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b) Abkommen zur Vorbereitung eines möglichen Beitritts (Art. 217 AEUV)

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[92] Daneben wird die Assoziierung auch zur Vorbereitung eines möglichen Beitritts eines Landes zur EU eingesetzt75. Sie ist gleichsam eine Vorstufe des Beitritts, auf der eine Annäherung der wirtschaftlichen Bedingungen eines Beitrittskandidaten an die EU angestrebt wird.76

Die rechtlichen Grundlagen der Europäischen Union

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