbedingt haben Polizisten zu Richtern und Staatsanwälten eher Kontakt und kennen sich persönlich - in diesem Fall vielleicht sogar noch eine alte „Seilschaft“ aus DDR-Zeiten.)
Die Beschuldigten bekommen also Heimvorteil. Gut, dass Deutschland den Krieg verloren hat - hätte sonst vielleicht nach Wladiwostok fahren müssen. Natürlich
wollte auch mein Rechtsanwalt nicht herumreisen und schickte eine Vertretung, die sich „natürlich bestens“ in die Materie eingearbeitet hätte (?). Wiederum ein Heimvorteil für den Beschuldigten (denn seine Rechtsanwälte waren ja vor Ort).
Der Richter gab mir die alleinige Schuld! - Dieses Urteil erging im Namen des Volkes, also auch in dem vom Leser ! ! ! - Gedankenstrich -
Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt.
Die Wahrheit steht von alleine aufrecht.
(Thomas Jefferson)
Im deutschen Strafprozess gilt die Freiheit der Beweiswürdigung!? - Der Richter
darf - ohne die Aufhebung seines Urteils durch das Revisionsgericht befürchten
zu müssen - glauben, was er will, solange es vertretbar ist, solange es auf einer von ihm in seinem Urteil nachvollziehbar dargestellten Tatsachengrundlage
beruht, und so lange der Richter nicht selber an der festgestellten Tatsachen
zweifelt - selbst wenn die Unschuld des Angeklagten wahrscheinlicher erscheint
als seine Schuld. - (Dieser Absatz ist abgeschrieben - also nicht von mir).
„Nach bestem Wissen und Gewissen“ - an was könnte es gelegen haben ? Sein
Gewissen ließ vielleicht nicht zu, dass die „Kleinen“ (wozu ich Polizeibeamte
rechne) wegen so etwas ihren Job / Pension verlieren. Ein Politiker, der Mist baut, tritt einfach zurück und geht seinem gesicherten Beruf als Lehrer / Rechts-
anwalt / usw. nach. Und ein Vorstandsmitglied, das „zurückgetreten wird“, erhält
vertragsgemäß noch eine hohe Summe dazu. - Ist doch ungerecht - oder ?
Innenminister Schäuble konnte sich damals nicht erklären, warum die Übergriffe
auf Polizisten jedes Jahr zunehmen. Ich hätte ihm da einen Tipp geben können.
Bei den Überriffen auf Polizeibeamte ist übrigens meist Alkohol mit im Spiel. Wegen dem Reinheitsgebot bei Bier können deshalb keine Beruhigungsmittel beigemischt werden - wie schade.
Einzelfall ? - Die Süddeutsche Zeitung schrieb am 1. 7. 2008: In allen post- kommunistischen Ländern gehören die Polizei, ebenso wie die Justiz zu den problematischen Sektoren ! - In Tschechien gab es damals bei etwa 47.000 Polizisten 238 Straftäter.
Die Polizei gilt immerhin als „Repräsentanz des Staates“. - So, so … sollte man sich vielleicht merken!
Axel Wendler und Helmut Hoffmann haben ein Buch geschrieben (Kohlhammer Verlag, Stuttgart, 2009): Technik und Taktik der Befragung in Gerichtsverfahren. Urteile begründen, Urteile prüfen, Lüge und Irrtum aufdecken.
Da Korruption, Staatsanwalt, Polizei alles Ländersache ist, befindet sich dies auch meist unter derselben Adresse, quasi im Nebenzimmer. Man kennt sich
also ! - Besondere Vorsicht bei Beschwerden: Ein falsches Wort und sie haben
eine Beleidigungsklage am Halse (kann sehr teuer werden). Durch den schrift-
lichen Zugang des Urteils bin ich davon verschont geblieben.
Korruption ? Die ist in Deutschland oft gut versteckt. Die Versicherung wollte ja gleich regulieren. Einfach mal so um die 14.000 Euros zahlen. Solche Beträge zahlt der Versicherte anteilmäßig mit, ohne es zu merken !
Bedenkt man die Ungerechtigkeiten vom Dritten Reich, so sind diese der BRD
geradezu Peanuts - 6.000 € für die Reparatur (immerhin bei Hartz-IV so viel wie dort ein Jahreseinkommen). – In den USA hätte man mich vielleicht auch gleich
erschossen!
N a j a ….. g e l i t t e n u n t e r A n g e l a M e r k e l
mit ihrem „sogenannten Rechtsstaat“ - oder schwäbisch „Rechtsstäätle“ !
Ein prima Beispiel für eine misslungene Gewaltenteilung: Ein Gesetzgeber mit
Abgeordneten, die gut schwätzen können, dafür aber weniger denken. Und
dann noch Zusammentreffen von Exekutive und Judikative (alte DDR-Seilschaft
oder persönlich Bekannte aus ihrer täglichen Arbeit).
So hat der Staat wenigstens schon mal 20.000 € für die Flüchtlingshilfe:
6.000 €, die er mir vorenthalten hat und 14.000 €, die die Versicherten der
Haftpflicht an den „Polizeistaat“ bezahlt haben.
Damit ist dieses „Märchen“ zu Ende und auch hier der Schlusssatz:
„Und wenn sie nicht gestorben sind (diese Polizisten),
dann leben sie noch heute ! ! ! “
Aber da war doch noch was: - Die Polizei - dein Freund und Helfer ?
In Taiwan besuchte ich im Süden einen Küsten-Nationalpark. Der Busfahrer sagte, dass der letzte Bus um 18:00 Uhr zurückfahren würde. Der Parkplatz
leerte sich, die Souvenirhändler machten ihre Buden dicht - aber kein Bus !
Ein Polizeiauto fuhr vor. Die Polizisten stiegen aus und unterhielten sich mit den Buden-Besitzern. Dann sprachen sie mich an mit der Mitteilung, dass kein Bus mehr fahren würde.
Deshalb brachten sie mich freundlicherweise mit ihrem Polizeiauto etwa 10 km weit zu einer Bus-Haltestelle in einer Stadt an der Hauptstraße, von der ich weiter kommen konnte. –
Das war auf T a i w a n - dasselbe in Deutschland ? ? ?
N a c h t r a g :
Habe mir dann Gedanken gemacht, wie man in Deutschland so ein Verhalten von deutschen Polizisten vermeiden, ja unmöglich machen kann.
Annahme:
Polizei, Feuerwehr, Rettungswagen, Hubschrauber, usw. sind alle mit Computern ausgerüstet und können ihre Position und ihre Einsatzbereitschaft mitteilen.
Die Verkehrsteilnehmer nehmen permanent Bilder auf ( der letzte Zeitraum wird dabei gespeichert ). - Bei einem Unfall werden die gespeicherten Schluss- Bilder, zusammen mit GPS-Daten, Zeit, KFZ-KZ, Anzahl-Personen, usw. über Satellit an ein CALL-Center weitergegeben und auch gespeichert.
Im Call-Center gibt es jeweils zwei Bildschirme. Einer mit den Bildern und Daten
des Fahrzeuges, der andere mit den GPS-Daten aller Hilfskräfte im Umkreis.
Das Call-Center entscheidet dann und wählt entsprechend der Lage die Hilfs-kräfte aus. Diese haben somit auch den Zugriff auf die Daten und Bilder und
können sich schon jetzt auf die Situation einrichten. Das CALL-Center ist dabei jederzeit und weltweit in Betrieb. Der Unfall kann in Echtzeit behandelt werden. Eine schnellere und vollständigere Unfallmeldung ist nicht vorstellbar!
Aber der Fahrer kann mittels INFO-Taste selbst die Verkehrssituation mitteilen,
z.B. Staumeldung, Verkehrsgefährdungen (Taste vor und nach Überholvorgang) oder leichtere Unfälle - wie mir geschehen. Dann gäbe es halt ein „Märchen“ weniger! Die Polizei hätte jedenfalls keine Chance mit ihrer Darstellung gehabt.
Ich habe dieses Verfahren mehreren Autoherstellern angeboten, - letztlich haben alle abgesagt. Teilweise hatten sie eigene Vorstellungen. Die EU beschloss dann die Einführung des eCall. Dabei werden wichtige Unfalldaten gespeichert und dann im Internet (mit Vorrang) weitergeleitet. - Das Auswerten dieser Daten ist später ein gefundenes Fressen für Rechtsanwälte, mit völlig offenem Ausgang. Die beim Unfall gespeicherten Bilder sind dagegen eindeutig - die Schuldfrage ist leicht zu klären. Bilder sagen mehr als tausend Worte / Lügen!
Vielleicht in der Zukunft:
Die GPS-Satelliten sind praktisch simple (genaue) Uhren auf den Umlaufbahnen.
Die europäischen Galileo-Satelliten können jedoch auch Daten aufnehmen und diese zwischenspeichern, möglicherweise aber keine größeren Mengen.
Es wäre nicht das erste Mal, dass die Zeit für eine solche Erfindung noch nicht gekommen ist. - Dann halt in naher oder ferner Zukunft.
Vielleicht will sich ja einmal die VR China oder ein anderes Land tausende von Rechtsanwälte für das Verkehrsrecht sparen ? -
F a z i t :
SOLL : G e w a l t e n t e i l u n g für Gesetzgebung - Executive - Judikative.
IST : Das Volk ist oft unbedacht, damit auch die Volksvertreter/Abgeordneten,
letztlich der Gesetzgeber. - Regelt er, wie üblich, so unbedacht den
Gerichtsort, ist das ein großer Vorteil für den Beschuldigten/Verbrecher.
Dadurch kann sich eine Verbindung von Executive mit der Judikative
ergeben! - Ist, wie hier, die Polizei die Beschuldigte, verschweißt die
Executive mit der Judikative - man kennt sich vielleicht sogar persönlich !
Unwahrheit / Lüge haben gute Chancen - niemand ist argwöhnisch
Ein Staat, der seine eigenen Prinzipien verrät, ist „unter meiner Würde“ !