Читать книгу Sex and Crime - Klaus Püschel - Страница 6
Hilfe für die Opfer
ОглавлениеEs besteht allgemeiner Konsens darüber, dass die Opfer sexueller Gewalt besonderer Hilfe, Unterstützung und Fürsorge bedürfen, da die Traumatisierung intensiv, bedrohlich, ängstigend, verunsichernd und langanhaltend ist. Aus kriminalistischer und rechtsmedizinischer Sicht ist zu betonen, dass nur eine sofortige professionelle Dokumentation der Verletzungen sowie Spurensicherung an der Kleidung und am Körper des Opfers geeignet ist, das Ausmaß der Gewalt zu objektivieren, den Täter zu identifizieren und später zu verurteilen. Das Opfer sollte schnellstmöglich nach dem Tatgeschehen ärztlich untersucht werden. Zugleich können auch eine notwendige Infektionsprophylaxe, Schwangerschaftsvorsorge, psychosoziale Beratung und Traumatherapie eingeleitet werden.
In Hamburg steht zum Beispiel am Institut für Rechtsmedizin ein 24-Stunden-Bereitschaftsdienst bereit, um diese Maßnahmen durchzuführen. Regelhaft wird eine Frauenärztin mit hinzugezogen, um das Opfer gynäkologisch zu untersuchen. Hierdurch ist gewährleistet, dass das Opfer nur einmal, dann aber sofort umfassend ärztlich befragt und untersucht wird.
Man sollte sich stets den weiteren schweren Weg für das Opfer vor Augen halten: Hierzu zählen die langwierigen polizeilichen, strafrechtlichen und zivilrechtlichen Abläufe sowie einschneidende psychosomatische Probleme. Auf diesem Weg bedeutet ein frühzeitig erstelltes, gerichtsfestes rechtsmedizinisches Gutachten mit hieraus resultierender nachvollziehbarer Geschehensrekonstruktion eine wesentlich Stütze.
Mit anderen Worten: Dieses Gutachten ist für das Opfer die „beste Medizin“, auch wenn es schwerfällt, sich im engen zeitlichen Zusammenhang mit der Vergewaltigung sofort noch einmal „schutzlos“ zu präsentieren, jetzt allerdings vor sachkundigen Ärztinnen, die, soweit möglich, Ruhe und Sicherheit ausstrahlen.
Vielerorts wird den Opfern auch ohne polizeiliche Anzeige ein niedrigschwelliger Zugang zum bestehenden Hilfesystem mit anonymer ärztlicher Untersuchung und Spurensicherung angeboten. Die entsprechenden Anlaufstellen sind bekannt oder können nachgefragt werden. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von engagierten und sehr einfühlend operierenden psychosozial ausgerichteten Beratungsstellen. Auch Opferhilfeeinrichtungen wie beispielsweise der „Weiße Ring“ stehen bereit.
Im Zusammenhang mit polizeilichen Vernehmungen und Gerichtsverfahren sind Unterstützungsmaßnahmen für Zeugen gesetzlich vorgesehen. Dies umfasst auch die engmaschige Betreuung für Vernehmungen und prozessuale Maßnahmen. Zum Unterstützungssystem gehört letztlich auch, dass das Opfer dem Prozess mithilfe einer Nebenklägerin (Anwältin) beitreten kann.