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a) Rechtsnatur und Geltung

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Die RiStBV[195] gehen zurück auf eine Übereinkunft zwischen dem Bundes- und den Landesjustizministern und gelten bundeseinheitlich.[196] Primär enthalten sie Ausführungen zur staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit[197], indem sie die gesetzlichen Regelungen konkretisieren.[198] Soweit ein Widerspruch zwischen den RiStBV und einer Gesetzesnorm bestehen sollte, geht Letztere stets vor.[199] Wie in der Einführung der RiStBV explizit dargelegt wird, entfalten sie keine strikte Bindungswirkung[200], stellen jedoch zumindest Hinweise dar, die für den Regelfall gelten.

Handbuch des Strafrechts

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