Читать книгу Djerba - Ein Ratgeber für Auswanderer, Langzeittouristen und sonstige Urlauber - Karlheinz Blaull - Страница 29

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Geldein- und Ausfuhr nach Tunesien

Wie eingangs erwähnt, ist die Einfuhr als auch die Ausfuhr von tunesischem Geld verboten. Verstößt man gegen diese Bestimmung und werden bei einer Kontrolle tunesische Dinar gefunden, so werden diese üblicherweise ohne Entschädigung eingezogen.

Fremdwährungen dürfen in unbegrenzter Höhe nach Tunesien eingeführt werden. Sobald sie aber einen Wert von 25.000,- TND (zurzeit ca. 7.500,- €) überschreiten, müssen sie bei der Einreise am Zoll deklariert werden. Die Deklaration muss gleich bei der Einreise erfolgen, noch bevor man den Zoll verlässt. Deswegen am besten sich gleich nach der Passkontrolle an einen Zollbeamten wenden. Die Deklaration erfolgt schriftlich auf einem Formblatt und man benötigt dazu eine Gebührenmarke in Höhe von 10,- TND, die man ebenfalls beim Zoll bekommt.

Beabsichtigt man die mitgebrachten ausländischen Zahlungsmittel wieder aus Tunesien auszuführen, so müssen diese bereits ab einem Wert von 5.000,- TND (zurzeit ca. 1.500,- €) deklariert werden. Dabei soll man beachten, dass die Gültigkeit der Deklaration 3 Monate beträgt. Verstöße gegen diese Regelungen stellen ein schweres Vergehen dar und es kann zum Einzug der nicht deklarierten Geldbeträge führen.

Beabsichtigt man ausländische Zahlungsmittel auf sein eigenes „Devisenkonto“ bei einer tunesischen Bank einzuzahlen, muss darauf geachtet werden, dass dies nur mit deklarierter Fremdwährung möglich ist. Dies bedeutet, dass alles Geld, das auf das Devisenkonto eingezahlt werden soll, vorher beim Zoll deklariert werden muss, auch wenn es unter einem Wert von 5.000,- TND liegt.

Tunesisches Geld in Höhe von bis zu 6.000,- TND kann wieder beim Verlassen in ausländische Währung umgetauscht werden. Zum Rücktausch benötigt man aber die Umtauschquittungen. Deswegen beim Umtauschen bitte die Quittungen aufheben, falls man wieder zurücktauschen möchte.

In diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, dass eine Anmeldepflicht für Barmittel von 10.000,- Euro oder mehr bei Reisen in oder aus der Europäischen Union besteht. Dies bedeutet, dass alle Personen, die mit 10.000,- EUR oder mehr Barmittel in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen, diesen Betrag beim inländischen Zoll anmelden.

Devisenkonto

Jeder Nicht-Tunesier der in Tunesien zeitweise lebt kann ein sogenanntes Devisenkonto (Bankkonto für konvertible Währungen) bei einer tunesischen Bank eröffnen. Zur Kontoeröffnung benötigt man seinen Reisepass sowie einen Mietvertrag. Die „Carte Sejour“ wird dazu nicht benötigt und ist auch keine Voraussetzung für ein Devisenkonto.

Auf dieses Devisenkonto kann man dann sein zuvor deklariertes Bar-Geld einzahlen, als auch Geld aus dem Ausland überweisen. Dabei ist zu beachten, dass die Überweisungsdauer aus Europa bis zu 7 Werktage dauern kann.

Tunesische Dinar können auf ein solches Devisenkonto nicht eingezahlt oder überwiesen werden.

Das Konto wird normalerweise in tunesischen Dinar geführt, daher wird bei der Einzahlung / Überweisung das eingezahlte Geld sofort zum Tageskurs in TND umgerechnet. Von diesem Konto kann man sowohl tunesische Dinar als auch Devisen abheben. Bei der Abhebung von Devisen ist zu beachten, dass die Umrechnung zum Tageskurs erfolgt, so dass nochmals ein Wechselkursverlust eintritt. Von diesem Konto können auch Überweisungen getätigt werden ebenso wie Daueraufträge (für Miete usw.).

Für das Erlangen der „Carte Sejour müssen regelmäßige Geldeingänge auf diesem Konto nachgewiesen werden. Die entsprechende Bescheinigung wird dann gegen Gebühr von der Bank ausgestellt.

Ausländer, die in Tunesien leben und die „Carte Sejour“ besitzen, dürfen pro Kalenderjahr bis zu insgesamt 3.000,- TND in ausländische Währung umtauschen und auch ausführen.

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