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2.1.3 Gesprächsformen und Textsorten der medizinischen Kommunikation
ОглавлениеWährend ihrer Tätigkeit im Rahmen der dolmetschvermittelten medizinischen Kommunikation werden DolmetscherInnen mit verschiedenen Gesprächsformen und Textsorten konfrontiert, welche in den meisten Fällen der externen Fachkommunikation – der Kommunikation zwischen Fachpersonen und PatientInnen – zuzuschreiben sind (vgl. Bechmann 2014: 170ff., Weinreich 2015). Zu den mündlichen Textsorten gehören alle Gesprächsformen des ÄrztInnen-PatientInnen-Gesprächs (vgl. Weinreich 2015: 394) wie folgt:1
das Anamnese- und Erstgespräch
das Aufklärungsgespräch
das Beratungsgespräch
das Überbringen schlechter Nachrichten
das Nachfolge- oder Kontrollgespräch
das Aufnahme-, Visite- und Entlassungsgespräch
Das Anamnesegespräch stellt in der Regel das Erstgespräch zwischen ÄrztInnen und PatientInnen dar und dient der Erhebung der wichtigsten Daten zur Krankengeschichte sowie zur sozialen Situation der PatientInnen (vgl. Bührig/Meyer 2015: 305). Im Anamnesegespräch wird in der Regel dem Grund für den ärztlichen Besuch nachgegangen (vgl. Crezee 2013: 44ff.).2 In der Anamnese kommt häufig eine sogenannte unidirektionale „Fragebatterie“ (Bührig/Meyer 2015: 306) zum Einsatz: Hierbei formulieren ÄrztInnen ihre Fragen nicht zufällig, sondern sie lenken durch diesen Fragekomplex das Gespräch in eine Richtung, die ihnen ermöglicht, die gewünschten Informationen vonseiten der PatientInnen zu erhalten.3 Durch diese Fragen sollen die Symptome ermittelt werden (vgl. Crezee 2013: 45). Der Präsentationsstil der PatientInnen während ihres Beschwerdevortrages im Anamnesegespräch (vgl. Spranz-Fogasy/Becker 2015) kann aufgrund von Sprach- und Kulturbarrieren die Normalitätserwartungen (vgl. Knapp 1999: 13) der ÄrztInnen enttäuschen. Genauso könnte das systematische Vorgehen der deutschsprachigen ÄrztInnen den Normalitätserwartungen mancher PatientInnen aus anderen Herkunftsländern nicht gerecht werden, da diese auf eine Gesprächseröffnung mittels Small Talk eingestellt sind (vgl. Bührig/Meyer 2015: 305). In die Beschwerdeschilderung fließen das Alltagswissen zu Körper, Krankheit und Gesundheit sowie das semiprofessionelle Wissen der PatientInnen (vor allem im Fall von chronischen Erkrankungen) ein (vgl. Spranz-Fogasy/Becker 2015: 96).
Im Aufklärungsgespräch werden auf Basis der bereits erhobenen Befunde Therapievorschläge gemacht (vgl. Bechmann 2014: 172).4 Diese Gesprächsform ist aus rechtlichen Gründen sehr wichtig, da ÄrztInnen eine Aufklärungspflicht zu Risiken, Heilungschancen und Alternativen obliegt (vgl. auch 1.7). In der deutschen und österreichischen Rechtsprechung wird auf die Notwendigkeit einer „sprachkundigen Person“ (Bührig/Meyer 2015: 307) im Rahmen medizinischer Gespräche – ohne weiter auf diese Person einzugehen – hingewiesen. Nach dem Therapievorschlag werden Risiken und Komplikationen der Therapie erläutert, auf deren Basis die PatientInnen zu entscheiden haben, ob sie die Einverständniserklärung zu einer weiterführenden Therapie unterzeichnen. In dieser Situation ist die Beiziehung ausgebildeter DolmetscherInnen im Sinne der ärztlichen Haftung und der Zufriedenheit sowie des Schutzes der PatientInnen essenziell. Diese Gesprächsform ist geprägt von der Kommunikation über die Risiken der Behandlung. Wie Bührig (2001: 115) und Meyer (2005: 1605) aufzeigen, greifen ÄrztInnen auf bestimmte sprachliche Mittel zurück, die ihnen ermöglichen, Risiken zu thematisieren. So verwenden sie auf Deutsch das Verb „müssen“, um ein neues schwieriges Thema zur Sprache zu bringen: „Ich muss Ihnen sagen“ (Meyer 2005: 1605); das Verb „können“, um mögliche Komplikationen zu beschreiben, zu nennen oder zu erklären: „Sie können eine Lungenentzündung bekommen“ (Meyer 2005: 1605); Temporaladverbien wie „häufig“ oder „normalerweise“, um die Frequenz und die Ernsthaftigkeit zu bestimmen: „Das passiert nicht sehr häufig“ (Meyer 2005: 1605). Hinsichtlich der Dolmetschung ist diese Gesprächsform von fachkommunikativen und terminologischen Herausforderungen geprägt (vgl. Bührig/Meyer 2015: 307). Eine weitere Form des Aufklärungsgesprächs bildet das Gespräch zwischen PatientInnen und AnästhesistInnen (vgl. Klüber 2015). Das aus institutionellen und rechtlichen Gründen stark standardisierte Gespräch (vgl. Klüber 2015: 222) ist für die Wahl der richtigen Narkose entscheidend und dient dazu, vor der Verabreichung die Einverständniserklärung der PatientInnen zu erlangen. Auch in dieser Gesprächsform ist die Einwilligung aus rechtlichen Gründen relevant. Das Gespräch wird um einen standardisierten Fragebogen ergänzt, der entweder vor der Interaktion von den PatientInnen oder während der Interaktion von den ÄrztInnen ausgefüllt wird. Falls die PatientInnen den Fragebogen ausfüllen, helfen ihnen die DolmetscherInnen, indem sie den Inhalt vom Blatt dolmetschen.
Das Beratungsgespräch ist meist ein zeitaufwändiger, gleichberechtigter Dialog (vgl. Bechmann 2014: 172), der dem Erstgespräch entsprechen kann. Bei dieser Gesprächsform agieren die ÄrztInnen im Sinne des partizipativen Modells und nehmen hauptsächlich eine beratende Rolle ein. Schließlich geht es darum, Wissenslücken durch die aktive Miteinbeziehung der PatientInnen zu füllen (vgl. Bührig/Meyer 2015: 309).
Das Überbringen schlechter Nachrichten – in der medizinischen Literatur auch als bad news delivery bezeichnet – ist eine Gesprächsform, die durch einen hohen Grad an Emotionalität geprägt ist (vgl. Bührig/Meyer 2015: 308). Während des Überbringens schlechter Nachrichten können kulturell unterschiedliche Vortragsarten (vgl. Bührig/Meyer 2015: 308, Spranz-Fogasy/Becker 2015: 109) zu unerfüllten Normalitätserwartungen führen. Für ÄrztInnen stellt das Überbringen schlechter Nachrichten eine komplexe Gesprächsform dar: Die Mitteilung beginnt mit der Rekapitulation der vorigen Untersuchungen, damit die PatientInnen den Zusammenhang verstehen können: „Bad news werden also nicht expressis verbis mitgeteilt, sondern vor allem über eine stockende Formulierungsweise mit Zögern, Heckenausdrücken oder Pausen vermittelt“ (Spranz-Fogasy/Becker 2015: 109, Hervorhebungen nicht im Original). Darüber hinaus belegen diskursanalytische Untersuchungen von dolmetschvermittelten Interaktionen, dass DolmetscherInnen schlechte Nachrichten nicht immer konsequent dolmetschen.5 So weisen Butow et al. (2013: 251) in ihrer Studie darauf hin, dass schlechte Nachrichten von den DolmetscherInnen häufig getilgt oder abgeschwächt werden.
Das Kontroll- und das Folgegespräch sind in der Regel kurze Gespräche, in denen die ÄrztInnen mit kurzen und prägnanten Fragen den aktuellen gesundheitlichen Zustand der PatientInnen eruieren (vgl. Menz 2015: 77). Zu Konflikten kann es kommen, wenn sich die Gesprächsbeteiligten unterschiedliche Zeitrahmen für das Gespräch erwarten; von ÄrztInnenseite wird bei einem Kontrollgespräch meist von einer kurzen Unterredung ausgegangen.
Aufnahme-, Visite- und Entlassungsgespräche werden in der dolmetschwissenschaftlichen Literatur nur am Rande erwähnt.6 Dies dürfte darauf zurückzuführen sein, dass diese seltener von ausgebildeten DolmetscherInnen verdolmetscht werden. Alle drei Gesprächsformen finden in der Regel innerhalb der Institution Krankenhaus statt,7 sind besonders stark institutionalisiert (vgl. Bechmann 2014: 172ff.) und haben vor allem bei geplanten stationären und ambulanten chirurgischen Eingriffen eine hohe Bedeutung. Im Fall von geplanten Behandlungen erfolgt das Aufnahmegespräch zu den vereinbarten Zeiten und ist für alle Beteiligten – inklusive DolmetscherInnen – mit weniger Stress verbunden als bei Notaufnahmen (vgl. Crezee 2013: 65). Im Aufnahmegespräch sollen die relevanten persönlichen, medizinischen und sozialen Informationen der PatientInnen erhoben werden: Es handelt sich hierbei um eine geplante, zielgerichtete Informationssammlung, bei der die PatientInnen auch die Möglichkeit bekommen, Fragen zu stellen, um gewisse – insbesondere organisatorische – Aspekte zu klären (vgl. Bechmann 2014: 172.). In der Regel wird der/dem PatientIn das Zimmer bzw. das Bett sowie die Einrichtungsgegenstände, die während des Krankenhausaufenthaltes relevant sind, erklärt (vgl. Crezee 2013: 65).8 Das gleichfalls ritualisierte Visitengespräch besteht aus kurzen unidirektionalen und direktiven Fragen, die die ÄrztInnen den PatientInnen stellen, um den gesundheitlichen Zustand während eines stationären Aufenthaltes – möglicherweise nach einem operativen Eingriff – zu ergründen (vgl. Bechmann 2014: 172). Die Möglichkeiten der PatientInnen zur Redeinitiative sind hier sehr eingeschränkt: Meistens antworten sie auf die von den ÄrztInnen gestellten Fragen, „wobei ein Großteil dieser so gestellt wird, dass sie die Antworten bereits vorwegnehmen“ (vgl. Trubel 2004: 162). Bechmann beschreibt diese Gesprächsform als besonders intim und ärztInnenzentriert. Die Dauer der Visite ist häufig begrenzt, und das Gespräch kann durch Störungen und die Nichteinhaltung essenzieller Gesprächskonventionen wie Begrüßung, Vorstellung und Verabschiedung gekennzeichnet sein (vgl. Menz 2015: 81). Aufgrund der Planungsschwierigkeiten von Visitengesprächen ist es nicht immer möglich, eine/einen DolmetscherIn zur Visite beizuziehen. Im Entlassungsgespräch werden die PatientInnen von den ÄrztInnen verabschiedet. Im Rahmen dieses Gesprächs sollen wichtige Informationen zu Folgeuntersuchungen und Heimmedikationen vermittelt werden (vgl. Bechmann 2014: 173). Eine Art Entlassungsgespräch wird aber auch zwischen den Angestellten des Krankenhauses und den PatientInnen geführt, in denen neben organisatorischen auch finanzielle Angelegenheiten angesprochen werden können. Werden die operativen Eingriffe in privaten Einrichtungen durchgeführt, müssen bei der Entlassung die offenen Kosten beglichen sowie weitere Formalitäten erledigt werden.
Unter den schriftlichen Textsorten der medizinischen Kommunikation finden sich unter anderem:
der Aufnahmebogen
der Aufklärungsbogen
der Ernährungsplan
der Beipackzettel
der Behandlungsvertrag
der Entlassungsbrief
der ärztliche Brief
der Laborbefund
der Operationsbericht
das FachärztInnengutachten
Schriftliche Textsorten können für DolmetscherInnen eine große Herausforderung darstellen, da sie terminologisch komplex sind (vgl. Weinreich 2015: 400). Auf schriftliche Textsorten kann auch im Rahmen des ÄrztInnen-PatientInnen-Gesprächs zurückgegriffen werden, falls beispielsweise während des Aufklärungsgesprächs der Aufklärungsbogen oder während des Aufnahmegesprächs oder der Anamnese ein standardisierter PatientInnenfragebogen verwendet wird (vgl. Bechmann 2014: 174). Üblicherweise werden Fragebögen von den DolmetscherInnen vom Blatt gedolmetscht, können aber wie im Fall des Behandlungsvertrags oder des ärztlichen Briefs auch im Nachhinein auf Anfrage übersetzt werden. Aufnahmebögen dienen in der Regel dazu, die wichtigsten persönlichen und versicherungsbezogenen Daten der PatientInnen bei der Aufnahme ins Krankenhaus zu erfassen. Der Aufklärungsbogen – auf Englisch informed consent form oder agreement to treatment form (vgl. Crezee 2013: 89) – dient als Unterstützung während des Aufklärungsgesprächs sowie als schriftliche Bestätigung über die erfolgte Aufklärung und Einwilligung der PatientInnen. Abgesehen von einigen Ausnahmen (die/der PatientIn ist bewusstlos, ist nicht compos mentis oder steht unter Einfluss von Drogen) ist immer eine schriftliche Einwilligung auf dem Aufklärungsbogen notwendig (vgl. Crezee 2013: 89).9 Aufgrund seiner rechtlichen Natur ist der Aufklärungsbogen meistens standardisiert und wird den ÄrztInnen von Verlagshäusern zur Verfügung gestellt (vgl. Weinreich 2015: 400). Üblicherweise besteht er im deutschsprachigen Raum aus zwei Teilen, die sich über vier Seiten erstrecken. Der erste Teil dient der Beschreibung des Eingriffs und ist inhaltlich und sprachlich fachlich geprägt; Fachbegriffe werden meistens erklärt. Der zweite Teil besteht aus Fragen, welche die für die Behandlung relevanten Informationen über die PatientInnen erheben sollen, und deren Antworten von den PatientInnen anzukreuzen sind. Der Ernährungsplan (vgl. Weinreich 2015: 394) kann als Textsorte von Bedeutung sein, falls den PatientInnen eine spezielle Diät verschrieben wird, um die Therapie zu unterstützen. Beipackzettel sind eine weitere Textsorte, mit der DolmetscherInnen im Rahmen eines Beratungsgesprächs konfrontiert werden können, falls die ÄrztInnen gewisse Informationen zu Medikamenten, die die PatientInnen aktuell einnehmen, benötigen. In den Beipackzetteln finden sich Informationen zu „Anwendungsgebiet, Darreichungsform, Gegenanzeigen, Wechselwirkungen, Dosierungsanleitung, Nebenwirkungen, Gegenmaßnahmen zu Über-/Unterdosierung, Angaben zum Hersteller und Wirkstoff“ (Weinreich 2015: 400). Eine weitere selten thematisierte Textsorte ist der Behandlungsvertrag (vgl. Kletečka-Pulker 2013: 46), der zwischen den VertreterInnen der medizinischen Institution und den PatientInnen abgeschlossen wird und die rechtliche Grundlage für die Behandlung darstellt. Aus dem Behandlungsvertrag ergeben sich Rechte und Pflichten für alle Beteiligten, weshalb es von großer Relevanz ist, dass PatientInnen den Inhalt genau verstehen, bevor sie den Vertrag unterzeichnen. DolmetscherInnen können situationsabhängig den Behandlungsvertrag übersetzen oder vom Blatt dolmetschen. Der Entlassungsbrief wird in der Regel nach einem Krankenhausaufenthalt erstellt und enthält die Eckdaten zum Aufenthalt und zu den durchgeführten Behandlungen.
Ärztlicher Brief, Laborbefund, Operationsbericht und FachärztInnengutachten richten sich in erster Linie an FachexpertInnen und fallen daher in den Bereich der internen Fachkommunikation (vgl. Crezee 2013: 53, Weinreich 2015: 394). Diese Textsorten enthalten Zusammenfassungen von medizinischen Gesprächen oder Eingriffen sowie von diagnostischen Untersuchungen und können wie beim ärztlichen Brief Therapievorschläge beinhalten. Sie werden zumeist von der medizinischen Institution nach Abschluss der Therapie bzw. der Behandlung übermittelt. Ebenso können ÄrztInnen nach einer ambulanten Untersuchung oder einem Beratungsgespräch einen ärztlichen Brief verfassen, obwohl dies in der Praxis in Deutschland und Österreich nicht immer der Fall ist (vgl. Möller/Makoski 2015).10 Der ärztliche Brief wird von Weinreich (2015: 397) als Kommunikationsmedium zwischen ÄrztInnen beschrieben, dessen Inhalt aus Diagnose und Therapieverlauf besteht. Laut Weinreich werden viel Zeit und strukturiertes Denken benötigt, um einen ärztlichen Brief zu verfassen, da die Informationen kurz, aber kohärent zusammengefasst werden sollen. Letztendlich kann der ärztliche Brief auch für die Kostenabrechnung von Bedeutung sein (vgl. Weinreich 2015: 398).