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ОглавлениеI. Fakten und Zahlen zum Steueraufkommen
Um zu verstehen, wie wichtig die Erbschaft- und Schenkungsteuer (kurz ErbSt) für den Staat ist, muss man sich einige Punkte vor Augen führen. Zuallererst ist die ErbSt eine Landessteuer, geregelt in Artikel 106 Absatz 2 GG. Wer die Diskussion um das aktuelle Erbschaftsteuergesetz im Jahre 2016 mitverfolgt hat, könnte glauben, dass dies wohl eine sehr bedeutende Steuer ist, die entscheidend zur Haushaltsfinanzierung beiträgt. Doch was sagen die Zahlen hierzu?
Der Bundeshaushaltsplan für 2020 vom 21.12.2019 (BGBl. I, S. 2890) weist Steuereinnahmen in Höhe von 325.290.000.000 Euro aus. Dies entspricht 89,86 % der Haushaltseinnahmen. Leider konnte ich hier jedoch keine Angaben zur Erbschaft- und Schenkungsteuer herausfinden. Daher greife ich auf das Zahlenmaterial für das Jahr 2018 zurück.
Abbildung 1:Bundeshaushalt für 2018 vom 12.07.2018
Der Bundeshaushaltsplan für 2018 vom 12.07.2018 (BGBl. I, S. 1126) weist Steuereinnahmen von 329.123.495.000 Euro aus. Dies entspricht 95,79 % der Haushaltseinnahmen. Laut einer Pressemitteilung des Bundesamts für Statistik (Destatis) vom 16.08.2019 betrug die Erbschaft- und Schenkungsteuer 6.810.000.000 Euro. Das entspricht also 2,07 % der gesamten Bundessteuereinnahmen.
Da diese Steuer jedoch Ländersache ist, schauen wir uns auch anhand des Beispiels Bayern an, welche Bedeutung sie dort hat. Entsprechend dem Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 vom 20.12.2016 (GVBl. 2016, S. 399) wurden Steuereinnahmen für das Jahr 2018 von 47.668.300.000 Euro angesetzt. Dies entspricht 79,33 % der Haushaltseinnahmen. Die Erbschaft- und Schenkungsteuereinnahmen beliefen sich auf 1.630.000.000 Euro und betrugen somit 3,42 % der gesamten Haushaltssteuereinnahmen. Bayern trägt mit 23,94 % zum bundesdeutschen Erbschaft- und Schenkungsteueraufkommen bei. Neben Bayern verdient auch Hamburg mit dieser Steuer viel Geld. Die Schlusslichter bilden Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen und Brandenburg.
Abbildung 2:Landeshaushalt Freistaat Bayern für 2018 vom 20.12.2016
Wie man also schön erkennen kann, handelt es sich bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer um eine eher zweitrangige Steuer. Darüber, ob sie sinnvoll ist oder man sie lieber streichen sollte, könnte man trefflich streiten. Da diese Steuer nun mal existiert, sollte sich jeder damit beschäftigen.