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Die eheähnliche Lebensgemeinschaft –auch bekannt als »wilde Ehe«
ОглавлениеIN DIESEM KAPITEL
Rechtliche Folgen für Unverheiratete
Unterhaltsansprüche
Erben und Schenken
Früher war es unvorstellbar, unverheiratet zu bleiben. Mittlerweile gibt es viele unterschiedliche Partnerschafts- und Familienmodelle. Die meisten von uns haben schon einmal in »wilder Ehe« gelebt, also ohne Trauschein zusammengewohnt, oder tun es noch immer. Zum Glück ist es mittlerweile nicht mehr verpönt und auch unverheiratete Paare können eine gemeinsame Wohnung mieten.
Vielleicht entscheiden Sie sich auch für den immer beliebteren Weg und bleiben unverheiratet. Im Gesetz sind keine Regelungen für eine wilde Ehe vorgesehen. Beziehungstechnisch bewegen Sie sich sozusagen im rechtsfreien Raum. Ihre Entscheidung beeinflusst somit Ihre finanziellen Rechte und Pflichten enorm. Um böse Überraschungen zu vermeiden, lohnt es sich, dass Sie diese Folgen kennen. Sie spüren die Konsequenzen spätestens dann, wenn Sie ein harter Schicksalsschlag trifft oder nicht mehr alles »Friede, Freude, Eierkuchen« ist. In diesem Kapitel erfahren Sie, wie sich die wilde Ehe auf
die Absicherung beim Tod des Partners,
die Vermögensverteilung bei Trennung sowie
Erbschaft und Schenkung
auswirkt.