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Vorwort der Herausgeber

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Die im vorliegenden Band dargestellte Problematik der Verteidigertätigkeit in der Hauptverhandlung schließt sich thematisch an die von Bosbach gesondert erörterte „Verteidigung im Ermittlungsverfahren“ (Praxis der Strafverteidigung Band 3) sowie an die von Schlothauer behandelte „Vorbereitung der Hauptverhandlung“ (Band 10) an. Die Hauptverhandlung ist sozusagen das Kernstück des Strafverfahrens, denn hier entscheidet sich zumeist endgültig die Frage des Freispruchs oder der Verurteilung. Auch wenn bekanntlich viele wesentliche Weichen schon im Ermittlungsverfahren gestellt worden sind, darf doch die Bedeutung des Verteidigers in der Hauptverhandlung als Kontrolleur und im Einzelfall auch als Mitgarant eines verfassungs- und verfahrenskonformen Vorgehens der Strafverfolgungsorgane keinesfalls unterschätzt werden. Ein erfahrener und geschickter Anwalt vermag auch hier mehr zu bewirken, als es das auf den ersten Blick nicht sehr verteidigerfreundliche deutsche Strafprozessrecht vermuten lässt. Innerhalb der vorgegebenen prozessualen Rahmenbedingungen werden von Malek die in der Praxis bestehenden und vom Verteidiger zu nutzenden Handlungsspielräume herausgearbeitet und auf der Basis der breiten eigenen Erfahrung als Strafverteidiger gewürdigt.

Die vorliegende 5. Auflage hat eine umfangreiche Überarbeitung und Ausweitung erfahren. Intensiviert worden sind beispielsweise die Ausführungen zu Medien in der Hauptverhandlung (Rn. 38 ff.), zu psychologischen Mechanismen, die der Verteidiger bei der Erarbeitung eines bestimmten Verfahrensergebnisses kennen sollte (Rn 60 ff.), zur derzeitigen Rechtslage im Bereich strafprozessualer Verständigung nach Erlass der Grundsatzentscheidung des BVerfG vom 19.3.2013 und der darauf aufbauenden Judikate des BGH und des BVerfG, insbesondere zu den hochaktuellen Transparenz- und Dokumentationspflichten (Rn. 330 ff.), zum Gebot einer aktiven Verteidigung beim V-Mann-Einsatz nach Erlass der wichtigen Entscheidung des 2. Senats des BGH vom 10.6.2015 (Rn. 556 ff.) und zum auch unter Verteidigern kontrovers diskutierten Selbstleseverfahren (Rn. 610 ff.). Völlig neu sind die Hinweise zum Beschleunigungsgrundsatz in Haftsachen bei laufender Hauptverhandlung (Rn. 672 ff.) und erheblich ausgeweitet wurde auch die Darstellung der Berufungshauptverhandlung, insbesondere im Falle des Ausbleibens des Angeklagten, auf der Basis der Neuregelung des § 329 StPO als Folge der einschlägigen EGMR-Rechtsprechung (Rn. 777 ff.).

Eine Beherzigung der prozesstaktischen und prozesspsychologischen Hinweise des Autors – die vielfach auch eine gesonderte drucktechnische Hervorhebung erfahren haben – dürfte zu einer wesentlichen Effektivierung der Verteidigung beitragen. Die Ratschläge werden ergänzt durch konkrete und für den Berufsanfänger vielfach unerlässliche Muster für Schriftsätze, die ein guter Anwalt stets parat haben muss, um sie im Zuge einer Hauptverhandlung einsetzen zu können.

Im Februar 2017

Passau

Berlin

Werner Beulke Alexander Ignor

Verteidigung in der Hauptverhandlung

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