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Bürgerliche Verhältnisse

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Die so angestrengte Wahrung des Anstands sollte vor allem dem aufstrebenden Bürgertum eine von allen respektierte Stellung innerhalb der Gesellschaft garantieren. Der Lebensstil des Adels war unpassend für die bürgerliche Welt:

Den hohen Aristokratinnen ist jede Freiheit erlaubt: Sie dürfen so schäbig oder so kühn angezogen sein, wie sie wollen, sie dürfen sich laut schreiend unterhalten, die Füße übereinanderschlagen, dass man die halben Waden sieht, sich schminken, Verhältnisse haben. Wenn eine bürgerliche Frau solche Dinge tut, ist sie unmöglich und ist eine »Person«. Die Leute, die etwas auf sich halten verkehren nicht mit ihr und die Lieferanten nehmen sich Vertraulichkeiten heraus.5

Die Moralvorstellungen des städtischen Proletariats waren wiederum auf Grund der Lebensumstände gezwungener Maßen frei. Die Wohnverhältnisse innerhalb der Stadt, die das enge Beisammenwohnen mehrerer Generationen in einem Raum erzwangen, ergaben für die Kinder nicht nur freiwillig einen frühen Zugang zur Sexualität. Zum einen blieb nichts verborgen, zum anderen kam es oft zu sexuellen Übergriffen durch Erwachsene auf die Kinder, teils durch die eigenen Väter, teils durch die sogenannten Bettgeher, die gegen Geld einen Schlafplatz für die Nacht mieteten.

Die bürgerliche Welt musste also gegen den hemmungslosen Adel auf der einen Seite und das Proletariat, das roh und unbekümmert war, auf der anderen Seite abgegrenzt, Triebe und Leidenschaften daher möglichst im Verborgenen ausgelebt werden. »In diesem Zwiespalt erfand nun jene Zeit einen sonderbaren Kompromiss. Sie beschränkte ihre Moral darauf, dem jungen Menschen zwar nicht zu verbieten, seine Vita sexualis auszuüben, aber sie forderte, daß er diese peinliche Angelegenheit in irgendeiner unauffälligen Weise erledigte. War die Sexualität schon nicht aus der Welt zu schaffen, so sollte sie wenigstens innerhalb ihrer Welt der Sitte nicht sichtbar sein. Es wurde also die stillschweigende Vereinbarung getroffen, den ganzen ärgerlichen Komplex weder in der Schule, noch in der Familie, noch in der Öffentlichkeit zu erörtern und alles zu unterdrücken, was an sein Vorhandensein erinnern könnte«6, beschrieb Stefan Zweig in seinen Lebenserinnerungen das Dilemma, in dem die Gesellschaft der k. u. k. Monarchie steckte.

Verschärft wurde das Problem durch den Umstand, dass der durchschnittliche bürgerliche Mann erst relativ spät eine Ehe eingehen konnte, da er ja bereits über ein beträchtliches Vermögen verfügen musste, um seiner Frau ein standesgemäßes Leben bieten zu können. Welch schwierige und teure Angelegenheit eine Heirat war, lässt sich vor allem bei Angehörigen des Militärs nachvollziehen, die eine hohe Kaution entweder als Rücklage zur Versorgung der Witwe, oder aber als Pension hinterlegen mussten. Erst mit steigendem Dienstgrad verringerte sich diese Kaution.

War man zu arm, um eine Ehe einzugehen, blieb die Möglichkeit eines eheähnlichen Verhältnisses:

Ein gebildeter, aber mittelloser Mann, der z. B. um der Prostitution oder sonstigen Unsitten zu entgehen, als Student heiraten und vielleicht mit seiner Frau in einem Zimmer und ohne weiteren Aufwand leben möchte, wird schwerlich ein gebildetes Mädchen finden, das sich dazu hergibt. Alles muss nach der herrschenden Mode und »standesgemäß« geschehen, sodaß die Ehe dadurch in den meisten Fällen unmöglich gemacht wird. Dennoch kann der gleiche Student im Konkubinat leben, weil bei diesem Verhältnis die genannten Vereinfachungen zulässig sind. Warum können aber dieselben Existenzmittel, die zu einem Konkubinat reichen, für eine Ehe unmöglich genügen?7

Diese Notlösung war zwar gelebte Praxis, wurde offiziell aber von der bürgerlichen Moral strikt abgelehnt. Man ging sogar mit allen zu Verfügung stehenden Mittel dagegen vor. Als 1867 Theodor Weiß von Starkenfels die Polizeidienststelle in Wien übernahm, begann die Sittenpolizei nicht nur gegen die Prostitution besonders streng vorzugehen, sondern auch gegen das Konkubinat. Bezirksdirektionen gingen gegen Paare vor, die ohne Trauung zusammenlebten. Ausländer wurden ausgewiesen, Paare, die gemeinsame Kinder hatten, getrennt.8

War eine Ehe nach Erfüllung aller geforderten Voraussetzungen – dies bedeutete für den Mann ein geregeltes, angemessenes Einkommen und eine gewisse gesellschaftliche Stellung, für die Frau einen makellosen Ruf und selbstverständlich Unberührtheit – endlich doch geschlossen, blieb auch hier fern der Öffentlichkeit kein Platz für Unmäßigkeit. Vor allem den Frauen wurde dies deutlich gemacht: Die »ehelichen Pflichten … dienen dem sittlichen Zweck der Fortpflanzung. Keinesfalls dürfen sie den Vorwand für geschlechtliche Unmäßigkeit abgeben. Daraus ergibt sich die Frage, wie oft der Geschlechtsgenuß erlaubt ist, ohne Schaden zu stiften. Durchschnittlich soll der Akt nicht öfter als einmal in der Woche ausgeübt werden.«9

Ein zusätzliches Problem war, dass Ehen in bürgerlichen Kreisen nicht aus Liebe geschlossen wurden: »… äußere Verhältnisse, materielle Momente, Nützlichkeitsgedanken … stehen im Vordergrund. Die Mehrzahl der Ehen der Gegenwart sind nicht Liebesheiraten oder Zuneigungsheiraten, sondern Konvenienzehen.« In den meisten Fällen erkoren die Eltern einen passenden Heiratskandidaten für ihre bis dahin streng unter Verschluss gehaltenen Töchter, die sich in ihr Schicksal zu fügen hatten.

Theodor Fontane zeichnete dies im Schicksal Effi Briests, die aus gesellschaftlichem Ehrgeiz eine Vernunftehe mit einem zwanzig Jahre älteren Baron eingeht, literarisch nach. Aus Langeweile und weil sie sich von ihrem Mann vernachlässigt fühlt, geht Effi ein Verhältnis mit dem charmanten, lebenslustigen Frauenheld Major von Crampas ein: »Weil ihr, wenn auch unklar, dabei zum Bewusstsein kam, was ihr in ihrer Ehe eigentlich fehlt: Huldigungen, Anregungen, kleine Aufmerksamkeiten. Instetten war lieb und gut, aber ein Liebhaber war er nicht.«10

Das Ergebnis all dieser Restriktionen und Hürden die zu überwinden waren, um eine Ehe mit einem oft ungeliebten Partner einzugehen, waren mehr oder weniger öffentlich gelebte voreheliche und außereheliche Verhältnisse. Tatsächlich gab es zahlreiche Möglichkeiten unverbindliche Verhältnisse einzugehen:

Den Frauenhelden, die ihr Gewissen gut im Griff hatten, verschaffte ein Verhältnis mit dem – wie Schnitzler es die Wiener lehrte – »süßen Mädel« unbelastete Wonnen, die zu nichts verpflichteten. Ein bisschen gut berechnetes Liebesgeflüster, hin und wieder ein Abendessen in einem der gerade beliebten Restaurants oder ein Wochenende auf dem Lande: Das empfanden junge, lebenshungrige Frauen schon als adäquaten Lohn für die von ihnen gewährte Gunst.11

Dass das Eingehen eines derartigen Verhältnisses von Seiten der aus einfachsten Verhältnissen stammenden Frauen nicht nur dem Lebenshunger entsprang, sondern sehr wohl der Hoffnung nach finanzieller oder gesellschaftlicher Besserstellung, versteht sich angesichts ihrer kümmerlichen Lebensumstände wohl von selbst. Schnitzler, als homme de femmes bekannt, ging selbst eine seiner zahlreichen Liebschaften mit einem einfachen Mädchen ein:

Indes hatte Jeanette selbst begonnen, mir ihre finanziellen Verlegenheiten einzugestehen, und die Annahme der recht geringen Summen nicht verweigert, die ich ihr gelegentlich von London aus zur Verfügung stellen konnte. Ihre Handarbeit brachte ihr wenig oder nichts ein. Aus einem Sticksalon, wo sie für die mühselige Arbeit von acht bis eins und drei bis sieben einen Monatsgehalt von zwanzig Gulden bezogen hatte, war sie wegen Herzbeschwerden, Blutspucken, Kopfweh und Rückenschmerzen bald wieder ausgetreten, was mir schon darum recht war, weil sie nun wenigstens nicht allabendlich den für ihre zweifelhafte Tugend doppelt, sechs- und hundertfach bedenklichen Weg aus der Stadt nach Hernals wandern mußte. Nun stickte und häkelte sie zu Hause und lieferte ihre Arbeiten an Geschäfte ab, erhielt aber das ausbedungene Honorar meistens nur unter Schwierigkeiten oder gar nicht ausbezahlt …12

Ihre Situation kann wohl stellvertretend für zahllose ähnliche Schicksale betrachtet werden. Als Jeanette den ihr ein solides Leben versprechenden Heiratsantrag »eines Buchhalters bei Haberfellner in der Burggasse« zugunsten Schnitzlers ausschlug, beeilte sich Schnitzler zu betonen, »daß ich ihrem Glück nicht im Wege stehen wolle, um so weniger, als ich ja entschlossen sei, sie niemals zu heiraten.«13 Literarisch in Form gebracht findet man diese Episode in »Der Weg ins Freie«, und erfährt Näheres über die Praxis Verhältnisse dieser Art elegant zu beenden. Die Geliebte erhält hier allerdings eine noble Abfertigung:

»Die Kleine«, sagte Oskar Ehrenberg zu Georg, während Amy mit Heinrich vorausging, »die ahnt auch nicht, daß wir heute das letztemal zusammen im Prater spazieren gehen.«

»Warum denn das letztemal?«, fragte Georg ohne tieferes Interesse.

»Es muß sein«, erwiderte Oskar. »Solche Sachen dürfen nicht länger dauern als höchstens ein Jahr. Sie können sich übrigens vom Dezember an bei ihr Ihre Handschuhe kaufen«, fügte er heiter, aber nicht ohne Wehmut hinzu. »Ich richte ihr nämlich ein kleines Geschäft ein. Das bin ich ihr gewissermaßen schuldig, denn ich hab sie aus einer ziemlich sicheren Situation herausgerissen.

»Aus einer sicheren?«

»Ja, sie war verlobt. Mit einem Etuimacher.«14

War ein Seitensprung beim Mann toleriert, so war er bei der Frau offiziell undenkbar. Eine Publikation aus dem Jahre 1916 mit dem Titel »Die sexuelle Untreue der Frau. Erster Teil: Die Ehebrecherin« macht dies mehr als deutlich. »Die eheliche Treue der Frau ist, um ein Goethesches Wort zu gebrauchen, ›der Anfang und Gipfel aller Kultur‹, von ragender Bedeutung für den sittlichen Aufbau der Familie, für die glückliche Entwicklung der Gesellschaft, für die gedeihliche Wohlfahrt des Volkstums, für die reine Wahrung der Rasse – von lebensspendender Wichtigkeit für den einzelnen wie für die Grund genug, daß die Negation, die Geschlechtsuntreue der Ehefrau, das Interesse des Arztes und Sozialisten, des Staatsmannes und Rechtsgelehrten, des Geistlichen und Biologen in hohem Maße in Anspruch nimmt«15, heißt es hier im Vorwort. Mit einem Seitenhieb auf zaghaft aufkommende Emanzipationsbestrebungen der Frauen in Hinblick auf die eheliche Treue wird weiter ausgeführt:

Dennoch sind unsere Frauenrechtlerinnen in einem großen Irrtume befangen, wenn sie aus der Untreue des Mannes das Recht des geschlechtlichen Treuebruches für die Frau ableiten. Dazu sind die Rollen der beiden Gatten im sexuellen Akte zu verschieden. Der Mann kann in der Ehe Seitensprünge machen, ohne daß die Folgen derselben tief eingreifend sein müssen, er kann jeden Augenblick reuige Buße tun, ohne daß der angerichtete Schaden nicht gut zu machen wäre. Die Untreue der Frau vergiftet die Seele derselben für immer, erschüttert die Grundlage der Harmonie zwischen Mutter und Kindern, stellt die Legitimität der letzteren in Frage und bringt einen unheilbaren Riß in das Familienleben.16

Deutlich wird hier, dass die Untreue des Mannes und eine eventuell daraus resultierende Schwangerschaft als ein gut zu machender Schaden angesehen wurde, in welcher Form bleibt offen. Hingegen verbot die essentielle Notwendigkeit sich seiner Erben sicher zu sein, radikal jeden Fehltritt seitens der Frauen. Die hier vertretene scheinheilige Doppelmoral wurde von einer Gynäkologin, die sich der Aufklärung der Frauen in einem medizinischen Ratgeber mit aller Offenheit annahm, klar formuliert:

Es gilt eben auf dem ganzen Gebiet des Geschlechtslebens die doppelte Moral, die jede geschlechtliche Betätigung des Mannes, selbst die auf Kosten eines Menschenschicksals geübte, für erlaubt und einwandfrei, die der von ihm doch erst dazu veranlaßten Frau dagegen für ehrlos und verbrecherisch erklärt. Diese doppelte Moral aber ist im höchsten Maße unmoralisch und muß aufs Nachdrückliche bekämpft werden. Es ist unbedingt zu verlangen, daß der außereheliche Geschlechtsverkehr des Mannes nicht mehr als selbstverständliche Notwendigkeit gelte …17

Angesichts der Tatsache, dass außereheliche Verhältnisse erschreckend häufig zu ungewollten Schwangerschaften führten, die in erster Linie für die Frauen katastrophale Folgen hatten, stellt man sich die Frage nach der Empfängnisverhütung. Welche Möglichkeiten gab es und warum wurden diese offensichtlich nur sehr eingeschränkt angewandt?

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