Читать книгу Finanzielle Unabhängigkeit für Frauen für Dummies - Lisa Breloer - Страница 43
Mehr Netto vom Brutto
ОглавлениеBeim Betrachten der Lohnabrechnung kann einem manchmal übel werden. Der Bruttolohn sieht noch ganz nett aus. Doch auf dem Weg zur Nettoauszahlung bleiben einige Euros auf der Strecke. Steuern und Sozialabgaben sind die Übeltäter. Wenn Sie eine Steuererklärung machen, können Sie sich meist über eine Erstattung freuen. Jede von uns hat Ausgaben, die sie in der Steuererklärung angeben kann und die dann zu einer niedrigeren Steuerlast führen. Kennen Sie bereits folgende legale Tricks?
Bewerbungskosten: Haben Sie Bewerbungsunterlagen erstellt oder sind zu einem Vorstellungsgespräch gefahren, dann dürfen Sie die Kosten hierfür absetzen. Als Beleg für die Fahrt zum Vorstellungsgespräch reicht die Einladung per Mail.
Ökologischer Arbeitsweg: Aus Sicht des Finanzamts muss es weder Auto noch Bahn sein. Selbst wenn Sie zu Fuß zur Arbeit gehen oder mit dem Fahrrad fahren, erhalten Sie die Kilometerpauschale.
Kosten Steuererklärung: Nicht nur den Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, sondern auch jegliche Software oder die Fahrten zum Finanzamt können Sie als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen.
Fachzeitschriften und -bücher: Passen Sie inhaltlich zu Ihrem Beruf, dann können Sie Ihren Lesespaß als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen. Auch die Kosten für die Stadtbücherei können Sie absetzen, wenn Sie dort Fachliteratur leihen.
Krankheitskosten: Wenn die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt, dann können Sie diese aber trotzdem als außergewöhnliche Belastung angeben.
Spenden: Sie werfen bei jedem Gottesdienst Geld in den Klingelbeutel? Dann können Sie das in der Steuererklärung angeben. Auch Altkleider- oder andere Sachspenden können Sie als Sonderausgaben geltend machen. Bei Spenden bis 200 Euro geht das sogar ohne offizielle Spendenbescheinigung.
Glück im Unglück: Wurden Sie Opfer eines Feuers oder Diebstahls? Wenn Ihr Bankkonto wegen der Neuanschaffungen oder Kosten für die Renovierung in Mitleidenschaft gezogen wurde, können Sie außergewöhnliche Belastungen geltend machen.
Homeoffice: Wenn Sie mit Ihrem eigenen PC gelegentlich von zu Hause arbeiten, dann können Sie diesen als Werbungskosten absetzen.
Doppelt genutztes Arbeitszimmer: Dass Sie ein Arbeitszimmer absetzen können, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Wenn Sie und Ihr Partner es gemeinsam benutzen, dann dürfen Sie doppelt kassieren.
Nebenkostenabrechnung: Sind in Ihrer Nebenkostenabrechnung vom Vermieter Reinigungs-, Garten- oder Handwerkerleistungen enthalten, dann handelt es sich um steuerlich absetzbare haushaltsnahe Dienstleistungen. Falls Sie Kosten für eine Reinigungskraft haben, sind auch diese absetzbar.