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Testament oder Erbvertrag, beides geht
ОглавлениеWollen Sie sich jedoch gegenseitig etwas vererben oder erben, kann Ihre bessere Hälfte Sie zu Lebzeiten im Testament berücksichtigen und Sie selbst können auch ein entsprechendes Testament verfassen. Alternativ kann ein Notar für Sie auch einen gemeinsamen Erbvertrag erstellen. Wie der Name vermuten lässt, handelt es sich hierbei um einen wechselseitigen Vertrag, der im Gegensatz zum Testament nicht mehr einseitig geändert werden kann. Das schafft zusätzliche Sicherheit.