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ARZT UND UNGEHEUER

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Es ist ein Geräusch, das dich aufschrecken lässt. Oder ein unbekannter Geruch. Vielleicht auch ein kaum wahrnehmbarer Lufthauch, der durch das Zimmer streicht. Irgendetwas hat dich alarmiert. Du öffnest die Augen und siehst einen fremden Mann bei dir am Bett stehen. Er ist maskiert, er beugt sich über dich und droht: „Ich habe ein Messer dabei.“ Einen Moment lang hoffst du noch, dass alles nur Einbildung ist, ein böser Traum, der gleich vorüber ist. Doch der Mann in deinem Schlafzimmer ist keine Halluzination, er ist real, bedrohlich, angsteinflößend. Und seine Hände, die dich umklammern, sind gewalttätig stark. Er fesselt dich, dann drückt er dir ein feuchtes Tuch auf Nase und Mund. Ein chemisch-süßlicher Geruch haftet an dem Stoff, du versuchst, dich zu wehren. Aber deine Kräfte lassen sehr schnell nach. Du wirst bewusstlos.

Als du wieder zu dir kommst, ist der Mann verschwunden. Aber er ist weiter in deinem Leben — vielleicht für immer. Wie ein dunkler, alles überlagernder Schatten begleitet er dich. Der fremde Mann hat dir die Unversehrtheit genommen, die Sicherheit, die du im Leben hattest. Da er maskiert war, weißt du nicht, wie er aussieht. Jeder Mann, dem du von jetzt an begegnest, könnte ER sein. Der Kerl, der dich vergewaltigt hat.

Acht Frauen haben im Jahr 1990 Anzeige erstattet, weil es ihnen so ergangen ist. Ob der Mann, der schließlich im November des Jahres festgenommen wird, sich vielleicht noch an weiteren Frauen vergangenen hat, weiß nur er. Gerade bei Sexualdelikten ist die Bereitschaft der Opfer, das Verbrechen anzuzeigen, nicht groß. Manche Frauen fürchten sich vor einer ärztlichen Untersuchung, sie schämen sich, wollen sich eine polizeiliche Befragung und später eine Zeugenaussage im Prozess ersparen. Noch einmal alle Details schildern zu müssen, im Gerichtssaal vor aller Augen, gleichsam nackt, ist für sie eine Horrorvorstellung. Und wie schwer wird es werden, im Gericht nur wenige Meter vom Angeklagten entfernt zu sitzen, seine Blicke zu spüren? Wird sein Verteidiger einem zusetzen? Wie wird das Umfeld reagieren, die Familie, die Kollegen, die Freunde?

So manche Frau sieht im Verdrängen möglicherweise die beste Lösung, um mit dem Verbrechen fertigzuwerden. Vielleicht fühlt es sich irgendwann so an, als wäre es nie geschehen, wenn ich es nicht weiter an mich heranlasse?

Doch nicht wenige Opfer, die den Weg des Ignorierens gewählt haben, spüren irgendwann den finsteren Schatten aus der Vergangenheit umso stärker. Vielleicht erst Jahre später oder auch Jahrzehnte. Und dann? Wohin dann mit der Wut und dem Leid?

Ein weiterer wichtiger Grund, sich gleich zumindest in medizinische Obhut zu begeben, ist auch die eigene Gesundheit: Die Opfer eines sexuellen Missbrauchs könnten ohne eine weitergehende ärztliche Untersuchung ihre Gesundheit gefährden. Sie können nicht sicher sein, ob ihr Vergewaltiger vielleicht eine ansteckende Krankheit hatte, womöglich Aids. Dies auszuschließen beziehungsweise Vorsorge zu treffen, kann ein wichtiger Schritt sein, um das Trauma des sexuellen Übergriffs besser verarbeiten zu können. Und besonders wichtig für eine Verurteilung: Bei einer rechtsmedizinischen und gynäkologischen Untersuchung kann es möglich sein, Täter-DNA zu sichern und auf diese Weise mitzuhelfen, den Peiniger zu überführen. Damit er seine gerechte Strafe bekommt und keine weiteren Opfer suchen kann, die als Nächste traumatisiert werden.

Andreas A., der Mann, der zum Serienvergewaltiger wurde, hat sich über die Qualen seiner Opfer keine Gedanken gemacht. Die wenigsten Täter tun das, es geht ihnen ausschließlich um ihre eigenen Bedürfnisse: um Sex und wohl auch um Macht. Aber Andreas A. ist Arzt. Er hat bei seiner Ausbildung einen Eid darauf geleistet, niemandem zu schaden: „Nihil nocere“. Diesen Schwur hat der Mediziner, als er maskiert über Frauen herfiel, in unfassbarer Weise ad absurdum geführt.

Ein Opfer sagt im Prozess über den Täter: „Er ist in meine Wohnung eingedrungen und hat mich vergewaltigt. Wenn ich in meiner Wohnung nicht sicher sein kann, kann ich mich auf den Mond schießen lassen.“ Man kann diesen Satz auch so verstehen: Es gibt nirgendwo auf der Welt mehr einen Platz, an dem ich mich geschützt und geborgen fühle. Eine andere Frau, die von dem Arzt missbraucht worden ist, sagt: „Ich habe den Eindruck, dass er das Ausmaß, das er angerichtet hat, überhaupt nicht begriffen hat.“

Worauf es ihm ankommt, ist, seine Phantasien auszuleben, die ihn seit seiner Pubertät begleiten. Schon als Jugendlicher beginnt der Hamburger, Mädchen und Frauen heimlich beim Entkleiden zu beobachten. Im Schutz der Dunkelheit späht er durch die Fensterscheiben in Wohn- und Schlafzimmer, manchmal stundenlang. Als er mit Anfang zwanzig seine spätere Frau kennenlernt, hört er für eine Weile mit dem Spannen auf. Doch seit sie mit dem ersten Kind schwanger ist, verspürt er wieder den Drang, heimlich fremde Frauen zu beobachten. Dass er immer wieder abends und nachts unterwegs ist, begründet er seiner Partnerin gegenüber mit seinen Dienstzeiten in dem Hamburger Krankenhaus, in dem er mittlerweile als Arzt arbeitet; oder er sagt, er wolle joggen. Stattdessen ist er auf der Pirsch. Stundenlang klebt er an Fensterscheiben. Aber das allein reicht ihm inzwischen nicht mehr. Er möchte die Frauen vor sich haben, ohne dass ihm Glas im Weg ist.

Zu Beginn des Jahres 1990 besorgt sich Andreas A. aus einer Klinik eine Flasche Chloroform, die er nun ständig in seinem Wagen bei sich hat. Er will die Frauen in ihren Wohnungen betäuben. Der Mediziner weiß, dass Chloroform zu Brechreiz führen kann und auf der Gesichtshaut ätzend wirkt. Auch kann es zu einer Reizung der Augen führen. Zudem ist ihm bewusst, dass das Narkotikum Atemstillstand und ein Aussetzen des Herzschlags bewirken kann. Es sind dies seltene Nebenwirkungen, aber sie kommen vor. Ob Andreas A. solche Komplikationen im Zweifelsfall beherrschen würde?

Doch darüber macht sich der Arzt keine Gedanken. Die Dunkelheit ist weiter seine Verbündete. Das Beuteschema von Andreas A. ist einfach gestrickt: Die Opfer müssen weiblich sein, jung — und in einer Erdgeschosswohnung oder in einem Haus mit Garten leben. Ein Ort also, der leicht einsehbar und für ihn ohne großen Aufwand zugänglich ist. Er ist ein sportlicher Typ und geschickt. Ein nicht vollständig verschlossenes Oberlicht oder ein auf Kipp stehendes Badezimmerfenster reichem ihm, um in das Zuhause seiner Opfer einzudringen.

Das erste Verbrechen begeht er Ende März 1990. Danach schlägt er wieder zu. Und wieder. Zunächst vergehen zwei Monate bis zur nächsten Tat, dann mehrere Wochen. Zu den letzten drei Überfällen kommt es innerhalb einer einzigen Oktoberwoche.

Im November wird der Täter gefasst und in Haft genommen. Kommissar Zufall kommt zu Hilfe. Offensichtlich hat er sich zu sicher gefühlt und ist leichtsinnig geworden. Sein Fehler: Er lungert vor einer Wohnung herum, in der er sich Monate zuvor schon ein Opfer gesucht hat, und wird wiedererkannt.

Die Verbrechen sind jeweils ähnlich abgelaufen. Über Stunden beobachtet Andreas A. jede Bewegung einer Frau in deren Wohnung. Wenn sie ins Bett geht und das Licht löscht, holt der Mediziner das Chloroform und mehrere Kordeln aus seinem Wagen. Heimlich dringt er durch das Fenster, das nicht vollständig verschlossen ist, in das Zimmer ein und geht an ihr Bett. Als das Opfer wach wird und den fremden Mann sieht, der eine Kapuze tief ins Gesicht gezogen hat und zusätzlich mit einem Halstuch maskiert ist, schreckt die Frau auf. Vor Angst und Entsetzen versucht sie zu schreien. Doch der Verbrecher weiß, wie er sie zum Schweigen bringen und ihren Widerstand lähmen kann. „Ich habe ein Messer dabei“, raunt er dem Opfer zu. Sie kann nicht wissen, dass das gar nicht stimmt. Er hat kein Messer dabei. Seine beste Waffe ist die Angst der Überfallenen. Und er hat auch noch das Chloroform und seine Fesseln.

Die Frau ist ihm ausgeliefert. Er fordert sie auf, ihn nicht anzusehen und sich bäuchlings auf ihr Bett zu legen. Aus Angst tut sie, was er sagt. Als Nächstes fesselt der Arzt seinem Opfer die Hände auf dem Rücken und hält ihm ein mit dem Narkotikum getränktes Tuch vor Mund und Nase. Die Frau versucht, sich zu wehren, wirft ihren Kopf hin und her. Doch er hält sie fest, bis das Chloroform wirkt und ihr Bewusstsein schwindet. In dem sicheren Gefühl, dass sie nun nichts mehr mitbekommt, zieht er die Maskierung von seinem Gesicht und vergeht sich an ihr. Dann löst er ihre Fesseln und verschwindet. Die Kordel lässt er zurück, ebenso wie sein gebrauchtes Präservativ. Eigentlich ein gravierender Fehler, aber der Vergewaltiger wähnt sich sicher, dass man ihn nicht identifizieren wird. In der Wohnung bleiben auch sein Geruch und der des Chloroforms zurück – und die Angst, die sich in das Leben des Opfers verbeißt. Sie lässt sich nicht mehr abschütteln, für sehr lange Zeit nicht.

Eines der Opfer hat besonders unter den Misshandlungen des Serientäters zu leiden. Die 31-Jährige hat versucht, sich seinem Griff zu entwinden und dem Chloroformtuch zu entkommen. Obwohl der Verbrecher es ihr schließlich doch für einen Moment auf das Gesicht drücken kann, hält sie die Luft an und bleibt bei Bewusstsein. Als der Vergewaltiger seine Bemühungen, sie zu betäuben und zu fesseln, beendet, schlägt er auf die Frau ein. Er trifft sie hart am Kopf. Außerdem beginnt er, sie zu würgen. Für einen Moment kann sie nicht atmen. Sie verharrt in Schmerzen und Angst. Als der Täter die Hände von ihrem Hals löst, beginnt sie laut zu schreien. Sie rennt nackt nach draußen, wo sich ein Nachbar um sie kümmert. Der maskierte Mann flieht.

Die Polizei fahndet mit Hochdruck nach dem Serientäter. Gegenden, wo er zugeschlagen hat, werden observiert. Doch der Vergewaltiger hat sich nicht auf einen Stadtteil beschränkt, er hat offenbar einen großen Radius. Dass er schließlich gefasst wird, ist einem glücklichen Zufall zu verdanken – und der Chuzpe des Verbrechers.

Als er sich erneut vor dem Haus einer 26-Jährigen aufhält, die er Monate zuvor überfallen hat, erkennt ihn die Frau und verständigt die Polizei. Sie ist das einzige seiner Opfer, die den Täter unmaskiert gesehen hat. Im Unterschied zu den anderen Frauen hat sie durch das Chloroform nicht vollständig das Bewusstsein verloren, sondern ist in eine Art Trance gefallen.

Bei seiner Festnahme hat Andreas A. eine Chloroformflasche dabei und acht Stilleinlagen für einen BH. Die hat er mit Chloroform getränkt, um sie seinem nächsten Opfer vor Mund und Nase zu halten. Bei einer Wohnungsdurchsuchung wird später auch eine Plastiktüte mit einer Kordel darin sichergestellt.

Keine der Frauen, die der 32-Jährige überfallen und missbraucht hat, kann problemlos in ihrer Wohnung bleiben. Nicht, nachdem ein brutaler Verbrecher den bis dahin sicher schützenden Raum entweiht, benutzt und beschmutzt hat. Eine 26-Jährige zieht für sechs Monate zu ihren Eltern. Sie leidet auch dort unter Schlafstörungen. Als sie schließlich allmählich wieder anfängt, in ihrer Wohnung zu übernachten, kann sie die Dunkelheit nicht ertragen. Sie muss nachts das Licht angeschaltet lassen. Eine andere Frau bekommt nach der Tat Asthmaanfälle. Sie zieht aus ihrer Wohnung aus und geht nicht mehr allein auf die Straße. Ein Opfer verbarrikadiert sich jeden Abend in seinen vier Wänden. Eine Frau hat seitdem ein überreiztes Gehör. Schon ihre eigenen Atemgeräusche reichen aus, um zu meinen, jemand Gefährliches sei in ihrer Nähe. Alle Frauen leiden unter Albträumen. Eine zieht ganz aus Hamburg fort. Die Opfer leiden lange, manche für immer.

Sechs Monate nach der Festnahme des Verdächtigen beginnt vor dem Landgericht der Prozess gegen den Arzt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung vor. Der Mediziner gesteht die Vorwürfe im Wesentlichen. „Ich war zu sehr in meine Fantasie verstrickt“, sagt er. „Ich habe manchmal bis zur Erschöpfung an den Fensterscheiben geklebt.“ Er habe den Frauen keine Angst einjagen wollen. Jedem seiner Opfer bietet er 10 000 Mark Schmerzensgeld an.

Seinen Lebenslauf schildert er so: Das Abitur bestand er mit der Note 1,9. Sein Medizinstudium hat er zügig durchgezogen und 1985 abgeschlossen. Bei seiner Tätigkeit in einem Krankenhaus leistet er viele Nachtdienste und bemüht sich um Fortbildungen. „Ich wollte besonders in der Notfallmedizin gut vorbereitet sein, weil ich Angst hatte, einer Situation nicht gewachsen zu sein. Als Arzt stellt man sich immer die Frage: Hätte ich es auch besser machen können?“

Vielleicht wird Andreas A. sich gar nicht bewusst, wie sehr dieser medizinische Anspruch zu seinen Verbrechen im Gegensatz steht: hier der engagierte Arzt, da der hinterhältige Vergewaltiger. Seine Taten hat er offensichtlich sorgfältig vorbereitet. Die Wohnungen der durchweg jungen Frauen sind keinesfalls immer leicht einzusehen gewesen. Der Angeklagte, ein ehemaliger Leistungssportler, ist über Mauern geklettert oder durch unverschlossene Hauseingänge in die Gärten eingedrungen. Selbst durch Briefschlitze hat der Mann seine Opfer ausgespäht. „Ich war dort nicht der einzige Spanner“, sagt er.

„Dieses Jahr ist wie ein Tunnel für mich gewesen“, beschreibt Andreas A. die Zeit, in der er die Frauen vergewaltigt hat. Auch Kollegen ist eine Veränderung an dem sonst als vorbildlich beschriebenen Arzt aufgefallen, der keine Fortbildung ausgelassen hat. „Er vergrub sich in seine Arbeit und wurde immer verschlossener dabei“, erzählt ein Kollege des Mediziners. „Ich dachte schon, er hätte Aids.“ Dass der 32-Jährige ein Verbrecher sein könnte, hat niemand in seinem Umfeld geahnt.

Andreas A. wirkt im Prozess äußerlich sehr kontrolliert, nahezu unbeteiligt, emotionslos. Sein Gesicht ist wie zu einer Maske erstarrt. Nur das Spiel seiner Hände verrät Nervosität. Von seiner Ehefrau wird er als ein Mann geschildert, „der niemals erzählt, dass ihn etwas bedrückt“. Alles fresse er in sich hinein, so auch den Leistungsdruck, dem er sich selber ausgesetzt habe.

Auch während die Opfer aussagen, wirkt Andreas A. wie abgeschottet. „Nachdem ich überfallen wurde, konnte ich erst mal keinem Mann mehr in die Augen sehen“, sagt eine Studentin und ehemalige Krankenschwester. Über die 10 000 Mark Schmerzensgeld, die der Angeklagte den Opfern jeweils angeboten hat, sagt sie: „Das klang wie ein Werbebrief. Ich hatte einen solchen Hass auf ihn, dass ich ihm keine weitere Gelegenheit geben wollte, in mein Leben einzugreifen.“

Die Frauen schildern den Schreck, der ihnen durch die Glieder jagte, als sie den Fremden in ihrer Wohnung bemerkten. Sie erzählen von ihren Ängsten vor dem maskierten Mann, der sie bedrängte, bedrohte, überfiel, betäubte. Der sie sexuell missbrauchte. Eine 27-Jährige, die von dem Angeklagten chloroformiert, aber nicht vergewaltigt wurde, ist die einzige der Betroffenen, die sagt: „Ich empfinde zwar Ekel ihm gegenüber, aber auch Mitleid.“

Ein psychiatrischer Sachverständiger billigt dem Angeklagten verminderte Schuldfähigkeit zu, weil dieser sich während der Zeit, in der er die Verbrechen begangen hat, in einer schweren Lebenskrise befunden habe. Der Gutachter erzählt von den Anfängen des Angeklagten beim Spannen, als dieser noch in der Pubertät war und Mädchen in Schwimmbädern in den Umkleidekabinen beobachtet. Später beim Joggen habe er durch Wohnungsfenster Frauen beim Ausziehen zugesehen. Das frühe Spannen des Mannes sieht der Sachverständige als einseitige Fantasiebeziehungen, in denen Andreas A. gleichsam „mit einer Tarnkappe“ präsent gewesen sei.

Später, als sich der Angeklagte als junger Familienvater und beruflich stark eingespannter Arzt äußerlich etabliert habe, habe er die Fantasie entwickelt, in die Wohnungen unbekannter Frauen einzudringen, sie zu fesseln und zu betäuben. Beim Spannen und schließlich, wenn er die Frauen durch Chloroform außer Gefecht setzte, habe er die Kontrolle geschätzt und sich mächtig gefühlt. Seine Fantasien auszuleben, sei „wie ein Sog“ gewesen. Mit seinen Taten habe er vor allem Aggressionen und Zorn abbauen wollen. Der Gutachter spricht von einer „Tag- und einer Nachtseite“ des Angeklagten, die „streng voneinander getrennt“ gewesen seien: Die Tagseite, in der er sich hilfsbereit und verantwortungsbewusst zeigte, lebte er in Familie und Beruf aus. Die Nachtseite offenbarte die Triebhaftigkeit und Aggressivität. Eine Parallele zu Dr. Jekyll und Mr. Hyde drängt sich auf.

Eine Wiederholungsgefahr sei bei Andreas A. jedoch ausgeschlossen, urteilt der Sachverständige. Denn es handele sich bei den Verbrechen um Geschehnisse, die auf einer besonderen inneren und äußeren Lebenskrise beruhten. Mit der Festnahme und Inhaftierung habe eine Zäsur eingesetzt, in der sich der 32-Jährige mit seinen Problemen auseinandergesetzt habe. Allerdings sei eine weitere Therapie zu empfehlen, macht der Gutachter deutlich.

Der Angeklagte selber sagt unter Tränen. „Für mich ist die Schuld da, und das lebenslänglich.“ Im selben Moment fängt eines der Opfer an, haltlos zu weinen. „Jedes Wort, das die Frauen gesagt haben, hat sich bei mir eingegraben“, fährt Andreas A. fort. „Ich war es, der ihnen ihr Vertrauen genommen hat. Ich kann verstehen, dass Hass da ist. Eins muss klar sein: Ich nehme das nicht leicht. Für mich ist die Schuld nicht teilbar“, sagt er. „Ich weiß, dass ich es war.“

Die Staatsanwältin formuliert in ihrem Plädoyer: „Er hat seine Opfer zu einem leblosen Stück Fleisch degradiert.“ Andreas A. habe äußerst brutal gehandelt, als er seine Opfer im Schlaf überfiel. „Schlimm ist auch, dass er sich maskiert hat. Die Frauen lebten so in permanenter Unsicherheit. Jeder Mann, dem sie begegneten, hätte ihr Vergewaltiger sein können.“

Der Verteidiger versucht, die Verbrechen seines Mandanten als schreckliche Entgleisung eines sonst gewissenhaften und verantwortungsvollen Menschen darzustellen. „Es handelt sich bei ihm um einen schwerwiegenden Persönlichkeitsverfall. Die Taten haben bei ihm tiefe Verzweiflung bewirkt. Das Tagesgesicht war voller Aufopferung. Seine abgedunkelte Persönlichkeit schaffte sich Opfer.“

Das Gericht verhängt schließlich sechs Jahre Freiheitsstrafe für Andreas A. „Der Angeklagte ist nur beschränkt zurechnungsfähig“, erläutert die Richterin und folgt damit der Einschätzung des psychiatrischen Sachverständigen. Aber sie räumt auch ein: „Das klingt merkwürdig, weil alle Taten geplant waren und der Mediziner auch im Prozess ruhig und besonnen wirkt. Das Abnorme versagt sich oft der öffentlichen Einsicht.“ Auch das Geständnis habe für den Angeklagten gesprochen, denn dazu gehörten Mut, Einsicht, Schamgefühl und der Wille, die Taten zu beenden. Andererseits müsse strafverschärfend berücksichtigt werden, dass der 32-Jährige die Frauen in ihrem privaten, persönlichsten Umfeld überfallen hat. Andreas A. habe seit seiner Kindheit ein falsches Bild von einer dominanten Frau, er sei unfähig, völlig gelöst zu sein. „Sein Blickfeld wurde immer tunnelartiger, das Gesicht immer maskenhafter.“

Vielleicht hat Andreas A. wirklich geglaubt, dass seine Verhaftung und die Zeit im Gefängnis ein heilsamer Schock wären. Dass er nie mehr straffällig werden würde. Aber die Realität holt ihn ein.

Die Beziehung zu seiner Ehefrau, die im Prozess noch zu ihm gehalten hat, zerbricht. Es folgt die Scheidung. Und vor allem: Schon beim Urlaub aus der Haft beginnt er wieder mit dem nächtlichen Spannen. Ein früheres Opfer bemerkt das und alarmiert die Polizei. Nun wird er selber observiert, und die Ermittler stellen fest, dass er sich erneut und wiederholt voyeuristisch betätigt. Als er drei Jahre nach seiner Verurteilung einen Antrag auf Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung stellt und eine vorzeitige Haftentlassung beantragt, wird ein Gutachten gefertigt — mit einem für den mittlerweile 36-Jährigen entblößenden Ergebnis: Die Gefährlichkeit des Mannes sei „so frisch wie am ersten Tag“.

Im November 1996, exakt sechs Jahre nach seiner Festnahme, wird Andreas A. schließlich aus der Haft entlassen. Dass er seine Freiheitsstrafe voll verbüßen muss, zeigt, dass eine vorzeitige Entlassung aus Sicht der Fachleute nicht verantwortet werden konnte. Und nicht nur das: Der jetzt 38-Jährige kommt auch unter Führungsaufsicht und muss sich weiterhin therapeutisch behandeln lassen, obwohl er felsenfest verkündet: „Ich meinem jetzigen Leben und auch in meinem Denken spielt der Voyeurismus keine Rolle.“

Weit gefehlt. Nach der Entlassung aus dem Gefängnis lebt Andreas A. mit seiner neuen Freundin zusammen, den neuen Job bei einer Softwarefirma verliert er aber bald wieder. Seine Approbation hat er längst zurückgegeben. Als er fast genau ein Jahr in Freiheit ist, wird er erneut beim Spannen erwischt. Er ist auf einen Balkon geklettert und hat eine Frau durch das Fenster beobachtet. Vor Gericht wird er wegen Hausfriedensbruch und Körperverletzung zu fünfzehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, die in der Berufung zu einem Jahr Haft abgemildert wird — auf Bewährung. Er hat eine Therapie begonnen, die nun wirklich helfen soll. Das verspricht er.

Der Mann war eine tickende Zeitbombe, und die soll nun entschärft worden sein? Tatsächlich: Soweit wir dies wissen, hat er danach keine Verbrechen mehr begangen.


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