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Persönliche Freiheit

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Ein misshandelnder Mann betrachtet es oft als sein Recht zu bestimmen, wohin seine Partnerin geht, mit wem sie verkehrt, was sie trägt und wann sie wieder zu Hause sein muss. Deshalb ist er der Meinung, dass sie für alle Freiräume, die er ihr gewährt, dankbar sein sollte. In einer Beratungssitzung wird er etwa sagen: „Sie ist völlig außer sich, weil ich ihr nicht gestatte, mit einem bestimmten verkommenen Mädchen abzuhängen, wo ich ihr doch die ganze restliche Zeit erlaube, mit jedem sonst befreundet zu sein.“ Er erwartet von seiner Partnerin, dass sie ihm eine Medaille für seine Großzügigkeit verleiht, statt dass sie ihn für seine Unterdrückung kritisiert. Er betrachtet sich selbst als einen recht freizügigen Elternteil – gegenüber seiner erwachsenen Partnerin – und er möchte in Situationen, in denen er glaubt, dass er ein Machtwort sprechen muss, nicht auf viel Widerstand stoßen.

Manchmal übt er seine Kontrolle dadurch aus, dass er die Frau mit permanenten Bagatell-Beschwerden zermürbt, statt sie anzuschreien und Befehle zu erteilen. Der Täter macht z. B. wiederholt negative Bemerkungen über eine Freundin seiner Partnerin, sodass diese allmählich aufhört, ihre Bekannte zu treffen, um sich den Ärger zu ersparen. Sie könnte sogar zu der Auffassung kommen, dass es ihre eigene Entscheidung war, ohne zu merken, wie ihr Partner sie dazu getrieben hat.

Ist das Denken des Täters verzerrt? Gewiss. Die Partnerin eines Mannes ist nicht sein Kind, und die Freiheiten, die er ihr „gewährt“, sind keine Verdienste, die wie Jetons verteilt werden, wenn sich sein Kontrolldrang regt. Für ihn ergeben seine Regeln jedoch Sinn, und er wird darum kämpfen, an ihnen festzuhalten.

Warum tut er das?

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