Читать книгу Compliance - Markus Böttcher - Страница 186

4. Schulungen

Оглавление

74

Dass Compliance-Schulungen zum Pflichtenkanon der Compliance-Aufgaben gehören, ist sicherlich nicht überraschend. Regelmäßigkeit und Wiederholung bzw. Anpassung des Trainingsmaterials an die neuesten rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Es ist empfehlenswert, eine grundlegende Compliance-Schulung, die sich an alle Mitarbeiter richtet, bereits auf der Compliance-Intranetseite zu installieren. Darin sollten die für das Unternehmen relevanten Risikobereiche dargestellt und erklärt werden und das für den Mitarbeiter angemessene und „richtige“ Verhalten in verständlichen Worten erläutert werden.

75

Schulungen für die Gesamtbelegschaft über die erwähnten Grundlagen hinaus sollten praxisnah und für den Einzelnen verständlich dargestellt werden. Es ist sicherzustellen, dass die zu schulenden Teilnehmer ein grundlegendes Verständnis von Compliance bekommen und die einzelnen für ihren Arbeitsbereich relevanten Risikobereiche verstehen und derart verinnerlichen, dass dieses Verständnis ein wesentlicher Bestandteil ihres Arbeitsalltags wird.

76

Eine Definition des Begriffs „Compliance“ sollte am Anfang jeder Schulung stehen. Vielen nicht englischsprachigen Mitarbeitern ist nämlich nach wie vor nicht klar, was Compliance eigentlich bedeutet und beinhaltet. Gerade beim Neuaufbau einer Compliance-Abteilung im Unternehmen, aber auch bei Trainingsmaßnahmen für neue Mitarbeiter, sollte dargelegt werden, wofür Compliance steht und warum es für das Unternehmen von Bedeutung ist, bestimmte Regeln und Verhaltensnormen zu etablieren und zu befolgen. Dabei sollte der Unterschied zwischen den ohnehin einzuhaltenden gesetzlichen und behördlichen Regeln und Auflagen einerseits und zwischen dem hauseigenen Verhaltenskodex andererseits klargestellt und auf die Bedeutung beider Säulen guter Unternehmensführung hingewiesen werden.

77

Für neu in das Unternehmen eintretende Mitarbeiter sollte turnusmäßig, z.B. einmal im Halbjahr, bei Bedarf und je nach Branche auch häufiger, eine Grundsatzschulung zu Compliance durchgeführt werden. Dabei ist, neben der grundlegenden Darstellung der einschlägigen Risikobereiche, vor allem darauf hinzuweisen, dass die Compliance-Abteilung eine Serviceabteilung ist, an die sich die Mitarbeiter jederzeit mit einschlägigen Fragen wenden können.

78

Weiterführende Schulungen und Trainingsmaßnahmen zu bedeutsamen Risikobereichen und Compliance-Themen sollten fachspezifisch und auf einzelne, von diesen Themen betroffene Abteilungen bzw. Führungspersonen abgestimmt sein. So sollte der Finanzbereich einer Organisation bspw. in regelmäßigen Abständen über die Gefahren von Geldwäsche und Korruption sowie über die Erfordernisse einer ordnungsgemäßen Buchführung als auch über gesetzliche und interne Aufbewahrungspflichten für Geschäftsunterlagen unterrichtet werden. Die IT-Abteilung hingegen sollte hinsichtlich der Bestimmungen des Datenschutzes und sonstiger relevanter Regelungen zur Telekommunikation und den elektronischen Medien stets auf den neuesten Stand gebracht werden.

79

Unabhängig von den oben genannten Schulungen sollten außerdem separate Trainingsmaßnahmen für die Geschäftsleitung und das Management durchgeführt werden.[15] Innerhalb dieser Veranstaltungen ist stets darauf hinzuweisen, dass die Verantwortung für Compliance letztlich stets bei der Geschäftsleitung liegt[16] und die Nichteinhaltung von gesetzlichen, behördlichen und aufsichtsrechtlichen Regelungen nicht nur für das Unternehmen, sondern auch für Vorstände und Geschäftsführer nachhaltige haftungsrechtliche Konsequenzen haben kann. Auch auf das Reputationsrisiko für das Unternehmen samt Management durch Fehlverhalten im Bereich Compliance sollte stets eingegangen werden. Das Risiko, durch angebliches oder tatsächliches Fehlverhalten in den Medien zu erscheinen, wird vor allem bei börsennotierten Unternehmen häufig mehr gefürchtet als ein drohendes oder tatsächlich verhängtes Bußgeld.

80

Bei sämtlichen Trainingsmaßnahmen sollten die Mitarbeiter immer die Möglichkeit haben, Fragen zu stellen und Probleme zu erörtern. Dies dient der Vertrauensbildung und verstärkt die Bereitschaft des Einzelnen, auch bei späteren Einzelproblemen oder Zweifelsfällen die Compliance-Abteilung konkret anzusprechen und die notwendige Beratung einzuholen.

81

Sämtliche durchgeführten Schulungen samt Teilnehmerlisten sind stets zu dokumentieren. Es muss sichergestellt werden, dass sämtliche Mitarbeiter eine Grundlagenschulung und darüber hinaus alle einschlägigen „risikonahen“ Mitarbeiter eine Spezialschulung erhalten. Um dies gegenüber der internen Revision, aber auch gegenüber den zuständigen Aufsichts- oder Kontrollbehörden darzulegen und ggf. zu beweisen, ist auf eine ordnungsgemäße Dokumentation der Schulungsmaßnahmen zu achten.

Compliance

Подняться наверх