Читать книгу Wicherns Genossen der Barmherzigkeit – Diakone des Rauhen Hauses - Karlheinz Franke - Страница 6
Johann Conrad Drojewsky – Stadtmissionar in Bremen
ОглавлениеEin interessantes von Johannes Wichern unterzeichnetes Zeugnis
aus dem Jahre 1882 über Johann Conrad Drojewsky – geboren am 6.06.1857 – Eintritt am 11.10.1879 – Einsegnung am 1.08.1882 – verstorben am 18.02.1935
auf den folgenden Seiten
in lesbare Schrift übersetzt:
Entlassungs=Zeugniß für Johann Conrad Drojewsky
bisherigen Zögling der Brüderanstalt des Rauhen Hauses
Johannes Conrad Drojewsky, geboren den 6. Mai 1857 zu Dirschau, Pr. Preussen, ist am 11. Oktober 1879 in die Brüderanstalt des Rauhen Hauses eingetreten.
Derselbe hat während seines fünfjährigen Aufenthaltes an dem praktischen und theoretischen Unterreicht der Brüderanstalt Theil genommen und sich im Lesen der apostolischen Briefe, im Katechismus und neuen Testament sehr gute, im alten Testament, in Literaturgeschichte, Pädagogik, Gesang, Geografie, Physik und Naturgeschichte gute, in Grammatik, Aufsatz, Geschichte, Rechnen und Geigen genügende bis befriedigende Kenntnisse und Fertigkeiten erworben. Im letzten Jahre seines Hierseins unterrichtete er die II. Knabenklasse in Naturgeschichte und die III. im Rechnen und zuletzt auch in der biblischen Geschichte. Er war längere Zeit hindurch Assistent in einer unserer Knabenfamilien im Pensionat. Ferner hat er 2 Jahre unsere Tischlerwerkstatt mit Geschick geleitet.
In den genannten Thätigkeiten hat Br. Drojewsky stets mit großer Treue, Selbstverleugnung und Umsicht gearbeitet, so daß er sich unserer aller Zufriedenheit erworben hat. Er verläßt nun unsere Anstalt, um dem Rufe als Stadtmissionar nach Hamburg (Borgfelde) Folge zu leisten. Der Herr geleite ihn in Gnade mit Segen.
Zur Beglaubigung füge ich das Siegel des Rauhen Hauses hinzu und bemerke ausdrücklich, daß dies Zeugniß nur so lange Werth und Gültigkeit haben soll, als Br. Drojewsky sich in dem oben genannten Dienst als Stadtmissionar in Hamburg (Borgfelde) als Bruder des Rauhen Hauses befindet, dass aber die Gültigkeit dieses Zeugnisses erloschen sein soll, wenn es nach dem etwaigen Abgange des gedachten Bruders von dort nicht ausdrücklich bestätigt worden ist, sei es durch unmittelbare Unterschrift unter dies Zeugnis oder durch ein mit gleichem Siegel versehenes Schriftstück des Vorstehers der Brüderanstalt des Rauhen Hauses.
Horn bei Hamburg – Am 1.ten August 1882
Der Vorsteher derBrüderanstalt des Rauhen Hauses – J. Wichern