Читать книгу Steuern? Nein, danke! - Marc-Anton Braun - Страница 10

Оглавление

III. Mythen und Irrglauben

Bevor ich mit meinen Ausführungen zu den steuerlichen und erbrechtlichen Aspekten beginne und am Schluss noch Gestaltungsmöglichkeiten aufzeige, habe ich einen kurzen Wissenscheck vorbereitet. In den folgenden zwölf Fragen können auch Sie Ihr Wissen testen:

I. Sie lassen sich scheiden und müssen dem Ehepartner einen Zugewinnausgleich bezahlen. Ist das eine Schenkung?

a) Ja

b) Nein

c) Nur wenn ein Schenkungsvertrag geschlossen wird

II. Welche Schenkung unterliegt der Schenkungsteuer?

a) Geldgeschenke zur Hochzeit

b) Ein Ehemann schenkt seiner Ehefrau einen Diamantring im Wert von 40.000 Euro zu Weihnachten

c) Ein Onkel schenkt seinem Neffen ein Auto im Wert von 80.000 Euro zum Geburtstag.

d) Ein Vater schenkt seinem Sohn spontan 150.000 Euro

e) Alle genannten Beispiele

f) Die Beispiele Diamantring, Auto und Bargeld

g) Die Beispiele Auto und Bargeld

h) Keines der genannten Beispiele

III. Wann verjähren Schenkungen, die dem Finanzamt nicht bekanntgegeben wurden?

a) Nach 4 Jahren

b) Nach 10 Jahren

c) Mit dem Tod des Schenkers

d) 4 Jahre nach dem Tod des Schenkers

IV. Sie schenken heute Ihrer Tochter 400.000 Euro. Können Sie in zwei Jahren weitere 200.000 Euro steuerfrei verschenken?

a) Ja, weil es zwei Schenkungen sind

b) Ja, weil der Freibetrag jährlich 400.000 Euro beträgt

c) Nein, weil der Freibetrag im Zehnjahreszeitraum überschritten ist

d) Nein, weil man den Freibetrag nur einmal im Leben bekommt

V. Welches Testament ist rechtsfähig?

a) Eigenhändig geschriebenes Testament

b) Notarielles Testament

c) Digitales Testament oder Videobotschaft

d) Alle genannten Testamente

e) Eigenhändig geschriebenes und notarielles Testament

VI. Sie haben mit Ihrem Ehepartner ein gemeinsames Testament (Berliner Testament) verfasst. Wann können Sie dies ohne Zustimmung des anderen ändern?

a) Jederzeit

b) Nie

c) Nach Ehescheidung

d) Nach dem Tod des anderen

e) Wenn das Testament eine Änderungsklausel enthält

VII. Können Sie Ihrem Haustier etwas vererben?

a) Ja

b) Nein

c) Nur wenn es sich dabei um einen Hund handelt

VIII. Können Sie mit einem Testament den Ehepartner und/oder die Kinder vollständig enterben?

a) Ja

b) Nein

c) Nur wenn der Pflichtteilsanspruch und der Pflichtteilsergänzungsanspruch bereits notariell ausgeschlossen sind

IX. Sie wurden als Minderjähriger adoptiert. Bei wem sind Sie erbberechtigt?

a) Nur bei den leiblichen Eltern

b) Nur bei den Adoptiveltern

c) Bei beiden

d) Weder noch

X. Bei einem kinderlosen Ehepaar verstirbt der Ehemann. Wer erbt?

a) Nur die Ehefrau

b) Nur die Eltern des Ehemanns

c) Ehefrau und Eltern des Ehemanns

d) Keine der genannten Personen

XI. Sie schenken heute Ihrem Sohn den maximal möglichen steuerfreien Betrag von 400.000 Euro. Kann er in drei Jahren bei Ihrem Tod weitere 30.000 Euro steuerfrei erben?

a) Ja

b) Nein

c) Nur wenn der Sohn maximal 15 Jahre alt ist

XII. Sie werden als Volljähriger adoptiert. Bei wem sind Sie erbberechtigt?

a) Nur bei den leiblichen Eltern

b) Nur bei den Adoptiveltern

c) Bei beiden

d) Weder noch

Nehmen Sie sich ruhig Zeit und versuchen Sie, alle zwölf Fragen zu beantworten. Glauben Sie mir, das hilft. Sie sind auch nicht die Ersten, denen ich diesen Wissenscheck vorlege.

Um mir ein Bild zu machen, welche Meinungen denn in der breiten Masse zum Thema Erben und Schenken vorherrschen, habe ich diesen Wissenscheck öffentlich durchgeführt. In der folgenden Tabelle sind die Ergebnisse der Teilnehmer zusammengestellt, die freundlicherweise daran teilgenommen haben.

Die richtigen Antworten habe ich grün hinterlegt und die Fundstellen, die dies bearbeiten eingetragen. Dabei bedeutet z.B. IV 4 dass man dies in Kapitel IV Abschnitt 4 nachlesen kann.


Steuern? Nein, danke!

Подняться наверх